STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9805 Thema: Entscheidungen der Sächsischen Härtefallkommission 2012 bis 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Anträge zur Befassung der Härtefallkommission nach § 4 Absatz 1 Sächsischer Härtefallkommissionsverordnung wurden in den Jahren 2012 bis 2016 eingereicht? (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt darstellen) Frage 2: In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2012 bis 2016 eine Befassung nach § 4 Absatz 2 Satz 1 SächsHFKVO abgelehnt (bitte nach Ausschlussgründen aufschlüsseln) und in wie vielen Fällen erfolgte trotzdem eine Befassung entsprechend § 4 Abs. 2 Satz 3 SächsHFKVO? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt darstellen) Frage 3: Wie viele der an die Sächsische Härtefallkommission gerichteten Anträge wurden zwischen 2012 und 2016 nach der Befassung durch die Kommissionsmitglieder in der Sache positiv und wie viele ablehnend entschieden? (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt darstellen und dabei auch die prozentualen Anteile der positiven und negativen Entscheidungen angeben) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24a-1053/28/36 Dresden, 3 . Juli 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in Ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn gern. § 4 Abs. 1 Sächsische Härtefallkommissionsverordnung (SächsHFKVO) wird die Härtefallkommission ausschließlich im Wege der Selbstbefassung tätig. Die Mitglieder können Anträge zur Befassung der Härtefallkommission beim Vorsitzenden stellen. Gern. § 4 Abs. 2 SächsHFKVO prüft der Vorsitzende das Vorliegen von Ausschlussgründe nach § 3 SächsHFKVO. Vorsitzender der Sächsischen Härtefallkommission ist der Sächsische Ausländerbeauftragte. Dort befindet sich seit dem 1. Januar 2016 auch die Geschäftsstelle der Härtefallkommission. Frage 4: In wie vielen Fällen gab das Sächsische Innenministerium zwischen 2012 und 2016 den Ersuchen der Härtefallkommission statt und erteilte einen Aufenthaltstitel gemäß § 23a Abs. 1 AufenthG? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt darstellen und dabei auch die prozentualen Anteile der positiven und negativen Entscheidungen darstellen) Es wird daraufhin gawiesen, dass der Aufenthaltstitel ausschließlich für jede einzelne Person, die vom jeweiligen Härtefall erfasst ist, von der zuständigen Ausländerbehörde erteilt wird. Die Angaben zu den erteilten Aufenthaltserlaubnissen beruhen auf den entsprechenden Meldungen der unteren Ausländerbehörden, soweit diese dem Staatsministerium des Innern (SMI) zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage vorlagen und enthalten auch Erteilungen aus den Vorjahren. Die Erteilung des Aufenthaltstitels kann erst erfolgen, wenn die Passpflicht nach § 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erfüllt ist. Somit kann im Einzelfall eine erhebliche Zeitspanne zwischen Stattgabe des Ersuchens durch das SMI und Erteilung des Aufenthaltstitels liegen. Jahr Anzahl der Stattgaben durch das SMI Anzahl der betroffenen Personen Anzahl der erteilten Aufenthaltstitel 1 2 3 4 2012 14 24 9 2013 13 19 22 2014 10 13 17 2015 4 10 9 2016 7 32 13 Die Angaben in Spalte 2 für das Jahr 2016 umfasst nur die Fälle, in denen dem Ersuchen bis zum 31. Dezember 2016 stattgegeben wurde. Nicht enthalten sind die Härtefälle aus dem Jahr 2016, deren Ersuchen erst 2017 im SMI eingegangen sind. Alle Angaben in Spalte 4 beinhalten auch Stattgaben aus Vorjahren. Seite 2 von 3 STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Eine Darstellung von positiven und negativen Entscheidungen entfällt, da die Ausländerbehörde der Anordnung des SMI nach § 23a Abs. 1 AufenthG nachzukommen hat. Sollten Erteilungsgründe nicht vorliegen und der Ausländer seiner Mitwirkungspflicht nicht umgehend nachkommen, hat gem. § 4 Abs. 6 SächsHFKVO das SMI die Anordnung zu widerrufen. Ein solcher Widerruf ist im gefragten Zeitraum nicht erfolgt. Mit freundlichen GrCißen In Vertretung PI;(5f. 17r.Aeorg Unland Seite 3 von 3 2017-07-05T07:40:42+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes