STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9801 Thema: Nachfrage zu Drs. 6/9516: IT-Spezialisten bei der Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Nachfrage zur Antwort auf Frage 4: Welche IT-fachspezifischen Inhalte werden in der Laufbahnprüfung abgefragt? Die fachtheoretische Ausbildung in der Fachrichtung Computer- und Internetkriminalitätsdienst (CulKD) besteht aus verschiedenen Modulen. Im Modul 4, Lehrkomplex 4 (Strafverfahrensrecht) werden Lehrinhalte wie • offene und verdeckte Eingriffsmaßnahmen bei Ermittlungen mit Computer - und Internetkriminalität, • Grundlagen und Grundbegriffe verdeckter Datenerhebung, • Durchsuchung, Sicherstellung und Beschlagnahme (insbesondere von EDV-Anlagen und Sicherstellung von Daten sowie der Zugriff auf externe Datenspeichereinrichtungen, • Rasterfahndung, Datenabgleich, • Grundlagen der Telekommunikation und Telemedien sowie Maßnahmen zum Zugriff auf Inhalts- (TKÜ, Quellen TKÜ), Verkehrs-, Vorrats-, Bestands - und Nutzungsdaten; ferner IMSI-Catcher, • Einsatz technischer Mittel zur optischen und akustischen Überwachung und • verdeckte personelle Ermittlungen insbesondere im Internet/Soziale Medien unterrichtet und (teilweise) geprüft. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-1053/29/27 Dresden, 3 . Juli 2017 liausanschritt: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN E9= Freistaat Fachspezifische IT-Kenntnisse werden insbesondere beim Praktikum im Landeskriminalamt und am Schulungs- und Referenzzentrunn Dommitzsch vermittelt. Darüber hinaus werden keine IT-fachspezifischen Inhalte vermittelt bzw. geprüft, da ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Informatik, Wirtschaftsinformatik oder Informations- und Kommunikationstechnik (Studiengang Nachrichtentechnik) an einer Fachhochschule oder Hochschule oder ein Bachelorabschluss Zugangsvoraussetzung für den Vorbereitungsdienst war. Frage 2: Seit wann gelten die Prüfungsvorschriften für die Laufbahnprüfung? Es gelten für alle Laufbahnprüfungen die Bestimmungen der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern(SMI) über Ausbildung, Studium und Prüfung für die Laufbahnen der Fachrichtung Polizei (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Fachrichtung Polizei - SächsAPOPol). Die Ausbildungskonzeption CulKD wurde mit Erlass des SW am 2. Oktober 2015 bestätigt und damit in Kraft gesetzt. Frage 3: Wie viele Datenträger wurden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 von der sächsischen Polizei beschlagnahmt? Welches Datenvolumen hatten die Datenträger im Durchschnitt? Die Anzahl der durch die sächsische Polizei beschlagnahmten Datenträger wird statistisch nicht erfasst. Die ganz überwiegende Anzahl der beschlagnahmten Datenträger werden jedoch zur Sicherung und Aufbereitung der darauf enthaltenen Daten an die Digitalen Medienstellen der Polizeidirektionen (Kommissariate 41) oder das Dezernat 31/5 — IT-Ermittlungsunterstützung im Cybercrime Competence Center Sachsen (SN4C) übergeben. Die Anzahl der in diesen Dienststellen gesicherten Datenträger stellt sich wie folgt dar: 2014: 11.386 2015: 12.903 2016: 12.575 Das Datenvolumen der Datenträger wird dabei statistisch nicht erfasst. Frage 4: Nachfrage zur Antwort auf Frage 3: Wie bewerkstelligt die sächsische Polizei die Erfassung, Analyse und Auswertung digitaler Spuren ohne IT-Forensiker? Die Erfassung, Sicherung, Aufbereitung und detaillierte Analysen bzw. Auswertungen digitaler Spuren sind IT-forensische Aufgaben, welche in den Digitalen Medienstellen der Polizeidirektionen (Kommissariate 41) und dem Dezernat 31/5 — IT-Ermittlungsunterstützung im SN4C geleistet werden. Diese Aufgaben werden durch das in den Dienststellen eingesetzte Personal wahrgenommen . Die erforderlichen IT-forensischen Kompetenzen werden grundsätzlich im Rahmen der Fortbildung vermittelt und sind zum Teil auch aus vorausgegangenen ITspezifischen Ausbildungen oder Studienabschlüssen vorhanden. Seite 2 von 3 SACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 5: Wie viele IT-Forensiker sollen bei der sächsischen Polizei in den nächsten zwei Jahren eingestellt werden? Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Äbs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berühren. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung schließt einen nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung ein. Hierzu gehören sämtliche internen Abstimmungs- und VVillensbildungsprozesse (SächsVerfGH, Urteil vom 23. April 2008, Vf. 87-1-06). Die Frage berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, da es hier in die Planung für die Einstellung in den nächsten zwei Jahren geht. Dieser Entscheidungsund Beratungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Pr6f.AVGeorg Unland Seite 3 von 3 2017-07-05T07:39:28+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes