STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden ' Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9825 Thema: Krankenstand der sächsischen Polizei in 2016— Nachfrage zur Kleinen Anfrage in Drs. 6/9453 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In einem Beitrag auf www.mdr.de ist zu lesen: ,Über 350.000 Fehltage in einem Jahr entsprechen der Arbeitszeit von mehr als 1.500 Polizisten. Rund 11.000 Beamte hat die sächsische Polizei aktuell.' (Quelle: http://www.mdr.de/nachrichten/politik/regional/sachsenpolizei -krankenstand-100.html, zuletzt aufgerufen am 08.06.2017)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Anhand welches Rechenmodels erfolgt die Ermittlung des prozentualen Krankenstandes der Beamtinnen und Beamten sowie der Tarifbeschäftigten der sächsischen Polizei? In der sächsischen Polizei wird kontinuierlich nur der Krankenstand der Bediensteten des Polizeivollzugsdienstes erhoben. Für Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte erfolgt keine dauerhafte statistische Erfassung von Krankzeiten. Für die Berechnung des prozentualen Krankenstandes der Bediensteten des Polizeivollzugsdienstes wird folgende Formel verwendet: Krankenstand in Prozent = Krankentage gesamt * 100 365 * Bedienstete Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-1053/29/38 Dresden, 30 . Juni 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTER1UM DES INNERN Frage 2: Welche Höchstzahl arbeitsfähiger Beamtinnen und Beamter sowie Tarifbeschäftigter der sächsischen Polizei und welche Höchstanzahl möglicher Jahresarbeitstage pro Beamtin und Beamtem sowie Tarifbeschäftigter und Tarifbeschäftigtem der sächsischen Polizei wurden als Berechnungsgrundlagen zur Berechnung des prozentualen Krankenstandes bei der sächsischen Polizei im Jahr 2016 herangezogen ? Als Berechnungsgrundlage wurde die Anzahl der Bediensteten des Polizeivollzugsdienstes am 31. Dezember 2016 verwendet. Sie betrug 11.074. Zahlen zu Verwaltungsbeamten oder Tarifbeschäftigten wurde weder bei der Berechnung verwendet noch erhoben. Eine Anzahl arbeitsfähiger Bediensteter des Polizeivollzugsdienstes wurde weder bei der Berechnung verwendet noch erhoben. Wie in der Antwort ?uf die Frage 1 dargestellt, werden zur Berechnung des prozentualen Krankenstandes keine Jahresarbeitstage verwendet. Frage 3: Auf welcher Grundlage werden die numerischen Größen der Variablen zur Berechnung des prozentualen Krankenstandes bei der sächsischen Polizei festgelegt und wurden diese Berechnungsgrundlagen seit 2006 verändert bzw. angepasst ? Die numerischen Größen von Variablen werden bei der Berechnung des Krankenstandes der sächsischen Polizei nicht festgelegt. Die Variablen (Anzahl der Bediensteten, Anzahl der Kranktage) werden erhoben. Die numerischen Größen der Variablen in der in der Antwort auf die Frage 1 dargestellten Formel haben sich seit dem Jahr 2006 jährlich geändert. Frage 4: Wie werden krankheitsbedingte Fehltage der Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigten der sächsischen Polizei definiert und von wie vielen Arbeitstagen pro Kalenderwoche, Arbeitstagen pro Kalendermonat und Arbeitstage pro Kalenderjahr wird durchschnittlich bei Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigten der sechsischen Polizei zur Berechnung von krankheitsbedingten Fehltagen ausgegangen? Als Krankentag wird jeder Tag gezählt, an dem ein Bediensteter des Polizeivollzugsdienstes wegen Krankheit nachweislich nicht zum Dienst herangezogen werden konnte . Für Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte erfolgt keine kontinuierliche Zählung von Kranktagen, die statistischen Zwecken dient. Einer Festlegung, wie viele Arbeitstage im Sinne von Tagen ein Bediensteter des Polizeivollzugsdienstes in der Woche, im Monat oder im Jahr hat bzw. hatte, bedarf es zur Berechnung des Krankenstandes der sächsischen Polizei nicht. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTER1UM DES INNERN Da alle Tage gezählt werden, an denen ein Bediensteter des Polizeivollzugsdienstes wegen Krankheit nicht zum Dienst herangezogen werden konnte, können 365 Kranktage bei einem einzigen Bediensteten anfallen. Frage 5: Trifft es zu, dass 350.000 Fehltage in einem Jahr der Arbeitszeit von ca. 1.500 Polizeibeamtinnen und Beamten in Sachsen entspricht? (Wenn nicht zutreffend, bitte mit Begründung!) Nein, dies trifft nicht zu. Wie in der Antwort auf die Frage 4 dargestellt, könnten im Extremfall bei 1.500 Personen 547.500 Kranktage anfallen (1.500 Bedienstete x 365 Tage ). Mit freundlichen Grüßen In Vertretung PrA'. pr. peorg Unland Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2017-07-04T11:15:31+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes