STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEIN Der Staateminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51/7530 Dresden, .März 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/981 Thema: Möglichkeit zur Internetkommunikation für Asylsuchende Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Kommunikation über das Internet ist heute ein wichtiger Bestandteil gesellschaftlicher Teilhabe. Information und Austausch stellen Grundpfeiler der Demokratie dar. Davon darf niemand ausgeschlossen bleiben. Asylsuchende haben einen besonderen Bedarf zur Kommunikation. Das Internet ermöglicht ihnen Informationen über die Verhältnisse in ihrer Heimat sowie den Kontakt zu anderen Asylsuchenden, etwa Familienangehörigen, zu erhalten. Das Internet kann gerade Asylsuchenden eine Hilfe sein, sich in Deutschland zu orientieren, die deutsche Sprache zu erlernen oder sich auch über ihre Rechte und Pflichten zu informieren.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen Einrichtungen zur Unterbringung von Asylsuchenden besteht nach Kenntnissen der Staatsregierung die Möglichkeit, dass Flüchtlinge einen bestehenden Internetzugang nutzen? (bitte nach Einrichtung sowie Landkreisen und Kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 2: Wo eine solche Einrichtung besteht, wie ist sie jeweils, nach Kenntnis der Landesregierung, ausgestaltet (Anzahl der Plätze, Bandbreite, verwendbare Software, Kosten für Nutzer etc.)? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wiihelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIIMISTERIUM des mmm Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: In der sächsischen Erstaufnahmeeinrichtung besteht keine Möglichkeit der Internetnutzung. Die Erkenntnisse der Staatsregierung bezüglich der Einrichtungen in den Landkreisen und Kreisfreien Städten sind der Anlage zu entnehmen. Frage 3: Wird die Einrichtung von Internetzugängen in Unterkünften von Asylsuchenden von Seiten der Staatsregierung oder den Kommunen gefördert? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Eine spezielle finanzielle Förderung erfolgt nicht. Die Finanzierung erfolgt überwiegend durch die Betreiber unter Beteiligung der Nutzer. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung von Internetzugängen besteht zudem nicht. Frage 4: Wo keine Nutzung in der Unterkunft selbst möglich ist, liegen nach Kenntnis der Landesregierung öffentliche Internetzugänge in unmittelbarer Nähe? In Bautzen und Hoyerswerda liegen öffentliche Internetzugänge in unmittelbarer Nähe zur Unterkunft. Im Stadtgebiet Dresden werden vermehrt Hotspots angeboten, die allen Einwohnern zur Verfügung stehen. Weiterhin haben auch Asylsuchende in Dresden einen Anspruch auf den sogenannten „Dresden-Pass“, mit dem eine kostenlose Nutzung der Internetzugänge in städtischen Bibliotheken möglich ist. Zudem besteht auch die Möglichkeit über Einzelinitiativen, z. B. Jugendtreffs, die ebenfalls eine kostenlose Nutzung von internetfähigen Computern in ihren Räumen anbieten. Im Übrigen liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse zur örtlichen Lage öffentlicher Internetzugänge vor. Frage 5: Welche Mittel stehen, nach Einschätzung der Landesregierung, einer Asylsuchenden bzw. einem Asylsuchenden monatlich für die Internetnutzung zur Verfügung und inwiefern hält die Landesregierung diese Kosten für ausreichend? Auf die Regelung des § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (Grundleistungen), zuletzt geändert am 23. Dezember 2014, wird verwiesen. Danach erhalten Asylbewerber neben den Grundleistungen monatlich zusätzlich einen Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens (wie z. B für die Nutzung des Internets). Die Hphe ^er jeweiligen Beträge wurde durch das zuständige Bundesministerium für Arbeitend Soziales zuletzt mit Wirkung zum 1. März 2015 angepasst. Mit freundlichen Grüßen rtincx^ft# Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/981 Landkreis/ Standort der Erkenntnisse zur Kreisfreie Stadt Einrichtung Ausgestaltung Bautzen Kamenz, Bautzen WLAN; Kostenhöhe nicht bekannt Erzgebirgskreis Drehbach, Olbernhau, Aue 5 EUR/ 7 Tage; 16 EUR/ 30 Tage Mittelsachsen Freiberg Kostenhöhe nicht bekannt Zwickau keine Internetzugänge vorhanden Görlitz Löbau, Zittau WLAN über Hotspots; 10 EUR/18 Tage Vogtlandkreis keine Internetzugänge vorhanden Leipzig, LK Bahren, Elbisbach 16 EUR/ 30 Tages-Ticket 16 GB-Leitung Rötha WLAN, kostenfrei über Handy bzw. Laptop Nordsachsen Spröda, Oschatz WLAN über Hotspots; 16 EUR/ 30 Tage Meißen Meißen, Großenhain, Radebeul, Riesa, Weinböhla Kostenhöhe nicht bekannt Sächsische Schweiz- WLAN; 16 EUR/30 Tage Osterzgebirge Schmiedeberg Neustadt/Sa. WLAN; kostenlos Dresden* Leipzig Eythstraße 3 Plätze, WLAN-Stick WLAN, 4 LAN-Plätze DSL Liliensteinstraße 4 Plätze LTE Riebeckstraße je 1 Platz DSL, ab März 2015 G.-Schwarz-Straße und G.-Schumann-Straße Hotspot geplant Markranstädter Straße Zschortauer Straße 1 Platz DSL in Planung: Riesaer Straße ab März 2015 Hotspot geplant Torgauer Straße ab Mitte 2015 i. V. mit Objektsanierung Chemnitz keine Internetzugänge Kosten: kostenfrei; ab Einrichtung vorhanden Hotspot werden voraussichtlich Kosten erhoben * Grundsätzlich bestehen im Stadtgebiet Dresden fast uneingeschränkt die technischen Voraussetzungen zum Empfang von Breitband-Internet. In den Wohnheimen werden die Anschlüsse in der Regel von den privaten Heimbetreibern auf eigene Rechnung genutzt. Im zur Verfügung gestellten Wohnungsbestand wurden seitens des Vermieters bzw. eines von ihm gebundenen Drittanbieters die technischen Möglichkeiten für einen Internetzugang geschaffen. Die dafür erforderlichen Verträge sind von den Asylsuchenden selbst zu schließen.