SACHSISCHES STMTSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalslraße 7 lO1OS7 Dresden STAÀTSMINISTERIUÏ\4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen. de* Zugang fúr el€ktronisch s¡gni€rte sowis f0r v€rschltrsselt€ €l€ktronische Dokumðnte nur übsr das EleKronische Gerichls- und VêMallungspostfach; nåherô lnformationen unter M.êgvp.de Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E-KLR-1712t17 Dresden, .,/t4 Juli 2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS gO/DIE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/9810 Thema: Maßnahmen der Gerichte zur Beschleunigung der Strafverfahren, insbesondere im Verfahren zur Faust des Ostens oder dem Anschlag auf e¡ne Moschee in Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welcher Personalbedarf ist für das Landger¡cht Dresden insgesamt und für StaatsschuEsachen insbesondere für das Jahr 2015,2016 und 2017 ermittelt worden, wie viele VzÄ waren jeweils vorgesehen (Soll- !;ä:,::",,:Xt,aarsmrnrsrerrum Besetzung) und davon tatsächlich arbeitsfähig (lst-BeseEung)? fl:ïffih.", 01097 Dresden Frage 2: 3i';åiï,,j3ri,"eutsche Post Wie stellen sich die Zahlen jeweils für die anderen Landgerichte und das www.just¡z.sachsen.de/smj Oberlandesgericht dar? verkehrsverbrnduns: Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2 Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 Der Personalbedarf sowie die Personalverwendung der Landgerichte und des Oberlandesgerichts können der nachstehenden Übersicht entnommen werden. Seite 1 von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN I{r'-\YtrlSärlldft¡¡J\!ry Eine Soll-Besetzung im Sinne der Fragestellung kann allerdings nicht angegeben werden, weil der Haushaltsplan eine gerichtsgenaue Zuordnung von Planstellen in allen Laufbahn- bzw. Bedienstetengruppen nicht vorsieht. Jahr Personalbedarf (AKA) insgesamt Personalrænvendung (\åA) insgesamt 2015 207,46 194 2016 205,20 190 Oberlandesgericlrt 2017 212,72 186 2015 158,53 146 2016 154,88 149LG Chemnltz 2017 158,47 148 2015 230,18 209 2016 199,18 211LG Drcsden 2017 210,41 213 2015 103,91 113 2016 105,14 110LG Görlltz 2017 110,12 110 2015 198,59 188 2016 201,67 194LG lelpzlg 2017 205,00 192 2015 94,55 90 2016 91,24 92LG Zwickau 2017 93,64 92 Staatsschutzsachen, die in die Zuständigkeit der Landgerichte fallen, werden für den Freistaat Sachsen bei dem Landgericht Dresden konzentriert bearbeitet. ln den Jahren 2015 und 2016 gingen keine Verfahren bei den zuständigen Kammern ein. Die im Jahr 2017 eingegangenen Verfahren ergeben einen rechnerischen Personalbedarf in Höhe von insgesamt 0,36 AKA. Ein Bezug zwischen dem Personalbedarf und der Personalverwendung in Staatsschutzsachen kann nicht hergestellt werden, da die mit drei Richtern besetzte zuständige Kammer des Landgerichts Dresden neben den Staatsschutzverfahren zugleich als Große Strafkammer für weitere Strafverfahren zuständig ist. Seite 2 von 5 STAATST/INISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN n¡a'-ñrÈ w Bei dem Oberlandesgericht Dresden ist im Jahr 2Q15 kein Staatsschutzverfahren angefallen. Seit dem Jahr 2016 ist das Staatsschutzverfahren gegen die ,,Gruppe Freital" wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung u.a. anhängig. Der Personalbedarf beträgt zum Stichtag 31. Mai 2017 insgesamt 31,60 Al(A (hiervon 23,60 AKA im einfachen Dienst) und entspricht den tatsächlich eingesetzten Arbeitskraftanteilen. Frage 3: Welche Maßnahmen sind konkret getroffen worden, um die Überlastung, insbesondere des Landgerichts Dresden bei der Bearbeitung der Haftsachen und der dazugehörigen Verfah ren, abzubauen? Voranzustellen ist, dass die Präsidien der Gerichte, auch des Landgerichts Dresden, im Rahmen der richterlichen Selbstverwaltung unabhängig entscheiden, welche und wie viele Richter in welchem Umfang in welchen (Straf- oder Zivil-)Kammern tätig sind. Das Sächsische Staatsministerium der Justiz darf aus verfassungsrechtlichen Gründen zur Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit auf die Geschäftsverteilung keinen Einfluss nehmen. Von Seiten des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz erfolgt daher für jedes Gericht nur eine Betrachtung der Personalsituation im gesamten richterlichen Bereich. Der Personalbedarf für die Gerichte und Staatsanwaltschaften wird nach dem bundeseinheitlich verwendeten System zur Personalbedarfsberechnung (PEBBSY) ermittelt. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, das seitens der Justizverwaltungen der Länder seit 2001 verwendet und laufend fortentwickelt und aktualisiert wird. Bis Ende 2016 wies die so berechnete Ausstattungsquote im richterlichen Dienst des Landgerichts Dresden eine hinreichende Personalausstattung aus, Gleichwohl wurde das Landgericht Dresden zeitweise durch die Zuweisung von Richtern über den rechnerischen Personalbedarf hinaus personell verstärkt. Mit der Mitte Mai 2017 erfolgten Umsetzung der Ergebnisse der Fortschreibung von PEBBSY aufgrund einer bundesweiten Erhebung ergab sich für das Landgericht Dresden ein Anstieg des Personalbedarfs, der dazu führte, dass eine weitere personelle Verstärkung des Gerichts erforderlich geworden ist. Die hierfür notwendigen Maßnahmen wurden bereits ergriffen. So wurde zum 1. Juli 2017 ein Richter an das Landgericht Seite 3 von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN il\f¡rl w Dresden abgeordnet. Küzlich wurden überdies zwei ausgeschriebene Stellen einer Vorsitzenden Richterin/eines Vorsitzenden Richters am Landgericht beim Landgericht Dresden besetzt. Beim Landgericht Dresden sind drei Proberichter tätig, deren Zuweisungen verlängert wurden bzw. denen andere Proberichter nachfolgen werden. An andere Gerichte abgeordnete Richter sollen darüber hinaus möglichst zeitnah an das Landgericht Dresden zurückkehren. Nachhaltige Unterstützung erhält das Landgericht Dresden auch durch die Besetzung von zwei weiteren Planstellen. Die Ausschreibung der Stellen eines Richters/einer Richterin am Landgericht und eines weiteren Vorsitzenden Richters/einer Vorsitzenden Richterin am Landgericht ist bereits im Mai 2017 veranlasst worden. lm Rahmen der gerichtsinternen Organisation wurden durch das Präsidium des Landgerichts Dresden darüber hinaus Maßnahmen zur Stärkung der Strafabteilung des Gerichts getroffen. Neben dem Einsatz weiterer Richter in den bereits bestehenden Strafkammern wurden wiederholt zeitweise Hilfsstrafkammern eingerichtet. Überdies wurde erst kürzlich eine weitere Große Strafkammer errichtet. Flankierend hiezu wurden die Servieceeinheiten in der Strafabteilung des Landgerichts Dresden personell verstärkt. Frage 4: Wann hat das Landgericht Dresden und darüber hinaus welche sonstigen sächsischen Gerichte welchen lUangel an Richterpersonal in welchen Bereichen gegenüber dem Justizministerium seit 2014 angezeigt? Frage 5: Was wurde aufgrund dieser Anzeige wann veranlasst? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5 Das Thema der Kleinen Anfrage und die vorherigen Fragen lassen darauf schließen, dass sich die Fragen 4 und 5 nur auf die ordentliche Gerichtsbarkeit beziehen. Die Personalsituation an den Gerichten wird kontinuierlich zwischen dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und den Präsidenten sowie Direktoren der Gerichte erörtert. Darüber hinaus ist dieses Thema Gegenstand regelmäßig stattfindender Seite 4 von 5 STAATSMTNTSTERTUM I ffi= DER JUSnz I ffil\ry Freistaat SACHSEN 3 Dienstbesprechungen. Die Gerichte werden im Rahmen der Möglichkeiten unter Berücksichtigung der im Haushaltsplan den Gerichten und Staatsanwaltschaften zugewiesenen Planstellen mit dem Ziel einer möglichst gleichmäßigen bedarfsgerechten Ausstattung aller sächsischen Gerichte und Staatsanwaltschaften personell unterstützt. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Seite 5 von 5 2017-07-11T09:03:12+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes