STAATSTVI1NISTERICA DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9799 Thema: Polizeieinsätze in und um Asylbewerberunterkünfte Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Polizeieinsätze gab es in und um Asylunterkünfte von 2014 bis heute? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren) Frage 2: Wie viele Polizisten waren insgesamt pro Jahr daran beteiligt? Frage 3: Wie viele Polizisten wurden bei diesen Einsätzen verletzt? Frage 4: Was waren die Anlässe für die Polizeieinsätze? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Von einer Beantwortung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktionsund Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung Freistaat SEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/29/29 Dresden, 30. Juni 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet, weil die erfragten Parameter statistisch nicht erfasst werden. Die Begrifflichkeit „in und um Asylunterkünfte" ist nicht recherchierbar . Hinzu kommt, dass es im angegebenen Zeitraum eine ständig wechselnde Anzahl von Erstaufnahmeeinrichtungen, kommunalen Gemeinschaftsunterkünften sowie eine nicht überschaubare Anzahl an dezentralen Unterkünften gab und gibt. Dies hat zur Folge, dass jeder polizeiliche Einsatz im abgefragten Zeitraum händisch auf eine räumliche Nähe zu einer Asylunterkunft geprüft werden müsste. Dies betrifft sowohl Einsätze im Rahmen der allgemeinen Aufbauorganisation, als auch Einsätze aus besonderen Anlässen. Für eine hilfsweise Recherche würde als Datenbasis das Einsatzleitsystem dienen. Allein in der Polizeidirektion Dresden werden in diesem täglich ca. 350 bis 500 „Einsätze" erfasst. Mangels Filterfunktion im Sinne der Fragestellungen wären hier für den benannten Zeitraum mithin 435.000 bis 622.000 einzelne Einsätze zu betrachten. Für die gesamte Polizei müssten bis zu 1.750.000 Datensätze überprüft werden. Eine Hochrechnung des zeitlichen Aufwandes erübrigt sich. Die Staatsregierung kam bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und deren erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Frage 5: Wie viele Straftaten in Asylunterkünften kamen 2014 bis heute zur Anzeige? Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen zu Straftaten im Freistaat Sachsen mit Tatörtlichkeit „Asylbewerberheim/Flüchtlingsunterkunft". Für den Zeitraum 1. Januar 2014 bis 18. Juni 2017 wurden in diesem Sinne 13.638 Straftaten registriert. Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Ob sich die Straftat mit Tatörtlichkeit „Asylbewerberheim/Flüchtlingsunterkunft" wie angefragt in der Unterkunft oder aber unmittelbar außerhalb der Unterkunft ereignet hat (z. B. Brandanschlag auf Asylunterkunft, Sachbeschädigung am Zaun einer Unterkunft, Körperverletzungsdelikt am Tor einer Unterkunft), wird statistisch nicht erfasst. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen müssten insofern alle 13.638 in Frage kommenden Ermittlungsverfahren händisch ausgewertet werden. Wenn man einen Zeitansatz von 15 Minuten für die Auswertung eines Ermittlungsverfahrens ansetzt, wären dies über 3.409 Stunden für die Auswertung aller Ermittlungsverfahren. Bei einer 40 -Stunden- Woche wäre ein Sachbearbeiter über 85 Wochen mit dieser Auswertung befasst. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung 4io .rik ProJ Et. Georg Unland Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2017-07-04T12:38:53+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes