STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippe!, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9800 Thema: Waffen in Erstaufnahmeeinrichtungen, Asyl bewerberunterkünften sowie Clearingeinrichtungen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: Wie viele Waffen und gefährliche Gegenstände wurden in den Jahren 2015, 2016 und zum ersten Halbjahr 2017 in Erstaufnahmeeinrichtungen , Asylbewerberunterkünften oder Clearingeinrichtungen durch die Polizei festgestellt, beschlagnahmt und/oder eingezogen? [Bitte nach Jahreszahl bzw. Halbjahr aufschlüsseln und die rechtliche Grundlage des Verstoßes (z.B. Waffengesetz) exakt (mit Paragraph, Absatz, Nummer...) angeben] Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktionsund Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/29/28 Dresden, 2. Juni 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Die sächsische Polizei führt keine statistisch bzw. recherchetechnisch auswertbaren Datensammlungen über die Sicherstellung, Beschlagnahme oder Einziehung von Gegenständen jeglicher Art, unabhängig vom Anlass oder dem Ort. Zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten insofern alle Ermittlungsverfahren des abgefragten Zeitraumes (allein 2015 waren dies über 300.000 Fälle) händisch im Sinne der Fragestellung ausgewertet werden. Ein Zeitansatz lässt sich bei der Vielzahl der Straftaten im angefragten Zeitraum seriös nicht abschätzen, der Aufwand wäre jedoch immens. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der /Gewährl istung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizei hörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch ter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unver "Itlmäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächs ch n Polizei nicht zu leisten ist. Mit freuniellich‘en Grüßen u MaKus Ulbig Seite 2 von 2 2017-06-26T08:54:01+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes