SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Urban, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9802 Thema: Steueraufkommen in Sachsen von 2014 bis 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung : Die vorliegenden Fragestellungen beziehen sich auf die von den Finanzämtern in Sachsen eingenommenen Steuern. Bei den Zahlenangaben können sich daher Abweichungen gegenüber der Beantwortung der Kleinen Anfrage „Steuern und Steuerhinterziehung 2015 und 2016" (Drs.-Nr. 6/8168) ergeben , wo das Steueraufkommen in Sachsen erfragt worden ist. Dort wurden u. a. auch Steuerarten bzw. Teile des Steueraufkommens des Freistaates berücksichtigt, die nicht von den sächsischen Finanzbehörden verwaltet werden. Frage 1: In welcher Höhe haben die Finanzämter in Sachsen jeweils in den Jahren von 2014 bis 2016 Steuern eingenommen ? (Bitte jeweils nach Jahren sowie Steuerarten aufschlüsseln.) Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) LK/21-H1322/184/165- 2017/29034 Dresden, (Jb . Juli 2017 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamil ie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen .de" www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. •Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunaen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Die Einnahmen der Finanzämter in Sachsen in den Jahren 2014 bis 2016 nach Steuerarten sind der Anlage 1 zum Schreiben zu entnehmen. Diese entsprechen aber nicht den Einnahmen im sächsischen Staatshaushalt. Vom Aufkommen der gemeinschaftlichen Steuern steht jeweils nur der Landesanteil dem sächsischen Staatshaushalt zu. Zudem wird das Aufkommen einiger Steuerarten vollständig oder teilweise außerhalb Sachsens erhoben. Frage 2: Wie hoch sind davon die Steuern, die den Kommunen bzw. dem Bund zustehen? Zur Beantwortung der Frage 2 verweise ich auf Anlagen 2 und 3 zum Schreiben. Frage 3: Wie und zu welchen Zeitpunkten erfolgen die Aufteilung sowie die Auszahlung der eingenommenen Steuern durch die sächsischen Finanzämter an den Bund bzw. an die Kommunen? Die Bundesanteile werden täglich anhand der tatsächlichen Einnahmen der Finanzkassen unter Berücksichtigung der Verwahrungen und Vorschüsse der Finanzkassen sowie der Umsatzsteuer von der Hauptkasse ermittelt. Die berechneten Beträge werden - soweit möglich - taggleich abgeführt bzw. sich ergebende Rückforderungen realisiert. Laut den Bestimmungen für den Zahlungsverkehr zum Vollzug der Umsatzsteuerverteilung im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes wird der Bundesanteil an der Umsatzsteuer derzeit nicht abgeführt und verbleibt vollständig im Freistaat Sachsen. Die den Gemeinden gemäß § 1 Finanzausgleichsgesetz i. V. m. dem Gemeindefinanzreformgesetz zustehenden Steueranteile an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer werden gemäß § 6 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Durchführung des Gemeindefinanzreformgesetzes (GFRGDVO) vom Statistischen Landesamt berechnet und vom Landesamt für Steuern und Finanzen an die Gemeinden ausgezahlt. Unter Einhaltung der Bestimmungen des § 5 GFRGDVO erfolgt die Überweisung der Anteile an der Einkommensteuer zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August, 1. November und 15. Dezember eines Kalenderjahres als Vorauszahlung, Abschlagszahlung bzw. Schlusszahlung. Für die Umsatzsteuer erfolgt die Überweisung zum letz- Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSM1N1STER1UM DER FINANZEN ten Werktag der Monate Februar, Mai, August und November eines Kalenderjahres als Ratenzahlung bzw. Schlusszahlung. Mit freundlichen Grüßen Anlagen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN Kleine Anfrage "Steueraufkommen in Sachsen von 2014 bis 2016" Drucksache 6/9802 Anlage 1 Angaben in Euro 2014 2015 2016 1. Lohnsteuer 5.002.897.549 5.378.953.492 5.660.495.547 2. Veranlagte Einkommensteuer 885.473.300 1.068.815.543 1.294.137.541 3. Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (o. Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge) 256.260.823 286.767.010 317.850.235 4. Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge 28.699.746 21.924.866 15.600.657 5. Körperschaftsteuer 351.361.670 445.494.074 574.819.287 6. Solidaritätszuschlag auf die Steuern laut Zeile 1 bis 5 332.323.564 357.335.152 389.535.637 7. Umsatzsteuer 5.089.921.412 5.408.963.609 5.468.693.630 8. Sonstige Steuern und Abgaben (Steuern nach ehemaligem DDR-Recht) 15.658 1.647 3.637 9. Erbschaftsteuer 31.937.416 28.974.845 35.908.529 10. Grunderwerbsteuer 245.915.235 255.751.842 286.088.162 11. Rennwett- und Lotteriesteuer gesamt (inklusive Totalisator- und Sportwettsteuer) 50.041.058 51.603.054 53.282.998 12. Feuerschutzsteuer 0 0 0 13. Biersteuer 0 0 0 14. Kraftfahrzeugsteuer 126.891.233 0 0 12.401.738.665 13.304.585.134 14.096.415.860Summe Steueraufkommen - nur sächsische Finanzämter - gesamt Kleine Anfrage "Steueraufkommen in Sachsen von 2014 bis 2016" Drucksache 6/9802 Anlage 2 Angaben in Euro 2014 2015 2016 1. Lohnsteuer 750.434.632 806.843.024 849.074.332 2. Veranlagte Einkommensteuer 132.820.995 160.322.331 194.120.631 3. Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (o. Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge) 0 0 0 4. Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge 3.443.970 2.630.984 1.872.079 5. Körperschaftsteuer 0 0 0 6. Solidaritätszuschlag auf die Steuern laut Zeile 1 bis 5 0 0 0 7. Umsatzsteuer 101.591.979 121.391.368 122.293.330 8. Sonstige Steuern und Abgaben (Steuern nach ehemaligem DDR-Recht) 0 0 0 9. Erbschaftsteuer 0 0 0 10. Grunderwerbsteuer 0 0 0 11. Rennwett- und Lotteriesteuer gesamt (inklusive Totalisator- und Sportwettsteuer) 0 0 0 12. Feuerschutzsteuer 0 0 0 13. Biersteuer 0 0 0 14. Kraftfahrzeugsteuer 0 0 0 988.291.575 1.091.187.707 1.167.360.372 Steueraufkommen - nur sächsische Finanzämter - Anteil Kommunen Summe Kleine Anfrage "Steueraufkommen in Sachsen von 2014 bis 2016" Drucksache 6/9802 Anlage 3 Angaben in Euro 2014 2015 2016 1. Lohnsteuer 2.126.231.458 2.286.055.234 2.405.710.607 2. Veranlagte Einkommensteuer 376.326.152 454.246.606 550.008.455 3. Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (o. Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge) 128.130.412 143.383.505 158.925.117 4. Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge 12.627.888 9.646.941 6.864.289 5. Körperschaftsteuer 175.680.835 222.747.037 287.409.644 6. Solidaritätszuschlag auf die Steuern laut Zeile 1 bis 5 332.323.564 357.335.152 389.535.637 7. Umsatzsteuer 2.721.575.344 2.877.596.015 2.814.088.559 8. Sonstige Steuern und Abgaben (Steuern nach ehemaligem DDR-Recht) 7.829 823 1.819 9. Erbschaftsteuer 0 0 0 10. Grunderwerbsteuer 0 0 0 11. Rennwett- und Lotteriesteuer gesamt (inklusive Totalisator- und Sportwettsteuer) 0 0 0 12. Feuerschutzsteuer 0 0 0 13. Biersteuer 0 0 0 14. Kraftfahrzeugsteuer 126.891.233 0 0 5.999.794.716 6.351.011.313 6.612.544.127 Steueraufkommen - nur sächsische Finanzämter - Anteil Bund Summe 06-09802 06-09802 Anlage 1 06-09802 Anlage 2 06-09802 Anlage 3 2017-07-07T12:18:15+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes