STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/9811 Thema: Kontrollbereiche bei Versammlungen und Aufzügen — Aktualisierung der Drs. 6/731 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie häufig, mit welcher Dauer und aufgrund welcher Anordnung wurden seit der Beantwortung der o.g. Kleinen Anfrage im Freistaat Sachsen Kontrollbereiche anlässlich welcher durchgeführten oder verbotenen Versammlungen und Aufzüge eingerichtet? (Bitte jeweils Angabe des Versammlungsmottos, des Anmelders, des Datums des Beginns und des Endes der jeweiligen Kontrollbereiche, Tag der Anordnung, anordnende Stelle einschl. Rechtsgrundlage angeben) Seit Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/731 im Februar 2015 wurden von den Polizeidirektionen (PD) Dresden sieben, Görlitz zwei, Zwickau drei, und Leipzig 52 Kontrollbereiche sowie von der PD Chemnitz ein Kontrollbereich im Zusammenhang mit Versammlungen oder Aufzügen gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Sächsisches Polizeigesetz (SächsPolG) angeordnet und eingerichtet. Im Zuständigkeitsbereich der PD Dresden wurden nachfolgende Kontrollbereiche gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 SächsPolG im Berichtszeitraum angeordnet und eingerichtet: — Vom 27. Mai bis 29. Mai 2015 fand das Treffen der G7 -Finanzminister und Notenbankgouverneure in Dresden statt. Für weitere Erläuterungen einschließlich der Beantwortung der Fragen 2 und 3 wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/1759 verwiesen. Freistaat SACH SEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/29/33 Dresden, 6 .Juli 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER11JM DES INNERN Vom 1. Juni bis 2. Juni 2015 fand in Dresden das Treffen der Innenminister der sechs einwohnerstärksten europäischen Staaten statt. Am 6. Mai 2015 ordnete die PD Dresden die Einrichtung des Kontrollbereichs für den Zeitraum 1. Juni 2015, 10:00 Uhr, bis zum 2. Juni 2015, 16:00 Uhr, an. Nachfolgende Versammlungen wurden im Zusammenhang mit beiden internationalen Treffen angezeigt: 1. Versammlung DIE LINKE. Sachsen, Thema: genaues Motto unbekannt, Anmelder: natürliche Person, 2. Ankündigung einer bundesweiten Anti-Kapitalismus-Kampagne, Verantwortlicher : natürliche Person, 3. Versammlung Ökumenisches Informationszentrum e. V., Thema: „Schulden erlassen" im Zusammenhang mit G7 -Treffen, Anmelder: Ökumenisches Informationszentrum e. V./ natürliche Person, 4. Versammlung ONE Deutschland, Thema: im Zusammenhang mit 07- Treffen, Anmelder: natürliche Person. Vom 26. Juni 2015, 18:00 Uhr, bis 31. Juli 2015, 24:00 Uhr, wurde in Freital im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylbewerbern im ehemaligen Hotel „Leonardo" und dessen Nutzung als Erstaufnahmeeinrichtung am 26. Juni 2015 und verlängernd am 9. Juli 2015 ein Kontrollbereich durch die PD Dresden angeordnet und eingerichtet. Der Kontrollbereich wurde durch erneute Anordnung der PD Dresden am 31. Juli 2015 bis zum 2. August 2015, 06:00 Uhr, verlängert. Für die Zeit vom 23. August 2015, 17:00 Uhr, bis zum 23. September 2015, 24:00 Uhr, ordnete das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) am 23. August 2015 einen Kontrollbereich im Stadtgebiet von Heidenau um die Erstaufnahmeeinrichtung gemäß § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 SächsPolG an. - Vom 23. Oktober 2015, 18:00 Uhr, bis 22. November 2015, 24:00, Uhr wurde in Dresden im Zusammenhang mit der erstmaligen Unterbringung von Asylbewerbern in den Gebäuden einer Grundschule an der Boxberger Straße am 20. Oktober 2015 ein Kontrollbereich durch die PD Dresden angeordnet und eingerichtet. Am 9. Oktober 2015, zwischen 18:00 Uhr und 23:59 Uhr, führte das Flüchtlingshilfenetzwerk Südost eine Versammlung/Mahnwache mit Willkommensfest durch; Anmelder: Natürliche Person. Vom 8. Juni bis 12. Juni 2016 fand im Grand Hotel „Taschenbergpalais" die 64. sog. Bilderberg-Konferenz statt. Die Einrichtung des Kontrollbereichs wurde von der PD Dresden am 23. Mai 2016 angeordnet. Nachfolgende Versammlungen wurden im Zusammenhang mit der Konferenz angezeigt: 1. Versammlung der AfD Sachsen, Thema: „TTIP, Ceta", Anmelder: natürliche Person, 2. Facebook-Event „Partei Deutsche Mitte", Thema: Protest „Anti-Bilderberg Demo 2016", Anmelder: Partei Deutsche Mitte, 3. Versammlung einer natürlichen Person, Thema: „Mahnwache für Frieden - Dresden", Anmelder: natürliche Personen, 4. Versammlung Freie Bürgerinitiative, Thema: Protest „Erstellung einer Dresdner Proklamation", Anmelder: natürliche Personen, Freistaat SACHSEN Seite 2 von 11 STAATSMINISTEREJM DES INNERN 5. Versammlung DIE PARTEI Kreisverband Dresden, Thema: Protest „Dresden grüßt seine Gäste", Anmelder: natürliche Personen, 6. Versammlung „Die rote Fahne", Thema: „Deutschland sagt NEIN zu Imperialismus und Krieg! Bilderberg-Konferenz 9. Juni 2016 in Dresden blockieren ! #NATO#Antifaschismus#Friedensbewegung#Bilderberg", Anmelder: natürliche Person, 7. Mobi-Video „WITHOUT DIRECTIVE", Thema: „(R)evolution Nachricht an Deutschland", Anmelder: WITHOUT DIRECTIVE, 8. Versammlung einer natürlichen Person, Thema: „Rammstein meets Bilderberger ", Anmelder: Natürliche Person, 9. Versammlung einer natürlichen Person, Thema: „Intransparente Politik für alle! Alles rund um die Bilderbergkonferenz", Anmelder: natürliche Person 10. Versammlung einer natürlichen Person, Thema: Protest „Wer bestimmt wirklich?", Anmelder: Natürliche Person, 11. Versammlung NPD Dresden, Thema: Protest „Volksherrschaft durchsetzen — Bilderberger-Macht brechen — Heimlichtuerei beenden!", Anmelder: natürliche Personen, 12. Versammlung einer natürlichen Person, Thema: Protest „ANTI— BILDERBERGER FTS", Anmelder: natürliche Personen, 13. Facebook-Event „Protest Bilderberg/PRESS FOR TRUTH", Thema: Protest Facebook-Event „Protest Bilderberg", Anmelder: natürliche Personen, 14. Versammlung „LOVEstorm people", Thema: Protest „Bilder gegen Bilderberg ", Anmelder: Natürliche Personen. Vom 30. September 2016, 18:00 Uhr, bis 3. Oktober 2016, 24:00 Uhr, wurde im Zusammenhang mit der zentralen Feierlichkeit zum Tag der deutschen Einheit am 3. Oktober 2016 in der Stadt Dresden ein Kontrollbereich durch die PD Dresden am 16. September 2016 angeordnet und eingerichtet. Nachfolgende Versammlungen wurden im Zusammenhang mit den Feierlichkeiten angezeigt: 1. Versammlung AfD Sachsen, Thema: „Meinungsfreiheit, Demokratie", Anmelder : natürliche Personen, 2. Versammlung einer natürlichen Person, Thema: „Remebering Lampedusa — Solidarity without Limits", Anmelder: natürliche Personen, 3. Versammlung einer natürlichen Person, Thema: „Solidarity without limits — Nationalismus ist keine Alternative", Anmelder: natürliche Person, 4. Versammlung einer natürlichen Person, Thema: „Merket und das Blaue Wunder", Anmelder: Natürliche Personen, 5. Versammlung einer natürlichen Person, Thema: „Das blaue Wunder — eine Wellenlänge", Anmelder: natürliche Personen, 6. Versammlung PEGIDA, Thema: „Gewaltfrei gegen Glaubenskriege", Anmelder : natürliche Personen. In der Stadt Chemnitz wurde in der Zeit vom 21. Oktober 2015, 17:00 Uhr, bis zum 10. Juli 2016, 24:00 Uhr, ein Kontrollbereich um die Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates Sachsen für Asylbewerber, Außenstelle Dittersdorfer Weg 25 - 27 in 09123 Einsiedel, eingerichtet. Die Anordnung erfolgte am 20. Oktober 2015 durch die PD Chemnitz. Nachfolgende Versammlungen wurden im Zusammenhang mit der Einrichtung der Erstaufnahmeeinrichtung angezeigt: Freistaat SACHSEN Seite 3 von 11 STAATSMINISTERIUM DES INNERN 1. Versammlung mit Aufzug der „Bürgerinitiative Einsiedet" am 23. und 30. September 2015, Thema: „Besorgte Bürger gegen geplante Asylunterkunft im ehemaligen Pionierlager", Anmelder: natürliche Person, 2. Versammlung als Dauerkundgebung (Mahnwache) für den Zeitraum vom 1. bis 9. Oktober 2015, Thema: „Einsiedel sagt Nein zum Heim", Anmelder: natürliche Person, 3. Versammlung mit Aufzug (Schweigemarsch) durch eine Bürgerinitiative Chemnitz am 3. Oktober 2015, Thema: „Bürgerinitiative Chemnitz sagt immer noch NEIN zum Heim" Anmelder: natürliche Person, 4. Versammlung mit Aufzug (Schweigemarsch) durch eine Bürgerinitiative Chemnitz am 7. Oktober 2015, Thema: „Einsiedel sagt NEIN zum Heim", Anmelder: Natürliche Person. An der Gegenkundgebung des „Bündnis Chemnitz Nazifrei" nahmen ca. 80 Personen teil. Im Zuständigkeitsbereich der PD Görlitz wurden nachfolgende Kontrollbereiche gemäß § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 SächsPolG im Berichtszeitraum angeordnet und eingerichtet: In Bischofswerda wurde in der Zeit vom 19. September 2015, 10:00 Uhr, bis 5. Oktober 2015, 06:00 Uhr, am 19. September 2015 ein Kontrollbereich um die Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung in Bischofswerda durch das SMI angeordnet und von der PD Görlitz eingerichtet. Eine angezeigte Versammlung oder ein Spontanaufzug fanden nicht statt. In der Stadt Bautzen wurde vom 15. September 2016, 19:00 Uhr, bis 26. September 2016, 10:00 Uhr, ein Kontrollbereich auf und um den Kornmarkt eingerichtet , welcher anschließend bis zum 4. Oktober 2016, 10:00 Uhr, verlängert wurde. Der Kontrollbereich wurde am 16. September 2016 von der PD Görlitz angeordnet und eingerichtet. Eine angezeigte Versammlung oder ein Spontanaufzug fanden nicht statt. Im Zuständigkeitsbereich der PD Zwickau wurden nachfolgende Kontrollbereiche gemäß § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 SächsPolG im Berichtszeitraum angeordnet und eingerichtet : In Plauen wurde in der Zeit vom 22. Oktober 2015, 00:00 Uhr, bis 22. November 2015, 24:00 Uhr, ein Kontrollbereich im Umfeld der Erstaufnahmeeinrichtung auf dem Gelände der ehemaligen PLAMAG, Pausaer Straße, durch die PD Zwickau am 21. Oktober 2015 angeordnet und eingerichtet. Nachfolgende Versammlungen wurden im Zusammenhang mit der Einrichtung der Erstaufnahmeeinrichtung angezeigt: 1. Versammlung am 18. September 2015 durch die NPD, Thema: „Schluss mit Asylmissbrauch und Überfremdung", Anmelder: hier unbekannt, 2. Aufzug am 26. September 2015 durch die Partei „Der III. Weg", Thema: „Asylflut stoppen", Anmelder: hier unbekannt, 3. Versammlung am 2. Oktober 2015 durch die Partei „Der III. Weg", Thema: „Asylflut stoppen", Anmelder: hier unbekannt, 4. Aufzug am 1. November 2015 durch die Partei „Der III. Weg", Anmelder: hier unbekannt. Freistaat SACHSEN Seite 4 von 11 STAATSMINISTERIUM DES INNERN In Zwickau wurde in der Zeit vom 28. November 2015, 00:00 Uhr, bis 28. Januar 2016, 24:00 Uhr, am 20. November 2015 ein Kontrollbereich um die Notunterkunft für Asylbewerber im ehemaligen Max -Bahr -Baumarkt, Am Westsachsenstadion 3, durch die PD Zwickau angeordnet und eingerichtet. Eine angezeigte Versammlung fand nicht statt. In Meerane wurde in der Zeit vom 16. Januar 2016, 00:00 Uhr, bis 2. Mai 2016, 24:00 Uhr, am 12. Januar 2016 ein Kontrollbereich um die Erstaufnahmeeinrichtung im ehemaligen „HBG Ledigenwohnheim" in Meerane durch die PD Zwickau angeordnet und eingerichtet. Eine angezeigte Versammlung fand nicht statt, jedoch fand am 4. Oktober 2015 eine Versammlung der NPD unter dem Motto „Mehr Toleranz und Vielfalt in Meerane und gegen Asylmissbrauch" statt. Versammlungsleiter war eine natürliche Person. Am 6. September 2015 wurde ein Spontanaufzug (Fußmarsch) mit 60 Teilnehmern durch den Versammlungsleiter durchgeführt. Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/4839 verwiesen. Aufgrund der mehrfach eingerichteten Kontrollbereiche, insbesondere im Zusammenhang mit den LEGIDA-Veranstaltungen, wird für die Stadt Leipzig auf die Anlage 1 verwiesen . Frage 2: Welchen konkreten Raumausschnitt umfassten die Kontrollbereiche jeweils? (Bitte Straßenzüge angeben oder Karte beifügen.) Die räumlichen Ausdehnungen der jeweiligen Kontrollbereiche sind den beigefügten Anlagen wie folgt zu entnehmen: für die Stadt Leipzig in der Anlage 2, für die Städte Bautzen und Bischofswerda sowie Plauen und Zwickau in der Anlage 3, für die Städte Dresden, Radebeul, Freital und Heidenau in der Anlage 4, für die Stadt Chemnitz/OT Einsiedel in der Anlage 5. Frage 3: Welche polizeiliche Gefahrprognose lag der Entscheidung des Innenministeriums zur Anordnung bzw. Zustimmung zur Anordnung der jeweiligen Kontrollbereiche zugrunde? Die Einrichtung aller Kontrollbereiche zielte auf die Verhinderung von Straftaten nach § 100a Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) und § 28 Sächsisches Versammlungsgesetz (SächsVersG) ab. Zweck des Kontrollbereichs in der Stadt Dresden anlässlich des Treffens der Innenminister der sechs einwohnerstärksten europäischen Staaten am 1. und 2. Juni 2015 war die Verhinderung von schweren Straftaten im Sinne des § 100a Abs. 2 der StPO, insbesondere Straftaten nach §§ 211, 212, 306, 308, 315 und 315b Strafgesetzbuch (StGB) sowie nach § 28 SächsVersG. Von den anwesenden G6 -Innenministern waren einige der Teilnehmer in sogenannten Gefährdungsstufen klassifiziert, wobei ein Teilnehmer in die höchste Gefährdungsstufe 1 eingestuft war. Das bedeutete, dass die Freistaat SACHSEN Seite 5 von 11 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Person erheblich gefährdet und mit einem Anschlag auf Leib und Leben zu rechnen war. Neben dem Bundesinnenminister nahmen der EU -Innenkommissar sowie der Minister für Innere Sicherheit (Heimatschutzminister) und der Justizminister der Vereinigten Staaten von Amerika teil. Es galt die gleiche Gefährdungslage wie beim zeitlich vorangegangen G7 -Treffen, so dass für weitergehende Erläuterungen auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/1759 verwiesen wird. Zweck des Kontrollbereichs in der Stadt Freital war die Verhinderung von Straftaten nach § 100a Abs. 2 StPO, insbesondere von Straftaten nach §§ 212, 306 und 315b Abs. 3 StGB sowie nach § 28 SächsVersG. Die Einrichtung des Kontrollbereichs erfolgte aufgrund der Ereignisse vom 6. März 2015, als in den Abendstunden während eines Aufzuges von insgesamt 1.300 Gegnern der Asylbewerbereinrichtung mehrere der Teilnehmer versuchten, in Richtung der Einrichtung zu gelangen. Dieses Ansinnen wurde mit Mitteln des körperlichen Zwanges unterbunden. In der Folge kam es immer wieder zu Ansammlungen und nicht angezeigten Versammlungen von Heimgegnern in unmittelbarer Nähe der Einrichtung. Nach Bekanntwerden der Unterbringung von weiteren Asylbewerbern im ehemaligen „Leonardo -Hotel" in Freital wurde am 22. Juni 2015 über Internetmedien zu einer Aktion vor der Asylbewerberunterkunft aufgerufen. Ca. 60 Personen versammelten sich daraufhin vor der Unterkunft und äußerten ihren Unmut zur aktuellen Asylpolitik durch Ausrufe wie: „Wir wollen keine Ausländerheime!". Auf Grund dieser Aufrufe entschlossen sich auch die Befürworter (PRO ASYL) des Heims zu einer Solidaritätsveranstaltung , die ca. 40 Personen dieser Gruppierung umfasste. Bis zum 29. Juni 2015 kam es wiederholt zum Aufeinandertreffen der Befürworter und Gegner der Asylbewerbereinrichtung in Freital. Die Stimmung war in dem Maße aufgeheizt, dass in den jeweiligen Internetauftritten Schlüsselbegriffe wie „rassistischer Mob", „Pogromstimmung", „Reichskristallnacht" und „Rostock-Lichtenhagen" verwendet wurden. Der Bezug auf Rostock-Lichtenhagen ließ vermuten, dass Brandanschläge auf das Heim nicht auszuschließen waren. Demzufolge zielte der polizeiliche Einsatz vorrangig darauf ab, Straftaten gemäß §§ 212 und 306 StGB zu verhindern. Aufgrund der aufgefundenen Bewaffnung /Schutzbewaffnung sowohl bei Asylbefürwortern als auch bei Asylgegnern war von einem hohen Konfliktpotenzial zwischen den Parteien auszugehen. Aufgrund zweier angezeigter Versammlungen für den 31. Juli und 1. August 2015 wurde der Kontrollbereich im Umfeld der Erstaufnahmeeinrichtung im ehemaligen Hotel Leonardo verlängert. Am 9. Juli 2015 zeigte ein Gegner der Einrichtung eine Versammlung in Form eines Straßenfestes mit anschließender Mahnwache zum Thema „Frieden , Freiheit, Gerechtigkeit" an, welche er anschließend zurückzog; zum selben Zeitpunkt sollte eine Solidaritätsversammlung von PRO ASYL stattfinden, welche durch eine natürliche Person am 20. Juli 2015 angezeigt wurde. Ebenso wurde ein Aufruf der rechten Szene über Facebook zu einem Fackelzug wieder abgesagt. Am 23. Juli 2015 wurde von einer natürlichen Person eine PRO ASYL -Versammlung in Form eine Aufzuges unter dem Motto „we didn't start the fire — Wider den rassistischen Mob in Freital" angezeigt. Bei dieser Versammlung wurde mit 500 Teilnehmern, darunter 100 bis 200 gewaltbereite Autonome aus Berlin und Leipzig, gerechnet. Offensichtlich hiergegen gerichtet zeigte eine natürliche Person die Durchführung der zuvor abgesagten Solidaritätsversammlung mit ca. 150 Teilnehmern an. Zudem kündigte das Bündnis „Nazifrei — Dresden stellt sich quer" an, den Auftritt einer rechtsextremistischen Band am 1. August 2015 in Freital zu verhindern. Diese Situationen machten deutlich, wel- Freistaat SACHSEN Seite 6 von 11 STAATSMINISTERIUM DES INNERN ches gegenseitige Gewaltpotential zwischen linken und rechten Gruppen, Gegnern und Befürwortern der Erstaufnahmeeinrichtung in Freital existierte. Zweck des Kontrollbereichs in der Stadt Heidenau war die Verhinderung von Straftaten nach § 100a Abs. 2 StPO, insbesondere von Straftaten nach §§ 212, 306, 315b Abs. 3 StGB sowie nach § 28 SächsVersG. Die Einrichtung des Kontrollbereichs erfolgte aufgrund der Ereignisse, die sich im Umfeld der Erstaufnahmeeinrichtung im ehemaligen Praktiker Baumarkt, Hauptstraße 10, in der Stadt Heidenau zwischen dem 21. August 2015 und 23. August 2015 ereigneten und stand im Zusammenhang mit aktuellen Protesten und Brandanschlägen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland gegen die Einrichtung und Nutzung von Flüchtlingsunterkünften. So kam es in der Nacht vom 21. zum 22. August 2015 im Rahmen des angemeldeten Aufzugs „Nein zur Erstaufnahme " zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen 600 Demonstranten und der Polizei, wobei 31 Polizeibeamte durch Stein-, Flaschen- und Böllerwürfe verletzt wurden . Die Auseinandersetzungen hatten das Ziel, die erstmalige Belegung der Einrichtung mit Flüchtlingen zu verhindern. Des Weiteren verübte am 22. August 2015 um 22:45 Uhr eine Gruppe der Gegner unvermittelt, aber organisiert vorbereitet und gezielt einen Angriff unter starkem Einsatz von Pyrotechnik, Stein- und Flaschenwürfen auf die eingesetzten Polizeibeamten. Zweck des Kontrollbereichs in der Stadt Dresden im Umfeld der Erstaufnahmeeinrichtung an der Boxberger Straße war die Verhinderung von Straftaten nach § 100a Abs. 2 StPO, insbesondere von Straftaten nach §§ 212, 306 und 308 StGB sowie nach § 28 SächsVersG. Die Einrichtung des Kontrollbereichs erfolgte aufgrund der Ereignisse im Umfeld von Erstaufnahmeeinrichtungen in Sachsen und beruhte auf den Feststellungen an den Einrichtungen in Freital und Heidenau und auf Erfahrungen zum Einsatzgeschehen . Insoweit lag die gleiche latente Gefahrenprognose vor. Darüber hinaus kam es bereits vor der Einrichtung des Kontrollbereichs zu massivem aggressiven Verhalten von Gegnern der Asylbewerberunterkunft aus Prohlis gegen die eingesetzten Polizeibeamten und zu Brandanschlägen auf das leerstehende Schulgebäude. Die Versammlung des Flüchtlingshilfenetzwerkes Südost wurde erheblich gestört. In den späten Abendstunden erfolgten körperliche Angriffe der ca. 50 bis 80 Versammlungsgegner gegen die Einsatzkräfte der Polizei durch das Werfen von Flaschen und Pyrotechnik. Die Polizei musste die eskalierende Situation durch den Einsatz von drei Hundertschaften und Wasserwerfern entspannen. Am 13. Oktober 2015 ging beim Bürgerbüro Prohlis ein anonymer Brief mit dem Text ein: „Wenn noch mehr Ausländer nach Prohlis kommen — brennt die Schule und noch Mehr Wir machen ERNST !!!". Damit wurden Straftaten im Sinne der §§ 306ff StGB angedroht. Am 15. Oktober 2015 folgte ein weiterer anonymer Brief mit ähnlichem Inhalt und der Ankündigung von schweren Straftaten . Generell zeigten die polizeilichen Erfahrungen mit der Belegung von Erstaufnahmeeinrichtungen in Dresden, Freital, Heidenau und Bischofswerda, dass es im Rahmen der Erstbelegung von Asylbewerbereinrichtungen in Sachsen in unmittelbarer räumlicher Nähe regelmäßig, meist spontan und durch Aufrufe in sozialen Netzwerken, zu Versammlungen bzw. Ansammlungen von Befürwortern und Gegnern derartiger Einrichtungen kam, die unfriedlich zum Nachteil der gegnerischen Gruppierung, der Flüchtlinge , aber auch der eingesetzten Polizeikräfte verliefen. Freistaat SACHSEN Seite 7 von 11 STAATSM1N1STEREJM DES INNERN Zweck des Kontrollbereichs in der Stadt Dresden anlässlich der Bilderberg-Konferenz war die Verhinderung von schweren Straftaten im Sinne des § 100a Abs. 2 StPO, insbesondere Straftaten nach §§ 89a, 211, 212, 306, 308, 315 und 315b StGB sowie nach § 28 SächsVersG. Unter den ungefähr 140 Gästen befanden sich zehn hochrangige in Gefährdungsstufen klassifizierte Personen, davon mindestens drei Personen in der höchste Gefährdungsstufe 1, so dass diese Personen erheblich gefährdet waren und mit einem Anschlag zu rechnen war. Die Veranstaltung wurde daher, ohne dass konkrete Anschlagspläne den Sicherheitsbehörden bekannt wurden, als gefährdungsrelevant eingestuft. So schätzte das Bundeskriminalamt ausweislich der unverändert geltenden Einschätzung zur Gefährdungslage durch den islamistischen Terrorismus die Bundesrepublik Deutschland als erklärtes und tatsächliches Ziel jihadistisch motivierter Gewalt ein. Deshalb wurden im Vorfeld der Bilderberg-Konferenz bundesweit mehrere Großveranstaltungen in Deutschland abgesagt, u. a. ein am 15. Februar 2015 geplanter Karnevalsumzug in Braunschweig, ein am 1. Mai 2015 geplantes Radrennen um Frankfurt a. M. sowie das am 17. November 2015 angesetzte Fußball -Länderspiel in Hannover. Neben der Gefährdung durch den islamistischen Terrorismus herrschte in Dresden eine komplexe Versammlungslage. Aus Anlass der Bilderberg-Konferenz waren der Versammlungsbehörde bereits etliche (Protest -)Versammlungen rechter, linker und bürgerlicher Klientel sowie von sog. Verschwörungstheoretikern angezeigt worden. Zusätzlich wurden wegen der Teilnahme von türkischen Vertretern Versammlungen kurdischer Staatsangehöriger erwartet. Damit handelte es sich bei den vielen Gegenveranstaltungen mit zahlreichen Besuchern um „weiche Anschlagsziele". Parallel dazu fanden in unmittelbarer Nachbarschaft der Konferenz zwei große Laufsportveranstaltungen (REWE Team Challenge am 8. Juni 2016, ca. 16.500 Teilnehmer, und der 9. Stadtlauf Dresden — SportScheck am 12. Juni 2016 mit ca. 4.500 Teilnehmern) statt, die zusammen mit den zu erwartenden Schaulustigen für potentielle Attentäter als Zielobjekte dienen konnten.Mit der Einrichtung von zwei Kontrollbereichen anlässlich der Feierlichkeiten zum Tag der deutschen Einheit in Dresden verfolgte die PD Dresden das Ziel, Straftaten nach § 100a Abs. 2 StPO, insbesondere gemäß §§ 89a, 212, 306, 308, 315 und 315b StGB sowie § 28 SächsVersG zu verhindern. Anlässlich der Feier wurden Protokollveranstaltungen durchgeführt, an denen neben dem Bundespräsidenten und der Bundeskanzlerin eine Vielzahl hochrangiger Vertreter der Legislative von Bund und den Ländern, aber auch der Judikativen und Exekutiven teilnahmen. Hierzu wurden ca. 1.600 Gäste aus dem In- und Ausland eingeladen. Etliche der teilnehmenden hochrangigen Persönlichkeiten sind in Gefährdungsstufen klassifiziert, davon der Bundespräsident, die Bundeskanzlerin und der Botschafter der USA in Deutschland in die höchste Gefährdungsstufe 1. Diese Personen waren erheblich gefährdet und mit einem Anschlag musste gerechnet werden. Neben den geladenen Gästen wurden für drei Veranstaltungstage insgesamt bis zu 750.000 Festbesucher im Festareal erwartet. Die Veranstaltung wurde daher, ohne dass konkrete Anschlagspläne den Sicherheitsbehörden bekannt waren, als gefährdungsrelevant eingestuft. Die Feierlichkeit konnte zusammen mit den zu erwartenden Schaulustigen für potentielle Attentäter als Zielobjekte dienen; es galt die gleiche Gefährdungslage wie bei der Bilderberg-Konferenz. Zweck des eingerichteten Kontrollbereichs in Bischofswerda war die Verhinderung von Straftaten nach § 100a Abs. 2 der StPO, insbesondere von Straftaten nach §§ 130 und 306 StGB sowie nach § 28 SächsVersG. Bereits am 17. September 2015 wurden ca. 50 bis 70 überwiegend alkoholisierte und gewaltbereite Personen vor der Erstaufnahmeeinrichtung festgestellt. Eine Gruppe von ca. 30 Personen blockierte gegen 23:10 Uhr die Einfahrt zum Objekt, um die Anreise von Flüchtlingen in Bussen gewalt- Freistaat SACHSEN Seite 8 von 11 STAATSMINISTERIUM DES INNERN sam zu verhindern. Nur durch den Einsatz erheblicher Polizeikräfte konnte die ungehinderte Zufahrt für die Busse wiederhergestellt werden. Es wurden volksverhetzende Parolen lautstark geäußert. Am Folgetag des 18. September 2015 wurde durch die Partei Die RECHTE in öffentlichen Aufrufen zu weiteren Aktionen an der Einrichtung aufgefordert. Gegen 18:35 Uhr wurden ca. 30 bis 40 Personen an der Einrichtung festgestellt , die mit einem Plakat mit der Aufschrift „Schluss mit Asylmissbrauch und Überfremdung — Hoyerswerda wehrt sich" eine nicht angemeldete Versammlung durchführten . Bis ca. 20:30 Uhr wuchs die Personengruppe auf ca. 120 bis 150 Personen an. Nur durch polizeiliche Maßnahmen konnten Übergriffe bereits im Vorfeld verhindert und die Personengruppe vom Zufahrtsbereich abgedrängt werden. Aus der Menge heraus kam es zu einem Flaschenwurf gegen Polizeibeamte. Die Geschehnisse im Zusammenhang mit der Einrichtung in Bischofswerda mussten vor dem Hintergrund von bundesweit fast täglich verübten Brandanschlägen auf bewohnte oder noch nicht bezogene Flüchtlingsunterkünfte oder Wohnungen bewertet werden. Gleichzeitig mussten die Parallelvorkommisse an den Einrichtungen in Heidenau und Freital bei der Gefahrenprognose berücksichtigt werden, zumal die Teilnehmer an Protestveranstaltungen in Bischofwerda aus zugereisten Personen mit ausgeprägt organisiertem und strukturiertem Auftreten und erheblichem Gewaltpotential bestanden, wie es z. B. in Heidenau anzutreffen war. Zweck des eingerichteten Kontrollbereichs in der Stadt Bautzen war die Verhinderung von schweren Straftaten im Sinne des § 100a Abs. 2 der StPO, insbesondere Straftaten nach §§ 130, 249 ff. und 308ff. StGB sowie nach § 28 SächsVersG. Auf dem Kornmarkt trafen sich vorwiegend unbegleitete minderjährige Asylbewerber, was zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit anderen Personen und Personengruppen führte. Mit zunehmender Gewaltbereitschaft und steigendem Eskalationspotential wurde der Kornmarkt verstärkt Ziel politischer Aktionen und Durchführungsort von Versammlungen verschiedener Lager. An den Auseinandersetzungen am 14. und 15. September 2016 nahmen ca. 100 Personen teil. Diese wurden mit starker Polizeipräsenz begleitet. Zweck des eingerichteten Kontrollbereichs in der Stadt Chemnitz war die Verhinderung von Straftaten nach § 100a StPO, insbesondere von Straftaten nach §§ 212, 306, 306a und 315b Abs. 3 StGB sowie nach § 28 SächsVersG. Die Einrichtung des Kontrollbereichs erfolgte aufgrund der Ereignisse im Umfeld von Erstaufnahmeeinrichtungen in Sachsen und beruhte auf Erfahrungen zum Einsatzgeschehen und auf den Feststellungen an den Einrichtungen in Heidenau und Bischofswerda sowie von bundesweiten Standorten; insoweit lag die gleiche Gefahrenprognose vor. Darüber hinaus kam es bereits vor der Einrichtung des Kontrollbereichs zu massivem aggressiven Verhalten von Gegnern der Asylunterkunft aus dem rechtsextremen Spektrum gegenüber Asylbefürwortern . Am 1. Oktober 2015 wurden auf der Zufahrtsstraße zur Erstaufnahmeeinrichtung zwei quer zur Fahrbahn abgestellte Traktoren sowie auf den Weg geräumte Baumstämme vorgefunden, welche als Barrikaden gegen die Anfahrt von Bussen und anderen Fahrzeugen mit Asylbewerbern, von Einsatzfahrzeugen der Polizei, Feuerwehr und von Rettungsdiensten dienten. Eine weitere Blockade der Zufahrstraße durch ca. 200 Personen und zwei abgestellte Lastkraftwagen erfolgte am 5. Oktober 2015. Die vor Ort aufgeheizte Stimmung begründete die Gefahr der Begehung von teils erheblichen Straftaten durch Rechtsextremisten gegen Asylbewerber sowie ihre Unterkunft als auch gegen eingesetzte Polizeivollzugsbeamte. Im Übrigen wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/4839 verwiesen. Freistaat SACHSEN Seite 9 von 11 STAATSM1N1STER11JM DES INNERN Des Weiteren wurden auch körperlich geführte Auseinandersetzungen unter den verschiedenen Nationalitäten der Asylsuchenden in die Gefahrenprognose für die Einrichtung des Kontrollbereiches einbezogen und dabei insbesondere der versuchte Totschlag vom 25. April 2015 in der Erstaufnahmeeinrichtung in Chemnitz, Adalbert- Stifter-Weg 25, und die schwere Brandstiftung in der Unterkunft für Asylbewerber im „Wohnhotel Kappel" am 18. April 2015 in Chemnitz berücksichtigt. Zweck der eingerichteten Kontrollbereiche in den Städten Plauen und Zwickau war die Verhinderung von Straftaten nach § 100a Abs. 2 StPO, insbesondere von Straftaten nach §§ 212 und 306 StGB sowie nach § 28 SächsVersG. Die Einrichtung der Kontrollbereiche erfolgte aufgrund der Ereignisse im Umfeld von Erstaufnahmeeinrichtungen in Sachsen und beruhte auf Erfahrungen zum Einsatzgeschehen und auf den Feststellungen an den Einrichtungen in Heidenau, Freital, Chemnitz/OT Einsiedel, Bischofswerda und Meerane; insoweit lag die gleiche Gefahrenprognose vor. Aufgrund der festgestellten Situationen an den genannten Orten lagen Anhaltspunkte vor, dass mit versammlungstypischen Straftaten im Sinne von § 28 SächsVersG wie Vermummung, Bewaffnung und Schutzbewaffnungen auch in Zwickau zu rechnen war, da sich ebenfalls Gegner und Befürworter der Notunterkunft im Rahmen von Ansammlungen gegenüberstanden und derartige Versammlungen im Sinne des Versammlungsrecht nicht ausgeschlossen waren. In unmittelbarer Nähe zu der Einrichtung in Zwickau gab es mehrere Ansammlungen von Asylgegnern, welche in Zwickau in einer Sitzblockade mündeten. Seit dem 17. Oktober 2015 fanden in Zwickau regelmäßig Sonntagsspaziergänge mit bis zu 2.000 Teilnehmern unter dem Motto „Spazieren ist ne feine Sache — Ist das die richtige Asylpolitik?" statt. Es kam dabei zu keinen polizeirelevanten Vorkommnissen . Bei den Personengruppen in Meerane und Zwickau wurden Übereinstimmungen festgestellt, die eine entsprechende Vernetzung belegten. Mit ähnlichen Situationen war auch in Plauen zu rechnen, da sich ebenfalls Gegner und Befürworter der Erstaufnahmeeinrichtung im Rahmen von Versammlungen gegenüberstanden. Ebenso wie in Zwickau fanden in Plauen seit Mitte September Versammlungen unter dem Motto „Wir sind Deutschland, nur gemeinsam sind wir stark" mit bis zu 6.500 Teilnehmern statt. Der Einrichtung der aufgeführten Kontrollbereiche in der Stadt Leipzig, insbesondere im Zusammenhang mit den LEGIDA-Versammlungen, lag jeweils eine sehr komplexe und vielschichtige Gesamtlage zugrunde, die wie nachfolgend zusammengefasst dargestellt wird: Für die PD Leipzig lieferten die Erfahrungen aus vergangenen Einsätzen, aber auch die infolge vorangegangener Aufrufe zu erwartenden Personen und Aktionen/Handlungen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte, um die Gefahren von Straftaten im Sinne von § 100a Abs. 2 StPO und § 28 SächsVersG zu prognostizieren. Bei den angemeldeten Versammlungslagen waren Ausschreitungen gewaltbereiter Extremisten der rechten wie linken Szene zu erwarten. Die Polizei beobachtete unter den gewaltbereiten Versammlungsteilnehmern zunehmend die Bereitschaft, bei Auseinandersetzungen gefährliche Gegenstände mitzuführen, mit denen die Meinungsgegner angegriffen und Einsatzkräfte/ -mittel der Polizei attackiert wurden. Die dabei verwendeten Tatmittel waren u. a. Messer, Elektroschocker, Steine, Flaschen und pyrotechnische Erzeugnisse. Die überwiegende Anzahl der Kontrollbereiche betrafen die LEGIDA-Veranstaltungen. Freistaat SACHSEN Seite 10 von 11 STAATSMINISTERIUM DES INNERN r= Freistaat SACHSEN Darüber hinaus war der Zweck der eingerichteten Kontrollbereiche für die Zeiträume 11. Dezember 2015, 16:00 Uhr, bis zum 13. Dezember 2015, 04:00 Uhr, und Freitag, 17. März 2017, 21:00 Uhr, bis zum 19. März 2017, 09:00 Uhr, die Verhinderung von Straftaten nach §§ 28 SächsVersG und 100a Abs. 2 StPO, insbesondere Straftaten gemäß §§ 211, 212, 306, 308, und 315c StGB. Beiden Kontrollbereichen ging eine angemeldete Versammlung des extremen rechten Spektrums u. a. durch die Partei DIE RECHTE voraus, welche die folgenden Gegenversammlungen nach sich zogen: Für die am 12. Dezember 2015 durchgeführte Versammlung (mit drei Aufzügen) wurden sechs Gegenkundgebungen mit ca. 2.000 Teilnehmern und für die am 18. März 2017 durchgeführte Versammlung (mit Aufzug) wurden zehn Gegenkundgebungen mit ca. 1.900 Teilnehmern angezeigt. Die vom rechten Spektrum gewählten Aufzugsstrecken sollten in räumlicher Nähe zum Leipziger Stadtteil Connewitz verlaufen, einem Szeneviertel des linken und extremen linken Spektrums. Hinsichtlich der detaillierten Beantwortung der Frage 3 zum Kontrollbereich anlässlich der Versammlungslage am 12. Dezember 2015 wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/3578 und 6/3592 und anlässlich der Versammlungslage am 18. März 2017 auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/8915 verwiesen. Frage 4: Wie viele Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel und unter welchem Motto wurden seit der Beantwortung der o.g. Kleinen Anfrage auf welcher Rechtsgrundlage aus welchen Gründen verboten? Im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektionen Chemnitz, Dresden, Görlitz und Zwickau wurden keine Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel verboten. Für die Stadt Leipzig wurden im Berichtszeitraum sechs Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel verboten. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 6. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung lierfe/ Py6f/Dr,./Georg Unland Anlagen: 6 Seite 11 von 11 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/9811 Stadt Leipzig lfd. Zeitraum des Versannmlungs- Anmelder 2 Datum der Anordnende Rechtsgrundlage Bemerkung Nr. Kontrollbereichs motto l Anordnung Stelle 01 30. Januar 2015, „LEGIDA — Für Heimat, natürliche 28. Januar PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 14:00 Uhr bis 24:00 Uhr Frieden und deutsche Person 2015 Zustimmung SächsPolG bereich Leitkultur. Gegen des SMI Nr. 01 religiösen Fanatismus, Islamisierung und Multikulti" 02 9. Februar 2015, „Gegen Missstände in natürliche 5. Februar PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 14:00 Uhr bis 24:00 Uhr diesem Land, gegen Person 2015 Zustimmung SächsPolG bereich religiösen Fanatismus, des SMI Nr. 02 radikalen Islamismus und Asylmissbrauch. Für unsere Heimat! Wir sind das Volk!" 03 16. Februar 2015, „Gegen Missstände in natürliche 13. Februar PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 14:00 Uhr bis 24:00 Uhr diesem Land, gegen Person 2015 Zustimmung SächsPolG bereich religiösen Fanatismus, des SMI Nr. 03 radikalen Islamismus und Asylmissbrauch. Für unsere Heimat! Wir sind das Volk!" 1 Im Regelfall komplexe Versammlungslagen, d. h. Versammlung(en) und Gegenversammlung(en) mit Motto(s). Es wird nur ein Versammlungsmotto aufgeführt. 2 Im Regelfall komplexe Versammlungslagen, d. h. Versammlung(en) und Gegenversammlung(en) mit Annnelder(n). Es wird nur ein Versammlungsanmelder aufgeführt. 1 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/9811 04 23. Februar 2015, „Gegen Missstände in natürliche 20. Februar PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 15:00 Uhr bis 22:00 Uhr diesem Land, gegen Person 2015 Zustimmung SächsPolG bereich religiösen Fanatismus, des SMI Nr. 04 radikalen Islamismus und Asylmissbrauch. Für unsere Heimat! Wir sind das Volk!" 05 2. März 2015, „LEGIDA — Für Heimat, natürliche 26. Februar PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 15:00 Uhr bis 22:00 Uhr Frieden und deutsche Person 2015 Zustimmung SächsPolG bereich Leitkultur. Gegen des SMI Nr. 05 religiösen Fanatismus, Islamisierung und Multikulti" 06 9. März 2015, „LEGIDA — Für Heimat, natürliche 05. März 2017 PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 15:00 Uhr bis 22:00 Uhr Frieden und deutsche Person Zustimmung SächsPolG bereich Leitkultur. Gegen des SMI Nr. 06 religiösen Fanatismus, Islamisierung und Multikulti" 07 23. März 2015, „LEG1DA — Für Heimat, natürliche 19. März 2015 PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 15:00 Uhr bis 22:00 Uhr Frieden und deutsche Person Zustimmung SächsPolG bereich Leitkultur. Gegen des SMI Nr. 07 religiösen Fanatismus, Islamisierung und Multikulti" 2 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/9811 08 30. März 2015, „LEGIDA — Für Heimat, natürliche 26. März 2015 PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 15:00 Uhr bis 22:00 Uhr Frieden und deutsche Person Zustimmung SächsPolG bereich Leitkultur. Gegen des SMI Nr. 08 religiösen Fanatismus, Islamisierung und Multikulti" 09 20. April 2015, „LEGIDA — Für Heimat, natürliche 15. April 2015 PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr Frieden und deutsche Person Zustimmung SächsPolG bereich Leitkultur. Gegen des SMI Nr. 09 religiösen Fanatismus, Islamisierung und Multikulti" 10 27. ApriI.2015, „LEGIDA — Für Heimat, natürliche 24. April 2015 PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr Frieden und deutsche Person Zustimmung SächsPolG bereich Leitkultur. Gegen des SMI Nr. 10 religiösen Fanatismus, Islamisierung und Multikulti" 11 4. Mai 2015, „LEGIDA — Für Heimat, natürliche 30. April 2015 PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr Frieden und deutsche Person Zustimmung SächsPolG bereich Leitkultur. Gegen des SMI Nr. 11 religiösen Fanatismus, Islamisierung und Multikulti" 3 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/9811 12 15. Juni 2015, „LEGIDA— Für Heimat, natürliche 11. Juni 2015 PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 16:00 Uhr bis 23:00 Uhr Frieden und deutsche Person Zustimmung SächsPolG bereich Leitkultur. Gegen des SMI Nr. 12 religiösen Fanatismus, Islamisierung und Multikulti" 13 6. Juli 2015, „LEGIDA— Für Heimat, natürliche 1. Juli 2015 PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr Frieden und den Erhalt der Person Zustimmung SächsPolG bereich deutschen Kultur. Gegen des SMI Nr. 13 Islamisierung und Multikulti" 14 3. August 2015, „LEGIDA — Gegen natürliche 29. Juli 2015 PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr deutschfeindliche Hetze Person Zustimmung SächsPolG bereich und Diffamierung von LVZ des SMI Nr. 14 und LIZ — Bürger kündigt eure Abos!" 15 31. August 2015, „LEGIDA — Gegen natürliche 27. August PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr deutschfeindliche Hetze Person 2015 Zustimmung SächsPolG bereich und Diffamierung von LVZ des SMI Nr. 15 und LIZ — Bürger kündigt eure Abos!" 16 7. September 2015, „LEGIDA" natürliche 4. September PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr Person 2015 Zustimmung SächsPolG bereich des SMI Nr. 16 17 14. September 2015, „LEGIDA" natürliche 10. September PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr Person 2015 Zustimmung SächsPolG bereich des SMI Nr. 17 18 21. September 2015, „LEGIDA" natürliche 10. September PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr Person 2015 Zustimmung SächsPolG bereich des SMI Nr. 18 4 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/9811 19 23. September 2015, „Grabgang der natürliche 22. September PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr Versammlungsfreiheit und Person 2015 Zustimmung SächsPolG bereich des Rechtsstaates" des SMI Nr. 19 20 26. September 2015, „ Patriotisch, Christlich, natürliche 22. September PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr Sozial, Gida-DV in Person 2015 Zustimmung SächsPolG bereich Kooperation mit VVOVV des SMI Nr. 20 grüßen die Menschen in Deutschland. Für unsere Heimat und unsere Deutsche Kultur. Gegen die bestehende Parteiendiktatur und Meinungsterror! Für mehr soziales Verantwortung gegenüber der deutschen Bevölkerung" 21 28. September 2015, „LEGIDA" natürliche 22. September PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr Person 2015 Zustimmung SächsPolG bereich des SMI Nr. 21 22 5. Oktober 2015, „LEGIDA" natürliche 2. Oktober PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr Person 2015 Zustimmung SächsPolG bereich des SMI Nr. 22 23 12. Oktober 2015, „LEGIDA" natürliche 2. Oktober PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr Person 2015 Zustimmung SächsPolG bereich des SMI Nr. 23 24 17. Oktober 2015, „Die Offensive für natürliche 15. Oktober PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 16:00 Uhr bis 21:00 Uhr Deutschland demonstriert Person 2015 Zustimmung SächsPolG bereich gegen die Fehlpolitik des SMI Nr. 24 dieser Regierung für eine souveräne Nation" 5 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/9811 25 19. Oktober 2015, „Die Offensive für natürliche 15. Oktober PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr Deutschland demonstriert Person 2015 Zustimmung SächsPolG bereich gegen die Fehlpolitik des SMI Nr. 25 dieser Regierung für eine souveräne Nation" 26 19. Oktober 2015 bis zum ohne Anonymer 19. Oktober PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 25. Oktober 2015, Aufruf über 2015 Zustimmung SächsPolG bereich jeweils in der Zeit von Internet3 des SMI Nr. 26 16:45 Uhr bis 06:00 Uhr 27 24.0ktober 2015, „Die Offensive für natürliche 15. Oktober PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 16:00 Uhr bis 20:30 Uhr Deutschland demonstriert Person 2015 Zustimmung SächsPolG bereich gegen die Fehlpolitik des SMI Nr. 27 dieser Regierung für eine souveräne Nation" 28 26. Oktober 2015, „LEGIDA" natürliche 2. Oktober PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr Person 2015 Zustimmung SächsPolG bereich des SMI Nr. 28 29 30. Oktober 2015, „Die Offensive für natürliche 28. Oktober PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 16:00 Uhr bis 21:00 Uhr Deutschland demonstriert Person 2015 Zustimmung SächsPolG bereich gegen die Fehlpolitik des SMI Nr. 29 dieser Regierung für eine souveräne Nation" 30 2. November 2015, „LEG1DA" natürliche 2. Oktober PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr Person 2015 Zustimmung SächsPolG bereich des SMI Nr. 30 3 httPS:filinkSUnten.inernedia.OrgideinOde/156251 6 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/9811 31 9. November 2015, „LEGIDA" natürliche 2. Oktober PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr Person 2015 Zustimmung SächsPolG bereich des SMI Nr. 31 32 16. November 2015, „LEGIDA" natürliche 2. Oktober PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr Person 2015 Zustimmung SächsPolG bereich des SMI Nr. 32 33 23. November 2015, „LEGIDA" natürliche 2. Oktober PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr Person 2015 Zustimmung SächsPolG bereich des SMI Nr. 33 34 30. November 2015, „LEGIDA" natürliche 26. November PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr Person 2015 Zustimmung SächsPolG bereich des SMI Nr. 34 35 7. Dezember 2015, „LEGIDA" natürliche 26. November PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr Person 2015 Zustimmung SächsPolG bereich des SMI Nr. 35 36 11. Dezember 2015, „Die Rechte. Für Recht natürliche 10. Dezember PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 16:00 Uhr bis zum und Ordnung in unserer Person 2015 Zustimmung SächsPolG bereich 14. Dezember 2015, 06:00 Uhr Heimat. Für Frieden und des SMI Nr. 36 Völkerfreundschaft!" 37 31. Dezember 2015, ohne ohne 29. Dezember PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 16:00 Uhr bis zum Allgemeinverfügung der 2015 Zustimmung SächsPolG bereich 01. Januar 2016, 06:00 Uhr Stadt Leipzig des SMI Nr. 37 (Versammlungsverbot) 38 4. Januar 2016, „LEGIDA, wir kommen natürliche 30. Dezember PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 16:00 Uhr bis 2200 Uhr wieder" Person 2015 Zustimmung SächsPolG bereich des SMI Nr. 38 7 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/9811 39 11. Januar 2016, „Ein Jahr LEGIDA" natürliche 8. Januar 2016 PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 15:00 Uhr bis 2300 Uhr Person Zustimmung SächsPolG bereich des SMI Nr. 39 40 1. Februar 2016, „LEGIDA - Wir kommen natürliche 28. Januar PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 16:00 Uhr bis 2200 Uhr wieder" Person 2016 Zustimmung SächsPolG bereich des SMI Nr. 40 41 7. März 2016, „LEGIDA - VVir kommen natürliche 3. März 2016 PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 06:00 Uhr bis 2300 Uhr wieder" Person Zustimmung SächsPolG bereich des SMI Nr. 41 42 04. April 2016, „LEGIDA-Wir kommen LEGIDA e. V. 31. März 2016 PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 16:00 Uhr bis 23:00 Uhr wieder" Zustimmung SächsPolG bereich des SMI Nr. 42 43 21. April 2016, „Adressat verweigert LEGIDA e. V. 20. April 2016 PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontrollbere 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr Annahme"brauner Mist" Zustimmung SächsPolG ich Retour zum Absender" des SMI Nr. 43 44 2. Mai 2016, „LEGIDA - Wir kommen LEGIDA e. V. 28. April 2016 PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr wieder" Zustimmung SächsPolG bereich des SMI Nr. 44 45 6. Juni 2016, „Reconquista —Wir holen LEGIDA e. V. 1. Juni 2016 PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr uns Leipzig zurück" Zustimmung SächsPolG bereich des SMI Nr. 45 46 9. Juli 2016, "WIR GEGEN GEWALT" natürliche 8. Juli 2016 PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 13:00 Uhr bis 21:00 Uhr Person Zustimmung SächsPolG bereich des SMI Nr. 46 47 5. September 2016, „LEGIDA - Wir kommen LEGIDA e. V. 31. August PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr wieder" 2016 Zustimmung SächsPolG bereich des SMI Nr. 47 8 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/9811 48 7. November 2016, „LEGIDA — Wir kommen LEGIDA e. V. 3. November PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr zurück!" 2016 Zustimmung SächsPolG bereich des SMI Nr. 48 49 5. Dezember 2016, „LEGIDA — Wir kommen LEGIDA e. V. 1. Dezember PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr zurück!" 2016 Zustimmung SächsPolG bereich des SMI Nr. 49 50 31. Dezember 2016, ohne ohne 28. Dezember PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 16:00 Uhr, bis Allgemeinverfügung der 2016 Zustimmung SächsPolG bereich 1. Januar 2017, 06:00 Uhr Stadt Leipzig des SMI Nr. 50 (Versammlungsverbot) 51 9. Januar 2017, „Wir mit Euch — LEGIDA e. V. 5. Januar 2017 PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontroll- 16:00 Uhr bis 23:00 Uhr zusammen für Zustimmung SächsPolG bereich Veränderung! Legida — des SMI Nr. 51 jetzt erst recht!" 52 17. März 2017, 21:00 Uhr, „Heimat erhalten, Familie natürliche 15. März 2017 PD Leipzig mit § 19 Abs. 1 Nr. 6 Kontrollbis fördern Zukunft gestalten" Person Zustimmung SächsPolG bereich 19. März 2017, 09:00 Uhr des SMI Nr. 52 9 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/9811 Kontrollbereiche in der Stadt Leipzig Kontroll- Kontrollbereich wurde einschließlich der folgenden Straßen eingegrenzt (konkreter Raumausschnitt): bereich Nr. 01 Leipzig: Tröndlinring/Willy-Brandt-Platz/Brandenburger Straße/Querstraße/Nürnberger Straße/Bayrischer Platz/Riemannstraße/ Mozartstraße/Grassistraße/Karl-Tauchnitz-Straße/Friedrich-Ebert-Straße/Käthe-Kollwitz-Straße/Goerdelerring 02 Leipzig: Tröndlinring/Willy-Brandt-Platz/Brandenburger Straße/Querstraße/Nürnberger Straße/Bayrischer Platz/Riemannstraße/ Mozartstraße/Grassistraße/Karl-Tauchnitz-Straße/Friedrich-Ebert-Straße/Käthe-Kollwitz-Straße/Goerdelerring 03 Leipzig: Tröndlinring/VVilly-Brandt-Platz/Brandenburger Straße/Querstraße/Nürnberger Straße/Bayrischer Platz/Riemannstraße/ Mozartstraße/Grassistraße/Karl-Tauchnitz-Straße/Friedrich-Ebert-Straße/Käthe-Kollwitz-Straße/Goerdelerring 04 Leipzig: VVilly-Brandt-Platz/Sachsenseite/Brandenburger Straße/Hans-Poeche-Straße/Chopinstraße/Salomonstraße/Dresdner Straße/Rabensteinplatz/Täubchenweg/Gutenbergplatz/Prager Straße/Johannisgasse/Nürnberger Straße/Goldschmidtstraße/Roßplatz /Universitätsstraße/Nikolaistraße/Brühl/Am Hallischen Tor 05 Leipzig: VVilly-Brandt-Platz/Sachsenseite/ Brandenburger Straße/Hans-Poeche-Straße/Chopinstraße/Salomonstraße/Dresdner Straße/Rabensteinplatz/Täubchenweg/Gutenbergplatz/Prager Straße/Johannisgasse/Nürnberger Straße/Goldschmidtstraße/ Roßplatz /Universitätsstraße/Nikolaistraße/Brühl/Am Hallischen Tor 06 Leipzig: VVilly-Brandt-Platz/Sachsenseite/Brandenburger Straße/Hans-Poeche-Straße/Chopinstraße/Salomonstraße/Dresdner Straße/Rabensteinplatz/Täubchenweg/Gutenbergplatz/Prager Straße/Johannisgasse/Nürnberger Straße/Goldschrnidtstraße/ Roßplatz /Universitätsstraße/Nikolaistraße/Brühl/Am Hallischen Tor 07 Leipzig: VVilly-Brandt-Platz/Sachsenseite/Brandenburger Straße/Hans-Poeche-Straße/Chopinstraße/Salomonstraße/Dresdner Straße/Rabensteinplatz/Täubchenweg/Gutenberg platz/Prager Straße/Johannisgasse/Nürnberger Straße/Goldschmidtstraße/Roßplatz /Universitätsstraße/Nikolaistraße/Brühl/Am Hallischen Tor 1 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/9811 08 Leipzig: VVilly-Brandt-Platz/Sachsenseite/Brandenburger Straße/Hans-Poeche-Straße/Chopinstraße/Salomonstraße/Dresdner Straße/Rabensteinplatz/Täubchenweg/Gutenbergplatz/Prager Straße/Johannisgasse/Nürnberger Straße/Goldschmidtstraße/Roßplatz /Universitätsstraße/Nikolaistraße/Brühl/Am Hallischen Tor 09 Leipzig: Tröndlinring/Nordstraße/Packhofstraße/Keilstraße/Gerberstraße/Preußenseite/Brandenburger Straße/Georgiring/Richard- Wagner-Straße/Am Hallischen Tor/Brühl/Katharinenstraße/Salzgäßchen/Schuhmachergäßchen/Nikolaikirchhof/Ritterstraße/Theaterpassage /Augustusplatz/Querstraße/Nürnberger Straße/Bauhofstraße/Leplaystraße/Grünewaldstraße/Härtelstraße/Münzgasse/ Riemannstraße/BeethovenstraßeNVilhelm-Seyfferth-Straße/Friedrich-Ebert-Straße/Reichelstraße/Elsterstraße/Käthe-Kollwitz- Straße/Thomasiusstraße/Naundörfchen/Tröndlinring 10 Leipzig: Tröndlinring/Nordstraße/Packhofstraße/Keilstraße/Gerberstraße/Preußenseite/Brandenburger Straße/Georg ring/Richard- Wagner-Straße/Am Hallischen Tor/Brühl/Katharinenstraße/Markt/Grimmaische Straße/Peterstraße/VVilhelm-Leuschner-Platz/Petersteinweg /Münzgasse/Riemannstraße/Beethovenstraße/Wilhelm-Seyfferth-Straße/Friedrich-Ebert-Straße/Reichelstraße/Eisterstraße /Käthe-Kollwitz-StraßefThomasiusstraße/Naundörfchen/Ranstädter-Steinweg/Tröndlinring 11 Leipzig: Tröndlinring/Nordstraße/Packhofstraße/Keilstraße/Gerberstraße/Preußenseite/Brandenburger Straße/Georgiring/Richard- Wagner-Straße/Am Hallischen Tor/Brühl/Katharinenstraße/Markt/Grimmaische Straße/Peterstraße/VVilhelm-Leuschner-Platz/Petersteinweg /Münzgasse/Riemannstraße/Beethovenstraße/Wilhelm-Seyfferth-Straße/Friedrich-Ebert-Straße/Reicheistraße/Elsterstraße /Käthe-Kollwitz-Straße/Thomasiusstraße/Naundörfchen/Ranstädter-Steinweg/Tröndlinring 12 Leipzig: Jacobstraße/Humboldtstraße/Löhrstraße/Keilstraße/Gerberstraße/Preußenseite/Brandenburger Straße/Querstraße/Nürnberger Straße/Johannisgasse/Sternwartenstraße/Grünewaldstraße/Windmühlenstraße/Petersteinweg/Münzgasse/Riemannstraße/ Beethovenstraße/Ferdinand-Rhode-Straße/Ferdinand-Lasalle-Straße/Gustav-Mahler-Straße/Friedrich-Ebert-Stra ße/Reichelstraße/ Elsterstra ße/Käthe-Kollwitz-Stra ße/Thom asiusstra ße/Naundörfchen/Jacobstra ße 13 Leipzig: Jacobstraße/ Humboldtstraße/ Löhrstraße/Keilstraße/Gerberstraße/Kurt-Schumacher-Straße/Preußenseite/ Brandenburger Straße/ Hahnekamm/Querstraße/Nürnberger Straße/Johannisgasse/Goldschmidtstraße/Grünewaldstraße/Brüderstraße/ Windmühlenstraße/Peterssteinweg/Münzgasse/Riemannstraße/Beethovenstraße/Ferdinand-Rhode-Straße/Karl-Tauchnitz- Straße/Edvard-Grieg-Allee/Ferdinand-Lassalle-Straße/Gustav-Mahler-Straße/Friedrich-Ebert-Straße/Reichelstraße/Elsterstraße /Käthe-Kollwitz-Straße/Thomasiusstraße/Naundörfchen/Jacobstraße 2 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/9811 14 Leipzig: Jacobstraße/Humboldtstraße/Löhrstraße/Keilstraße/Gerberstraße/Kurt-Schumacher-Straße/Preußenseite/Brandenburger Straße/Hahnekamm/Querstraße/Nürnberger Straße/Johannisgasse/Goldschmidtstraße/Grünewaldstraße/Brüderstraße/Windmühlenstraße /Peterssteinweg/Münzgasse/Riemannstraße/Beethovenstraße/Ferdinand-Rhode-Straße/Karl-Tauchnitz Straße/Edvard -Grieg-Allee/Ferdinand-Lassalle-Straße/Gustav-Mahler-Straße/Friedrich-Ebert-Straße/ Reichelstraße/Eisterstraße/Käthe-Kollwitz -Straße/Thomasiusstraße/Naundörfchen/Jacobstraße 15 Leipzig: Georgiring/Roßplatz/Martin-Luther-Ring/Karl-Tauchnitz-Straße/Friedrich-Ebert-StraßeANettiner Straße/Elstermühlgraben/ Humboldtstraße/Löhrstraße/Keilstraße/Kurt-Schumacher-Straße/Preußenseite/Sachsenseite/Georgiring . 16 Leipzig: GoerdelerringfTröndlinring/Gerberstraße/Keilstraße/Kurt-Schumacher-Straße/Preußenseite/Sachsenseite/Brandenburger Straße/Hahnekamm/Querstraße/Nürnberger Straße/Goldschmidtstraße/Augustusplatz/Roßplatz/Martin-Luther-Ring/Dittrichring/ Goerdelerring. 17 Leipzig: Goerdelerring/Tröndlinring/Gerberstraße/Keilstraße/Kurt-Schumacher-Straße/Preußenseite/Sachsenseite/Brandenburger Straße/Hahnekamm/Querstraße/Nürnberger Straße/Goldschmidtstraße/Augustusplatz/Roßplatz/Martin-Luther-Ring/Dittrichring/ Goerdelerring. 18 Leipzig: Goerdelerringfrröndlinring/Gerberstraße/Keilstraße/Kurt-Schumacher-Straße/Preußenseite/Sachsenseite/Brandenburger Straße/Hahnekamm/Querstraße/Nürnberger Straße/Goldschmidtstraße/Augustusplatz/Roßplatz/Martin-Luther-Ring/Dittrichring/ Goerdelerring. 19 Leipzig: GoerdelerringfTröndlinring/Gerberstraße/Keilstraße/Kurt-Schumacher-Straße/Preußenseite/Sachsenseite/Brandenburger Straße/Hahnekamm/Querstraße/Nürnberger Straße/Goldschmidtstraße/Augustusplatz/Roßplatz/Martin-Luther-Ring/Dittrichring/ Goerdelerring. 20 Leipzig: Goerdelerring/Tröndlinring/Gerberstraße/Keilstraße/Kurt-Schumacher-Straße/Preußenseite/Sachsenseite/Brandenburger Straße/ Hahnekamm/Querstraße/Nürnberger Straße/Goldschmidtstraße/Augustusplatz/Roßplatz/Martin-Luther-Ring/Dittrichring/ Goerdelerring. 21 Leipzig: GoerdelerringfTröndlinring/Gerberstraße/Keilstraße/Kurt-Schumacher-Straße/Preußenseite/Sachsenseite/Brandenburger Straße/Hahnekamm/Querstraße/Nürnberger Straße/Goldschmidtstraße/Augustusplatz/Roßplatz/Martin-Luther-Ring/Dittrichring/ Goerdelerring. 3 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/9811 22 Leipzig: Tröndlinring/Gerberstraße/Keilstraße/ Kurt-Schumacher-Straße/Preußenseite/Sachsenseite/Brandenburger Straße/Hahne-kamm/Querstraße/Nürnberger Straße/Goldschmidtstraße/Augustusplatz/Roßplatz/Peterssteinweg/Straße des 17. Juni/Beethovenstraße/VVilhelm-Seyfferth-Straße/Friedrich-Ebert-Straße/Käthe-Kollwitz-Straße/Goerdelerring/Tröndlinring 23 Leipzig: Tröndlinring/Gerberstraße/Keilstraße/Kurt-Schumacher-Straße/Preußenseite/Sachsenseite/Brandenburger Straße/ Hahnekamm/Querstraße/Nürnberger Straße/Goldschmidtstraße/Augustusplatz/Roßplatz/Peterssteinweg/Straße des 17. Juni/ Beethovenstraße/Wilhelm-Seyfferth-Straße/Friedrich-Ebert-Straße/Käthe-Kollwitz-Straße/Goerdelerring/Tröndlinring 24 Leipzig: Kiewer Straße/S-Bahn Haltepunkte nördlich der Breisgaustraße/Schönauer Straße/Ringstraße/Gleisbett der LVB südlich der Ratzelstraße/Kiewer Straße 25 Leipzig: Tröndlinring/Gerberstraße/Keilstraße/Kurt-Schumacher-Straße/Preußenseite/Sachsenseite/Brandenburger Straße/ Hahnekamm/Querstraße/Nürnberger Straße/Goldschmidtstraße/Augustusplatz/Roßplatz/Peterssteinweg/Straße des 17. Juni/ BeethovenstraßeANilhelm-Seyfferth-Straße/Friedrich-Ebert-Straße/Käthe-Kollwitz-Straße/Goerdelerring/Tröndlinring 26 Leipzig: Graf-Zeppelin-Ring/ungewidmeter Weg (nördliche Verlängerung)/Messe-Allee/Flurgrenze Verlauf Gleiskörper östlich Am alten Flughafen, weiter südlich Mockauer Ring/ungewidmeter Weg östlich Maximilianallee, westlich Graf -Zeppelin -Ring 27 Markkleeberg (Landkreis Leipzig): Turmblick/Raschwitzer Straße/Parkweg parallel zum See am Weißen Haus/Am Festanger/Mönchereistraße/Gartenstraße/Südstraße/Dammstraße/Parkstraße/I m Lumbsch/Friedrich-Ebert-Straße/Breitscheidstraße /HauptstraßefTurmblick. 28 Leipzig: Tröndlinring/Gerberstraße/Keilstraße/Kurt-Schumacher-Straße/Preußenseite/Sachsenseite/Brandenburger Straße /Hahnekamm/Querstraße/Nürnberger Straße/Goldschmidtstraße/Augustusplatz/Roßplatz/Peterssteinweg/Straße des 17. Juni/BeethovenstraßeM/ilhelm-Seyfferth-Straße/Friedrich-Ebert-Straße/Käthe-Kollwitz-Straße/Goerdelerring/Tröndlinring 29 Leipzig: Lützowstraße/Georg-Schumann-Straße/Eutritzscher Straße/Gneisenaustraße/Nordplatz/Kickerlingsberg/Schlößchenweg/ Menckestraße/Berggartenstraße/Lützowstraße/Georg-Schumann-Straße. 30 Leipzig: Tröndlinring/Gerberstraße/Keilstraße/Kurt-Schumacher-Straße/Preußenseite/Sachsenseite/Brandenburger Straße/ Hahnekamm/Querstraße/Nürnberger Straße/Goldschmidtstraße/Augustusplatz/Roßplatz/Peterssteinweg/Straße des 17. Juni/ Beethovenstraße/VVilhelm-Seyfferth-Straße/Friedrich-Ebert-Straße/Käthe-Kollwitz-Straße/Goerdelerring/Tröndlinring 4 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/9811 31 Leipzig: Tröndlinring/Gerberstraße/Keilstraße/Kurt-Schumacher-Straße/Preußenseite/Sachsenseite/Brandenburger Straße/ Hahnekamm/Querstraße/Nürnberger Straße/Goldschmidtstraße/Augustusplatz/Roßplatz/Peterssteinweg/Straße des 17. Juni/ Beethovenstraße/VVilhelm-Seyfferth-Straße/Friedrich-Ebert-Straße/Käthe-Kollwitz-Straße/Goerdelerring/Tröndlinring 32 Leipzig: Tröndlinring/Gerberstraße/Keilstraße/Kurt-Schumacher-Straße/Preußenseite/Sachsenseite/Brandenburger Straße/ Hahnekamm/Querstraße/Nürnberger Straße/Goldschmidtstraße/Augustusplatz/Roßplatz/Peterssteinweg/Straße des 17. Juni/ Beethovenstraße/VVilhelm-Seyfferth-Straße/Friedrich-Ebert-Straße/Käthe-Kollwitz-Straße/Goerdelerringaröndlinring 33 Leipzig: Tröndlinring/Gerberstraße/Keilstraße/Kurt-Schumacher-Straße/Preußenseite/Sachsenseite/Brandenburger Straße/ Hahnekamm/Querstraße/Nürnberger Straße/Goldschmidtstraße/Augustusplatz/Roßplatz/Peterssteinweg/Straße des 17. Juni/ Beethovenstraße/VVilhelm-Seyfferth-Straße/Friedrich-Ebert-Straße/Käthe-Kollwitz-Straße/Goerdelerring/Tröndlinring 34 Leipzig: Augustusplatz/Grimmaischer Steinweg/Johannisplatz/Prager Straße/Johannisallee/Straße des 18. Oktober/Bayrischer- Platz/Arthur-Hoffmann-Straße/Hohe Straße/Floßplatz/Harkortstraße/Martin-Luther-Ring/Schillerstraße/Neumarkt/Gewandgäßchen /Universitätsstraße/Augustusplatz 35 Leipzig: Augustusplatz/Grimmaischer Steinweg/Johannisplatz/Prager Straße/Johannisallee/Straße des 18. Oktober/Bayrischer Platz/Arthur-Hoffmann-Straße/Hohe Straße/Floßplatz/Harkortstraße/Martin-Luther-Ring/Schillerstraße/Neumarkt/Gewandgäßchen /Universitätsstraße/Augustusplatz 36 Leipzig: Karl-Tauchnitz-Brücke/Martin-Luther-Ring/Dittrichring/GoerdelerringfTröndlinring/VVilly-Brandt-Platz/Kurt-Schumacher- Straße/Preußenseite/Sachsenseite/Brandenburger Straße/B2/Prager Straße/Johannisalle/Straße des 18. Oktober/Semmelweisstraße /Zwickauer Straße/Probstheidaer Straße/Karl-Jungbluth-Straße/Liechtensteinstraße/Bornaische Straße/Prinz-Eugen- Straße/Koburger Straße/B2M/undstraße/Karl-Tauchnitz-Straße/Karl-Tauchnitz-Brücke/Martin-Luther-Ring 37 Leipzig: Karl-Tauchnitz-Brücke/Martin-Luther-Ring/Dittrichring/Goerdelerring/Tröndlinring/VVilly-Brandt-Platz/Kurt-Schumacher- Straße/Preußenseite/Sachsenseite/Brandenburger Straße/B2/Prager Straße/Johannisalle/Straße des 18. Oktober/ Semmelweisstraße/Zwickauer Straße/Probstheidaer Straße/Karl-Jungbluth-Straße/Liechtensteinstraße/Bornaische Straße/Prinz- Eugen-Straße/Koburger Straße/B2/VVundstraße/Karl-Tauchnitz-Straße/Karl-Tauchnitz-Brücke/Martin-Luther-Ring 5 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/9811 38 Leipzig: Tröndlingring/Gerberstraße/Keilstraße/Kurt-Schurnacher-Straße/Preußenseite/Sachsenseite/Brandenburger Straße/Georgiring /Augustusplatz/Roßplatz/VVilhelm-Leuschner-Platz/Peterssteinweg/Straße des 17. Juni/Beethovenstraße/VVilhelm-Seyfferth- Straße/Friedrich-Ebert-Straße/Käthe-Kollwitz-Straße/Thomasius-straße/Ranstädter Steinweg/Tröndlingring. 39 Leipzig: Pfaffendorfer Straße/Nordplatz/Kickerlingsberg/Springerstraße/Eutritzscher Straße/Kurt-Schumacher-Straße/Preußenseite /Sachsenseite/Brandenburger Stra ße/Hofmeisterstra ße/Rosa-Luxemburg-Stra ße/Schützenstra ße/Querstra ße/Grim maischer Steinweg/Augustusplatz/Grünewaldstraße/Härtelstraße/Straße des 17. Juni/Beethovenstraße/Kreisverkehr am Johannapark/ Edvard-Grieg-Allee/Marschnerstraße/Käthe-Kollwitz-Straße/Friedrich-Ebert-Straße/Jahnallee/Leibnitz Straße/Emil-Fuchs-Straße/ Pfaffendorfer Straße. 40 Leipzig: Pfaffendorfer Straße/Nordplatz/Eutritzscher Straße/Kurt-Schumacher-Straße/Preußenseite/Sachsenseite/Brandenburger Straße incl. OBI-Parkplatz/Hofmeisterstraße/Rosa-Luxemburg-Straße/Schützenstraße/Querstraße/Grimmaischer Steinweg/ Augustusplatz/Grünewaldstraße/Härtelstraße/Straße des 17. Juni/Beethovenstraße/Kreisverkehr am Johannapark/Edvard-Grieg- Allee/Marschnerstraße/Käthe-Kollwitz-Straße/Friedrich-Ebert-Straße/Jahnallee/Leibnitz Straße/Emil-Fuchs-Straße/Pfaffendorfer Straße. 41 Leipzig: Pfaffendorfer Straße/Nordplatz/Eutritzscher Straße/Kurt-Schumacher-Straße/Preußenseite/Sachsenseite/Brandenburger Straße incl. OBI-Parkplatz/Hofmeisterstraße/Rosa-Luxemburg-Straße/Schützenstraße/Querstraße/Grimmaischer Steinweg/ Augustusplatz/Grünewaldstraße/Härtelstraße/Straße des 17. Juni/Beethovenstraße/Kreisverkehr am Johannapark/Edvard-Grieg- Allee/Marschnerstraße/Käthe-Kollwitz-Str./Friedrich-Ebert-Straße/Jahnallee/Leibnitz Straße/Emil-Fuchs-Straße/Pfaffendorfer Str. 42 Leipzig: Pfaffendorfer Straße/Nordplatz/Eutritzscher Straße/Kurt-Schumacher-Straße/Preußenseite/Sachsenseite/Brandenburger Straße incl. OBI-Parkplatz/Hofmeisterstraße/Rosa-Luxemburg-Straße/Schützenstraße/Querstraße/Grimmaischer Steinweg/ Augustusplatz/Grünewaldstraße/Härtelstraße/Straße des 17. Juni/Beethovenstraße/Kreisverkehr am Johannapark/Edvard-Grieg- Allee/Marschnerstraße/Käthe-Kollwitz-Straße/Friedrich-Ebert-Straße/VValdstraße/Hinrichsenstraße/Leibnitz Straße/Emil-Fuchs- Straße/Pfaffendorfer Straße. 6 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/9811 43 Leipzig: Friedrich-Ebert-Straße/Jahnallee/Ranstädter SteinwegfTröndlinring/Gerberstraße/Keilstraße/Kurt-Schumacher-Straße/ Preußenseite/Sachsenseite/Brandenburger Straße/Georgiring/Augustusplatz/Roßplatz/Grünewaldstraße/Härtelstraße/Straße des 17. Juni/Harkortstraße/Karl-Tauchnitz-Straße/Friedrich-Ebert-Straße/Jahnallee. 44 Leipzig: Pfaffendorfer Straße/Nordplatz/Eutritzscher Straße/Kurt-Schumacher-Straße/Preußenseite/Sachsenseite/Brandenburger Straße incl. OBI-Parkplatz/Hofmeisterstraße/Rosa-Luxemburg-Straße/Schützenstraße/Querstraße/Grimmaischer Steinweg/ Augustusplatz/Grünewaldstraße/Härtelstraße/Straße des 17. Juni/Beethovenstraße/Kreisverkehr am Johannapark/Edvard-Grieg- Allee/Marschnerstraße/Käthe-Kollwitz-Straße/Friedrich-Ebert-Straße/Jahnallee/Leibnitz Straße/Emil-Fuchs-Straße/Pfaffendorfer Straße. 45 Leipzig: Pfaffendorfer Straße/Nordplatz/Kickerlingsberg/Springerstraße/Eutritzscher Straße/Kurt-Schumacher-Straße/ Preußenseite/Sachsenseite/Brandenburger Stra ße/Hofmeisterstraße/Rosa-Luxem burg-Straße/Schützenstraße/Querstraße/Gri mmaischer Steinweg/Augustusplatz/Grünewaldstraße/Härtelstraße/Straße des 17. Juni/Beethovenstraße/Kreisverkehr am Johannapark /Edvard-Grieg-Allee/Marschnerstraße/Käthe-Kollwitz-Straße/Friedrich-Ebert-Straße/Jahnallee/Leibnitz Straße/Emil-Fuchs- Straße/Pfaffendorfer Straße. 46 Leipzig: Harkortstraße/Riemannstraße/Bayrischer Bahnhof/Nürnberger Straße/Goldschmidtstraße/Grünewaldstraße/ Universitätsstraße /Schillerstraße/Martin-Luther-Ring. 47 Leipzig: Pfaffendorfer Straße/Nordplatz/Kickerlingsberg/Springerstraße/Eutritzscher Straße/Kurt-Schumacher-Straße/ Preußenseite /Sachsenseite/Brandenburger Straße/Mecklenburger Straße/Rosa-Luxemburg-Straße/Schützenstraße/Quer-straße/Dresdner Straße/Johannisplatz/Grimmaischer Steinweg/Augustusplatz/Grünewaldstraße/Härtelstraße/Straße des 17. Juni/ Beethovenstraße /Kreisverkehr am Johannapark/Edvard-Grieg-Allee/Marschnerstraße/Käthe-Kollwitz-Straße/Friedrich-Ebert-Straße/Jahnallee /Leibnitz Straße/Emil-Fuchs-Straße/Pfaffendorfer Straße. 7 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/9811 48 Leipzig: Pfaffendorfer Straße/Nordplatz/Kickerlingsberg/Springerstraße/Eutritzscher Straße/Kurt-Schumacher-Straße/Preußenseite /Sachsenseite/Branden bu rger Straße/Hofmeisterstraße/Rosa-Luxemburg-Straße/Schützenstraße/Querstra ße/Gri m maischer Steinweg/Augustusplatz/Grünewaldstraße/Härtelstraße/Straße des 17. Juni/Beethovenstraße/Kreisverkehr am Johannapark/ Edvard-Grieg-Allee/Marschnerstraße/Käthe-Kollwitz-Straße/Friedrich-Ebert-Straße/Jahnallee/Leibnitz Straße/Emil-Fuchs-Straße/ Pfaffendorfer Straße. 49 Leipzig: Pfaffendorfer Straße/Nordplatz/Kickerlingsberg/Springerstraße/Eutritzscher Straße/Kurt-Schumacher-Straße/ Preußenseite/Sachsenseite/Brandenburger Stra ße/Hofmeisterstraße/Rosa-Luxem burg-Straße/Schützenstra ße/Querstraße/Grimmaischer Steinweg/Augustusplatz/Grünewaldstraße/Härtelstraße/Straße des 17. Juni/Beethovenstraße/Kreisverkehr am Johannapark/Edvard-Grieg-Allee/Marschnerstraße/Käthe-Kollwitz-Straße/Friedrich-Ebert-Straße/Jahnallee/Leibnitz Straße/Emil- Fuchs-Straße/Pfaffendorfer Straße. 50 Leipzig: Karl-Tauchnitz-Brücke/Martin-Luther-Ring/Dittrichring/Goerdelerring/Tröndlinringll VVilly-Brandt-Platz/Kurt-Schumacher- Straße/Preußenseite/Sachsenseite/Brandenburger Straße/B2/Prager Straße/Johannisalle/Straße des 18. Oktober/ Semmelweisstraße/Zwickauer Straße/Probstheidaer Straße/Karl-Jungbluth-Straße/Liechtensteinstraße/Bornaische Straße/Prinz- Eugen-Straße/Koburger Straße/B2/VVundstraße/Karl-Tauchnitz-Straße/Karl-Tauchnitz-Brücke/Martin-Luther-Ring. 51 Leipzig: Am Sportforum/Goyastraße/VValdstraße/Zöllnerweg/Emil-Fuchs-Straße/Pfaffendorfer Straße/Parthenstraße/Berliner Straße/Kurt-Schmacher-Straße/Preu ßenseite/Sachsenseite/Brandenburger Straße/Georg iring/Aug ustusplatz/Grünewaldstraße/ Roßplatz/Martin-Luther-Ring/Karl-Tauchnitz-Straße/Friedrich-Ebert-Straße/Käthe-Kollwitz-Straße/Marschnerstraße/Am Sportforum /Goyastraße. 52 Gebiet der kreisfreien Stadt Leipzig. 8 Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/9811 Kontrollbereiche im Bereich der Polizeidirektionen Görlitz und Zwickau Datum/Zeitraum Örtliche Lage 19.09.16, 10:00 Uhr, bis 05.10.16, 06:00 Bischofswerda, Erstaufnahmeeinrichtung Uhr - im Nordwesten durch die Bahnanlage (ausschließlich dieser), - im Norden durch die angrenzenden Felder in einer Ausdehnung von 100 m ausgehend vom Objekt Belmsdorfer Str. 31, - im Osten durch das Gewässer VVesenitz bis zur Belmsdorfer Str., weiterführend durch die Maximiliam -Kolbe-Str. (einschließlich), - im Süden/Südwesten durch die Dietrich-Bonhoeffer -Str., weiterführend durch die Ernst-Thälmann -Str. (jeweils einschließlich) und in der Luftlinie verlängert bis zur Bahnanlage (ausschließlich dieser). 15.09.16, 19:00 Uhr, bis 26.09.16, 10:00 Bautzen, Kornmarkt Uhr, - im Norden durch die verlängerte Steinstraße, 26.09.16, 10:00 Uhr, bis 04.10.16, 10:00 die Reichenstraße und die Heringstraße abge- Uhr kürzt in Luftlinie über die alte Wasserkunst bis zur Hauptspree (jeweils einschließlich der Straßen und Gehwege) - im Osten durch die Kurt-Pchalek-Straße, die Tuchmacherstraße und die Wallstraße (jeweils einschließlich der Straßen und Gehwege) - im Süden durch die Schilleranlagen verlängert bis zur Hauptspree (jeweils einschließlich der Straßen und Gehwege) - im Westen durch die Hauptspree inklusive der Friedensbrücke Datum/Zeitraum Örtliche Lage 22.10.15, 00:00 Uhr, bis 22.11.15, 24:00 Plauen, Erstaufnahmeeinrichtung auf dem Ge- Uhr lände der ehemaligen PLAMAG Bahngleise im östlichsten und nördlichsten Grenzen des Kontrollbereiches - B92/Elsterberger Straße - B92/An der Schöpsdrehe - Alte Jößnitzer Straße - Plauener Straße - Büschelweg - Siedlung - Pausaer Straße - Am Stadtwald - Bahngleise 28.11.15, 00:00 Uhr, bis 28.01.16, 24:00 Zwickau, Notunterkunft für Asylbewerber, Am Uhr, Westsachsenstadion Lengenfelder Straße - Wilhelm-Firl-Straße - Kutscherweg - Turnerweg - Bielstraße - Himmelfürststraße - Planitzer Straße - Geinitzstraße - Lengenfelder Straße Anlage 4 zu Drs.-Nr. 6/9811 Kontrollbereiche in der Stadt Dresden und angrenzenden Gemeinden Datum/Zeitraum Örtliche Lage 26.05.15, 20:00 Uhr, bis 27.05.15, 23:59 Dresden, Treffen der G7 -Finanzminister Uhr (Kontrollbereich 1) und Notenbankgouverneure: Kontrollbereich 1 Antonstraße - Marienbrücke - Könneritzstraße - Ammonstraße - Wiener Platz - Wiener Straße - Gellertstraße - Lennestraße - Güntzstraße - Güntzplatz - Sachsenplatz - Albertbrücke - Glacisstraße - Bautzner Straße - Albertplatz 28.05.15, 00:00 Uhr, bis 29.05.15, 18:00 Kontrollbereich 2 Uhr (Kontrollbereich 2) Antonstraße - Marienbrücke - Könneritzstraße - Ammonstraße - Wiener Platz - St. Petersburger Straße - Carolabrücke - Albertstraße - Albertplatz — Antonstraße 28.05.15, 13:00 bis 24:00 Uhr Radebeul Kontrollbereich 3 (Kontrollbereich 3) (Schloss Wackerbarth) Meißner Straße (Radebeul) - Kottenleite - Moritzburger Straße 01.06.15, 10:00 Uhr, bis 02.06.15, 16:00 Radebeul und Moritzburg, Treffen der Uhr Innenminister der sechs einwohnerstärksten europäischen Staaten Meißner Straße (Radebeul) - Rosenstraße - Augustusweg - Weberstraße - Weinbergstraße - Eduard-Bilz-Straße 26.06.15, 18.00 Uhr, bis 31.07.15, 24:00 Freital, Erstaufnahmeeinrichtung Uhr Dresdner Straße - Carl -Thieme -Straße - Burgwartstraße - Wilsdruffer Straße - Mo- 31.07.15, 16:00 Uhr, bis zum 02.08.15, ritz-Fernbacher-Straße - Gerhart-Haupt- 06:00 Uhr (neue Anordnung) mann -Straße - Zauckeroder Straße - Weißiger Straße - Schachtstraße - Am Langen Rain - Hüttenstraße - Bahnhofstraße - Poststraße - Güterbahnhofstraße - Zum Güterbahnhof - Dresdner Straße - Krönertstraße — Mühlenstraße - Johannisstraße - Poisentalstraße - Rotkopf-Görg-Straße - Otto-Dix-Straße - Burgker Straße - K9077 - Platz des Friedens - Reichardstraße - Deubener Straße - Dresdner Straße 23.08.15, 17:00 Uhr, bis 23.09.15, 24:00 Heidenau, Erstaufnahmeeinrichtung Uhr Güterbahnhofstraße/Nelkenstraße - Nelkenstraße - Rosenstraße - Lindenstraße - Gelände der Kleingartensparte Deutsche Reichsbahn Heidenau „An der Güterbahnhofstraße " - Bahnhofsgelände Heidenau - Gelände der HEBRU Betriebsgesellschaft mbH - Siegfried-Rädel-Straße - Emil- Schemmel-Straße - Käthe-Kollwitz-Straße Anlage 4 zu Drs.-Nr. 6/9811 Datum/Zeitraum Örtliche Lage - Bahnhofstraße - Ernst-Thälmann-Straße - Mühlenstraße - Dresdner Straße - Pirnaer Straße - Dohnaer Straße - Gabelsbergerstraße - Böhmischer Weg - Werner- Seelenbinder -Straße - Am Sportforum - Hauptstraße - Müglitztalstraße bis zur Ehrlichtmühle , inklusive der Parkplätze - Hauptstraße - Parkplatz des Albert- Schwartz-Bades - Parkplatz des Realmarktes - Parkplatz des Rollermarktes - Güterbahnhofstraße - Nelkenstraße 23.10.15, 18:00 Uhr, bis 22.11.15, 24:00 Dresden, Erstaufnahmeeinrichtung Uhr Boxberger Straße Mügelner Straße - Langer Weg - Elsterwerdaer Straße - Prohliser Allee - Jacob- Winter -Platz - Gamigstraße - Herzberger Straße - Berzdorfer Straße - Trattendorfer Straße - Niedersedlitzer Straße 08.06.16, 12.00 Uhr, bis 12.06.16, 16.00 Dresden, Bilderberg-Konferenz Uhr Umgebung des Grand Hotels Taschenbergpalais : Augustusbrücke (vollständig bis Einmündung Köpckestraße) - Südseite Elbe - Marienbrücke/Könneritzstraße - Ostra- Allee - Hertha-Lindner-Straße - Annenstraße - Postplatz - Wilsdruffer Straße - Altmarkt - Wilsdruffer Straße - Kleine Kirchgasse - Moritzgasse - Neumarkt - An der Frauenkirche - Münzgasse - Südseite Elbe 30.09.16, 18.00 Uhr, bis 03.10.16, 24.00 Dresden, Feierlichkeiten zum Tag der Uhr deutschen Einheit: Kontrollbereich 1 gesamter Bereich der Innenstadt von Dresden einschließlich des Elbufers, vom Hauptbahnhof über die Innere Altstadt bis zur Hauptstraße in der Inneren Neustadt: Marienbrücke - Kleine Marienbrücke - Hainstraße - Theresienstraße - Albertplatz - Bautzner Straße - Albertplatz - Albertstraße - Carolaplatz - Carolabrücke — Elbufer - gedachte Verlängerung Rietschelstraße - Rietschelstraße - Ziegelstraße - Steinstraße - Pillnitzer Straße - St. Petersburger Straße - Pirnaischer Platz - St. Petersburger Straße - Georgplatz - St. Petersburger Straße - Wiener Platz - Am Hauptbahnhof - Bayrische Straße - westliche Gebäudeseite Hauptbahnhof - Wiener Platz - Reitbahnstraße - Dippoldiswalder Platz - Am See - Annenstraße - Hertha- Lindner-Straße - Am Queckbrunnen - Am Schießhaus - An der Herzogin Garten - Anlage 4 zu Drs.-Nr. 6/9811 Datum/Zeitraum Örtliche Lage Ostra-Allee - Könneritzstraße - Marienbrücke 02.10.16, 6.00 Uhr, bis 03.10.16, 24.00 Dresden, Feierlichkeiten zum Tag der Uhr deutschen Einheit: Kontrollbereich 2 Schlösser Eckberg und Albrechtsberg und Umgebung: Bautzner Straße - Brockhausstraße - Elbufer - Heilstättenweg - Wunderlichstraße - Schillerstraße - Bautzner Straße Anlage 5 zu Drs.-Nr. 6/9811 Kontrollbereich in der Stadt Chemnitz EINS1EDEL / • hie:mem Elmiede - ‘77. ' 1 _ Einsiedler 44 'nee, Beb,'34,4,• 454-s. ' A sytts Scl'tme4r. • e cbe, $4.14444,44. \ POLIZEIDIREKTION CHEMNITZ 44.1 7 - \ I z. `‘, -•-44„ . . r \ 1. r / ,/ . - --. !. ' '4,3 /4 4 /...7 if ,POLIZE1 Sachsen • \ 1 / / /r. 4': ,'- / / kehlüft Kontrce4,4ezt4.1',-4.,40gen Kzettengruncti*ge: Kaden dee Steinetnstriehe4.%• Get [lestheilung: PO Chemnitz, Referat 2, Herr 42.42 Venees (GettSbi) elute erstellt arra: 08.10.2015 Anlage 6 zu Drs.-Nr. 6/9811 Zuarbeit der Landesdirektion Sachsen für die Stadt Leipzig Datum Motto Rechtsgrundlage Begründung der Untersagung 30.03.2015 „Das grafische Viertel gegen § 15 Abs. 1 SächsVersG Polizeiliche Gefahrenprognose, mangelnde öffentliche Rechtsextremismus" — Widmung der Fläche, nicht erkennbare Eilbedürftigkeit Eilversammlung 06.06.2015 „World Naked Bike Ride Leipzig § 15 Abs. 1 SächsVersG Gefahr für die öffentliche Sicherheit — Verstoß gegen § 118 2015" Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) 31.12.2015 Allgemeinverfügung Silvester § 15 Abs.1 SächsVersG Polizeiliche Gefahrenprognose, Verstoß gegen § 14 (Verbot sämtlicher Aufzüge und SächsVersG öffentlicher Versammlungen unter freiem Himmel, die im Zusammenhang mit den alljährlichen Silvesterfeierlichkeiten am Connewitzer Kreuz stehen) 04.06.2016 „VVorld Naked Bike Ride Leipzig §15 Abs. 1 SächsVersG Gefahr für die öffentliche Sicherheit — Verstoß gegen § 118 2016" OWiG 31.12.2016 Allgemeinverfügung Silvester § 15 Abs. 1 SächsVersG Polizeiliche Gefahrenprognose, Verstoß gegen § 14 (Verbot sämtlicher Aufzüge und SächsVersG öffentlicher Versammlungen unter freiem Himmel, die im Zusammenhang mit den alljährlichen Silvesterfeierlichkeiten am Connewitzer Kreuz stehen) 10.06.2017 „VVorld Naked Bike Ride Leipzig § 15 Abs. 1 SächsVersG Gefahr für die öffentliche Sicherheit — Verstoß gegen § 118 2017" OWiG 2017-07-07T12:13:45+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes