STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9806 Thema: Statistische Aussagen zu Härtefällen nach Härtefallkommissionsverordnung Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchen Herkunftsländern kamen die Personen/ Familien, die sich per Antrag an die sächsische Härtefallkommission wendeten? (bitte für die Jahre 2014, 2015 und 2016 aufschlüsseln) Frage 2: Wo waren die Antragstellerinnen zuletzt untergebracht? (bitte für die Jahre 2014, 2015 und 2016 und nach Landkreisen/ Kreisfreier Stadt aufschlüsseln) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich . Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in Ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn gem. § 4 Abs. 1 Sächsische Härtefallkommissionsverordnung (SächsHFKVO) wird die Härtefallkommission ausschließlich im Wege der Selbstbefassung tätig. Die Mitglieder können Anträge zur Befassung der Härtefallkommission beim Vorsitzenden stellen. Gern. § 4 Abs. 2 SächsHFKVO prüft der Vorsitzende das Vorliegen von Ausschlussgründe nach § 3 SächsHFKVO. Vorsitzender der Sächsischen Härtefallkommission ist der Sächsische Ausländerbeauftragte. Dort befindet sich seit dem 1. Januar 2016 auch die Geschäftsstelle der Härtefallkommission . Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24a-1053/37/27 Dresden, 3 .Juli 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STERIUM DES INNERN e FreistaatSAC} Frage 3: Welche Aussagen können über den Familienstand und Geschlecht der Personen, die einen Antrag an die sächsische Härtefallkommission stellten und über die, die für die eine Anordnung nach § 23a Aufenthaltsgesetz getroffen wurde, getätigt werden? (bitte für die Jahre 2014, 2015 und 2016 und nach Geschlecht, Familienstand , ggf. Alter aufschlüsseln) Von der Beantwortung der Frage betreffend der Anträge wird seitens der Staatsregierung abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in Ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn gern. § 4 Abs. 1 SächsHFKVO wird die Härtefallkommission ausschließlich im Wege der Selbstbefassung tätig. Die Mitglieder können Anträge zur Befassung der Härtefallkommission beim Vorsitzenden stellen. Gern. § 4 Abs. 2 SächsHFKVO prüft der Vorsitzende das Vorliegen von Ausschlussgründe nach § 3 SächsHFKVO. Vorsitzender der Sächsischen Härtefallkommission ist der Sächsische Ausländerbeauftrage. Dort befindet sich seit dem 1. Januar 2016 auch die Geschäftsstelle der Härtefallkommission. Zur Beantwortung der Frage hinsichtlich der Anordnungen nach § 23a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) wird auf die Anlage verwiesen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung /pr ofz/G7org unian Anlage SAC1-ISEN Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/9806 Anordnungen nach § 23a Abs. 1 AufenthG 2014 bis 2016 Geschlecht Familienstand Alter männl. weibl. ledig verheiratet geschieden verwitwet 2014 bis 5 Jahre • 6 bis 10 Jahre 11 bis 15 Jahre 16 bis 20 Jahre 21 bis 30 Jahre 3 3 31 bis 40 Jahre 4 1 5 41 bis 50 Jahre , 3 1 1 2 1 51 bis 60 Jahre 1 1 61 Jahre und älter 2015 bis 5 Jahre 1 1 2 6 bis 10 Jahre 1 1 11 bis 15 Jahre 2 2 . 16 bis 20 Jahre 21 bis 30 Jahre 1 1 1 1 31 bis 40 Jahre 2 1 1 2 41 bis 50 Jahre 51 bis 60 Jahre 61 Jahre und älter 2016 bis 5 Jahre 2 1 3 6 bis 10 Jahre 6 4 10 11 bis 15 Jahre 3 3 6 16 bis 20 Jahre 1 1 21 bis 30 Jahre 3 2 1 4 31 bis 40 Jahre 1 2 3 41 bis 50 Jahre 1 1 2 51 bis 60 Jahre 1 1 61 Jahre und älter 1 1 2017-07-05T07:41:33+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes