SACHSISCHES SIAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalslraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeord.neten Valentin Lippmann, Fraktion BUNDIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/9813 Thema: Weiteres Ermittlungsverfahren nach $ 129 StGB Leipziger Fußballszene STAATSMIN]STERIUM DER JUSTIZ im Umfeld der Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsmin¡ster@ smj.j ustiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) I 040E-KLR-I 7l 8/1 7 Dresden, l? . ¿uti zotz Hausanschr¡ft: Sächslsches Staatsmlnlsterlum der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Brietpost über Deutsche Post 01 095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbi ndung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8,11 Parken und behinderten- .zugang für elôktronisch sign¡€rtô sowio fiir verschlüssêltê olektron¡scha Dokumenlo nur uber das EleKronischê Gerichts- und VeNaltungspostfachi nåhêre lnformationen unler w.€gvp.de Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wann und mit welchem konkreten Tatvon¡vurf wurde ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen wie viele Beschuldigte der Leipziger Fußballszene eingeleitet? (Bitte auch zuständige Staatsanwaltschaft, Aktenzeichen und Einleitungsdatum angeben .) Frage 2: ln welchem Verfahrensstand befinden sich diese Ermittlungen? Frage 3: lnwieweit wurden die Anhaltspunkte für die Ermittlungen aus dem im Oktober 2016 eingestellten Verfahren oder aus welchen sonstigen Ermittlun- ÊiåiliÍJånì$ffl, gen gezogen? Seite 1 von 2 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENlw Frage 4: lnwieweit laufen ähnliche Ermittlungen gegen welche weiteren Personengruppen im Umfeld der Fußballszene in Sachsen? Frage 5: Zu 4.lnwieweit sind auch Mitarbeiter von jeweils welchen sächsischen Fanprojekten von jeweils welchen Ermittlungen betroffen? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 1 bis 5: Zur Beantwortung der Fragen 1 bis 5 wird auf die Antworten zu Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 617112, zu Frage 5 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 617113 und zu Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/9670 verwiesen. Die dort dargestellten Gründe stehen einer Beantwortung der Kleinen Anfrage entgegen. Mit freundlichen Grüßen ln Vertretung ng Seite 2 von 2 2017-07-06T13:12:15+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes