STAATSM1N1STERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 0910|01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.50-60/983/2 Kleine Anfrage der Abgeordneten Marion Junge, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/983 Thema: Umsetzung der Weiterbildungskonzeption in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Weiterbildungskonzeption für den Freistaat Sachsen wurde im März 2014 vom Sächsischen Kabinett verabschiedet. Staatsministerin Frau Kurth verwies in ihrer Stellungnahme zum Antrag der Fraktion DIE LINKE Drs-Nr. 6/253 darauf hin, dass ,mit der Konzeption für die Jahre bis 2020 eine übergeordnete Orientierung vorliegt, die Kriterien eines Masterplanes erfüllt1.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkreten Maßnahmen wurden seit März 2014 durch die Weiterbildungskonzeption in Sachsen umgesetzt? Frage 2: Welche Maßnahmen und Vorhaben der Weiterbildung sind für 2015/16 und bis 2020 geplant? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Weiterbildungskonzeption benennt Handlungsfelder der Staatsregierung, welche zur Erreichung der Ziele von Weiterbildung im Freistaat Sachsen bis 2020 beitragen sollen. Bereits seit dem Jahr 2014 in den Verantwortungsbereichen der einzelnen Ressorts in Umsetzung befindliche Maßnahmen sowie eingeleitete Maßnahmen für die Jahre bis 2020 werden im Folgenden beispielhaft benannt. Berufsbezogene Weiterbildungsangebote zum Erhalt von Fachkräftepotenzialen für die sächsische Wirtschaft werden 2014 - 2020 weiterhin im Verantwortungsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) umfangreich gefördert. Im Förderprogramm „Weiterbildungsscheck betrieblich“ stehen im Förderzeitraum 2014 - 2020 ca. 40,8 Mio. € (davon 38,3 Mio. € EU-Mittel) zur Verfügung. Das Förderprogramm „Weiterbildungsscheck individuell“ umfasst im Förderzeitraum 2014 - Seite 1 von 5 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN 2020 ca. 30,5 Mio. € (davon 28,5 € Mio. EU-Mittel). Die Förderung der Qualifizierung für Arbeitslose ohne Berufsabschluss zu einem anerkannten Berufsabschluss (QAB) wird in der Förderperiode 2014 - 2020 im Förderprogramm „JobPerspektive Sachsen -Qualifizierung von Arbeitslosen zu einem anerkannten Berufsabschluss“ fortgeführt. Der Freistaat Sachsen gehört im bundesdeutschen Vergleich zu den Ländern, welche eine kontinuierliche flächendeckende Alphabetisierungsarbeit realisieren. Im Förderzeitraum 2007 - 2013 sowie im Jahr 2014 wurden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie aus Landesmitteln (Kofinanzierung) umfangreiche Maßnahmen zur Alphabetisierung realisiert. Insgesamt standen dafür 15,1 Mio. € zur Verfügung, allein im Jahr 2014 betrug die Fördersumme ca. 1,6 Mio.€. Im gleichen Jahr beendeten 1.246 Teilnehmerinnen und Teilnehmer Alphabetisierungsmaßnahmen. Die im vergangenen Zeitraum etablierten Strukturen und Erfahrungen sowie die Öffnung der Partizipation an ESF-Mitteln für die anerkannten Träger der Weiterbildung ab dem Jahr 2014 bieten günstige Bedingungen für einen weiteren Ausbau der Alphabetisierungsangebote und die Stabilisierung der Beteiligungsstruktur. In der Förderperiode 2014 -2020 sind wiederum ESF-Mittel und Landesmittel (Kofinanzierung) zur Förderung von Alphabetisierungsmaßnahmen i. H. v. 15,0 Mio. € eingeplant. Davon wurden im Jahr 2014 bereits 2,3 Mio. € für 26 Alphabetisierungsmaßnahmen, die Anfang 2015 begonnen haben, bewilligt. Im Projektzeitraum 2010 - 2014 wurde die landesweite Tätigkeit der Koordinierungsstelle „koalpha“ mit ca. 1,3 Mio. € finanziert. Der Auftrag der Koordinierungsstelle wurde entsprechend den bereits erzielten Ergebnissen und neuen Anforderungen angepasst und für eine Projektlaufzeit von 2015 - 2017 erneut vergeben. Dieser beinhaltet u. a. die Koordinierung und Vernetzung der Alphabetisierungsarbeit, die Beratungs- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Initiierung neuer Angebote. Für die Qualifizierung und Professionalisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Weiterbildungseinrichtungen sind mit der Entwicklung von Qualitätsstandards durch das Sächsische Bildungsinstitut grundlegende Voraussetzungen hinsichtlich der Qualifizierung für eine Tätigkeit als Dozentin oder Dozent in den ESF-finanzierten Alphabetisierungskursen geschaffen. Die ohnehin schon bestehenden Möglichkeiten der Durchlässigkeit wurden sowohl bei der Frage des Hochschulzuganges als auch der des Hochschulabschlusses von den Hochschulen kontinuierlich erweitert. Die Angebote der Hochschulen zum Teilzeitstudium wurden weiter ausgebaut. In Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus (SMK), dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und den Hochschulen wurden 2014 erste Angebote zum beruflichen Quer- und Seiteneinstieg in den Schuldienst geschaffen. Entsprechende Angebote mit Qualifizierungsunterstützung werden ab dem Wintersemester 2015 zunächst für die Schulart Grundschule unterbreitet. Für weitere Schularten befinden sich Qualifizierungsangebote in Vorbereitung. Das Weiterbildungsangebot der sächsischen Hochschulen, beispielsweise die Angebote des Seniorenstudiums, wurde weiter ausgebaut und so im Wintersemester 2014/2015 breit genutzt. Im Bereich der Qualifizierung von Weiterbildnern wurde ein Modellprojekt zum Blended-Learning in der Weiterbildung an der TU Dresden erfolgreich durchgeführt. Neue Ergebnisse daraus für die weitere Multiplikation werden im Mai 2015 vorgestellt. Die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung (SLpB) leistet in Abstimmung mit dem Kuratorium eine stabile und flächendeckende Förderung der politischen BildungsSeite 2 von 5 STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS Freistaat SACH SEIM arbeit in unterschiedlichen Formen und innovativen Bildungsaktivitäten. Im Jahr 2014 wurden von der SLpB insgesamt 274 Veranstaltungen durchgeführt. Diese hatten insgesamt 18.972 Teilnehmer. Im Jahr 2014 wurden 126.170 Publikationen abgegeben (Titel der politischen Bildung, Landeskunde, Zeitgeschichte). Die Aktivitäten im online-Bereich wurden 2014 weiter ausgebaut. Darüber hinaus beinhalten die Programme der durch das SMK geförderten Weiterbildungsträger zahlreiche Angebote der politischen Weiterbildung. Dies wird kontinuierlich fortgeführt. Das SMK förderte im Jahr 2014 auf Grundlage des Gesetzes über die Weiterbildung im Freistaat Sachsen und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung der Weiterbildung 26 anerkannte Weiterbildungseinrichtungen und Landesorganisationen in Höhe von rund 6 Mio. €. Diese halten flächendeckend öffentliche Angebote der allgemeinen, beruflichen, gesundheitlichen, kulturellen und politischen Weiterbildung für die Bevölkerung vor. Zusätzlich wurden im Jahr 2014 innovative Projekte mit 225 T€ gefördert, beispielsweise Projekte, welche z. B. auf eine Erhöhung der Chancen zur Weiterbildungsbeteiligung bestimmter Zielgruppen zielten. Zur weiteren Realisierung der Einbindung von Weiterbildung in regionale Bildungskonzepte bzw. in das regionale Bildungsmanagement wird auch in Sachsen an das Programm „Lernen vor Ort“ angeknüpft, an dem die Kreisfreien Städte Dresden und Leipzig sowie der Landkreis Görlitz partizipierten und welches im Jahr 2014 endete. Im Dezember 2014 nahm die Mitteldeutsche Transferagentur TransMIT im Rahmen der Förderinitiative des BMBF „Transferagenturen für Kommunales Bildungsmanagement“ ihre Tätigkeit auf, um Ergebnisse, Verfahren, Produkte aus der fünfjährigen Projektlaufzeit von „Lernen vor Ort“ zu sichten, aufzuarbeiten und für andere Kommunen und Landkreise nutzbarzu machen. Die Staatsregierung verfolgt den derzeit auf Bundesebene laufenden Arbeitsprozess des Nationalen Arbeitskreises Deutscher Qualifikationsrahmen, welcher mit der Konzipierung und Prüfung von Verfahren zur Diagnose und Validierung des nicht-formalen und informellen Lernens sowie der Zuordnung der Ergebnisse zum Europäischen und Deutschen Qualifikationsrahmen beauftragt ist. Im Freistaat Sachsen liegt die Weiterbildungsbeteiligung der Bevölkerung mit 55 % über dem bundesweiten Durchschnitt von 49 % (Quelle: TNS Infratest Sozialforschung, Weiterbildung in Sachsen, Schlussbericht SN-AES-2012). Laut der Erhebung des Bundesinstituts für berufliche Bildung gibt es in Sachsen ca. 956 Weiterbildungseinrichtungen (Quelle: wbmonitor Anbieterbestand, Stand 01/2014). Die Web-Seite bildungs-markt-sachsen.de schafft öffentliche Transparenz über Angebote zur beruflichen Weiterbildung und stellt Informationen zu Beratungs- und Fördermöglichkeiten sowie Verweise zur allgemeinen Weiterbildung zur Verfügung. Im März 2015 konnten z. B. ca. 22.000 Weiterbildungsangebote von mehr als 400 Anbietern aufgerufen werden. Die Seite wird laufend aktualisiert und weiterentwickelt, aktuell z. B. durch die Umsetzung neuer Buchungs- und Pinnwandfunktionen. Seit 2014 partizipiert Sachsen am Bundesprojekt „Telefonische Weiterbildungsberatung“. Grundsätzlich ist es Ziel der Staatsregierung, in den kommenden Jahren bis 2020 die Vielfältigkeit der Aktivitäten in der Weiterbildung kontinuierlich fortzuführen und gemäß den Bedarfen weiterzuentwickeln. Die Weiterbildungskonzeption legitimiert dies mit ihren Handlungsfeldern. Die Weiterentwicklung des Bestehenden sowie die AusrichSeite 3 von 5 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN tung auf Neues werden in unmittelbarem Dialog mit den Weiterbildungsträgern angestrebt. Gremium, dies zu gestalten, ist u. a. der Landesbeirat für Erwachsenenbildung beim SMK (LBEB). Vier Prioritäten für seine beratende Tätigkeit sind in der aktuellen Legislatur gesetzt. Unter dem priorisierten Themenschwerpunkt „Weiterbildung im ländlichen Raum“ wird im April 2015 das Landesforum Weiterbildung stattfinden. Frage 3: In welcher Höhe finanziert der Freistaat Sachsen seit 1991 die Träger der Weiterbildung (Bitte für die Landkreise und Kreisfreien Städte darstellen)? Der Freistaat Sachsen fördert seit 1991 Einrichtungen der Weiterbildung gemäß den jeweils geltenden Rechtsgrundlagen. Die Zuwendungen erfolgten in der Regel an die Geschäftsstellen der jeweiligen Einrichtungen. Der jeweilige Sitz der Geschäftsstelle bildet die Grundlage der Darstellung von Fördermittelflüssen in Kreisfreie Städte bzw. in die Landkreise. Im Haushaltsplan für das Jahr 1991 sind Zuschüsse von 1 Mio. DM an Volkshochschulen für das Nachholen von Schulabschlüssen vermerkt. Für die Jahre 1992 - 1996 liegen der Staatsregierung keine Daten zur Vergabe der Fördermittel an einzelne Weiterbildungseinrichtungen vor. Es sind daher die in den Haushaltsplänen der jeweiligen Jahre für die Förderung von Einrichtungen der Weiterbildung zur Verfügung gestellten gesamten Mittel aufgeführt (Anlagel). Für die Jahre 1997 - 2006 liegt der Staatsregierung keine Aufschlüsselung der Fördermittel für die Weiterbildungseinrichtungen auf die einzelnen Landkreise vor und kann auf Grund vorhandener unterschiedlicher Datenquellen nicht sicher hergeleitet werden. Es sind jeweils die Fördersummen, welche nach vorhandener Datenlage an Einrichtungen mit Geschäftsstellen in bzw. außerhalb der Kreisfreien Städte ausgereicht wurden, in der jeweils gültigen Währung dargestellt (Anlagen 2 und 3). Für die Jahre 2007 - 2014 ist die Vergabe von Fördermitteln an Einrichtungen der Weiterbildung mit Sitz in den Landkreisen bzw. Kreisfreien Städten unter Beachtung der Kreisreform von 2008 dargestellt (Anlage 4). Frage 4: Laut Koalitionsvertrag „sollten die Mittel für Weiterbildung verstetigt und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden“. - Was heißt dies konkret? Der Haushaltsentwurf der Staatsregierung für den Doppelhaushalt 2015/2016 sieht eine Förderung von Einrichtungen der Weiterbildung in etwa der gleichen Größenordnung wie im vergangenen Doppelhaushalt vor. Damit ist eine stabile Fortführung der finanziellen Förderung von Weiterbildungseinrichtungen gegeben. Die Weiterentwicklung der gesetzlich durch Verordnung festgelegten Förderstrukturen und -bedingungen ist Inhalt des derzeitigen gemeinsamen Diskurses der Staatsregierung mit dem LBEB und den Weiterbildungseinrichtungen. Frage 5: Welche gesetzliche Verankerung und Aufgaben haben die Volkshochschulen in Sachsen? In der Verfassung des Freistaates Sachsen sind das Recht auf Bildung und der freie Zugang zu den öffentlichen Bildungseinrichtungen für alle Bürger verankert. Aus Artikel 108 ergibt sich die Pflicht des Freistaates Sachsen, die Erwachsenenbildung zu fördern Seite 4 von 5 STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN und Einrichtungen der Erwachsenenbildung zu unterhalten. Das Weiterbildungsgesetz (WBG) definiert den Begriff sowie die Ziele und Aufgaben der Weiterbildung (§§ 1, 2 WBG) sowie Träger, Einrichtungen, Landesorganisationen und Landesverbände der Weiterbildung (§3 WBG). Das WBG garantiert zugleich die Unabhängigkeit der Weiterbildung (§ 7 WBG). Auf der Grundlage des WBG und der Weiterbildungsförderungsverordnung (WbFöVO) fördert der Freistaat Sachsen die Weiterbildung. Eine Weiterbildungseinrichtung kann als förderungswürdig anerkannt werden, wenn sie die im o. g. Gesetz und in der o. g. Verordnung genannten Voraussetzungen erfüllt. Auch die 17 Volkshochschulen und der Sächsische Volkshochschulverband e. V. als Landesverband erfüllen diese Voraussetzungen. Mit freundlichen Grüßen m ■■ ' * ' % ■ '; Brunhild Kurth ^ Anlagen Seite 5 von 5 Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/983 Förderung der Allgemeinen Weiterbildung bei Kapitel 05 03 Titelgruppe 81 1991 bis 1996 in DM Quelle: Archiv SMK 1991 1.000.000,00 1992 5.500.000,00 1993 8.500.000,00 1994 8.500.000,00 1995 9.500.000,00 1996 9.500.000,00 1991 nur Zuschüsse für Volkshochschulen für Schulabschlüsse Seite 1 von 1 Anlage 2 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/983 Aufstellung zur Fördermittelvergabe für die TG 81 auf die Landkreise und Kreisfreien Städte 1997 - 2001 Fördermittel in D-Mark Quelle: Archiv SMK Landkreise und Kreisfreie Städte 1997 1998 1999 2000 2001 Landkreise gesamt 3.977.459,00 4.363.322,00 4 051.590,00 4.278.210,00 4 086.676,00 Kreisfreie Stadt Chemnitz 758.085,00 749.620,00 773.513,00 784.293,00 806.647,00 Kreisfreie Stadt Dresden 1.539.665,00 1.978.203,90 2.145.581,00 2.397.760,00 2.679.836,00 Kreisfreie Stadt Leipzig 964.203,00 971.496,90 1.007.640,00 1.143.022,00 1.194.500,00 gesamt 7.239.412,00 8.062.653,60 7.978.324,00 8.603.285,00 8.767.659,00 Seite 1 von 1 Anlage 3 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/983 Aufstellung zur Fördermittelvergabe für die TG 81 an Weiterbildungseinrichtungen auf die Landkreise und Kreisfreien Städte 2002 - 2006 Fördermittel in Euro Quelle: Archiv SMK Landkreise und Kreisfreie Städte 2002 2003 2004 2005 2006 Landkreise gesamt 2.044.880,00 2.982.442,00 2.479.002,00 2.511.654,00 2.480.320,00 Kreisfreie Stadt Chemnitz 442.354,00 583.318,00 756.081,00 519.510,00 504.669,00 Kreisfreie Stadt Dresden 1.379.711,00 1.938.948,00 1.585.506,00 1.975.535,00 1.941.713,00 Kreisfreie Stadt Leipzig 647.834,00 883.714,00 671.942,00 851.643,00 832.201,00 gesamt 4.514.779,00 6.388.422,00 5.492.531,00 5.858.342,00 5.758.903,00 Seite 1 von 1 Anlage 4 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/983 Aufstellung zur Fördermittelvergabe für die TG 81 an die Weiterbildungseinrichtungen auf die Landkreise und Kreisfreien Städte 2007 - 2014 Fördermittel in Euro Quelle: Sächsisches Bildungsinstitut Landkreise und Kreisfreie Städte ab 2008 ehern. Landkreise außerdem zugehörig 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Bautzen Bautzen, Kamenz, kreisfreie Stadt Hoyerswerda KEBS 414.186,92 411.044,07 379.502,56 338.380,35 360.433,54 331.984,53 324.719,27 308.168,20 Erzgebirgs- kreis Annaberg, Aue- Schwarzenberg, Mittlerer Erzgebirgskreis, Stollberg 246.540,86 238.623,80 257.884,32 223.134,45 226.025,39 214.819,29 207.738,78 208.453,37 Görlitz Löbau-Zittau, Niederschlesischer Oberlausitzkreis, Kreisfreie Stadt Görlitz IBZ St. Marienthal 474.256,00 373.047,00 329.944,88 349.298,70 385.336,20 370.097,98 375.404,91 374.068,04 Leipzig Leipziger Land, Muldentalkreis 265.158,07 372.751,71 303.977,36 301.285,39 308.018,48 332.108,94 334.367,06 337.813,82 Meißen Meißen, Riesa- Großenhain, Radebeul 192.731,27 183.167,18 176.748,96 131.315,10 143.850,07 133.055,29 139.748,73 161.848,44 Mittelsachsen Döbeln, Freiberg, Mittweida 196.634,49 216.876,87 199.200,00 164.818,50 151.597,15 142.607,36 136.572,41 137.961,60 Nordsachsen Delitzsch, Torgau-Oschatz 175.728,00 161.319,35 241.158,08 222.639,30 239.354,78 201.920,45 196.761,53 207.497,66 Seite 1 von 2 Anlage 4 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/983 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Sächsische Schweiz, Weißeritzkreis 291.880,44 262.878,85 273.023,53 228.114,98 245.297,33 235.132,97 245.955,57 184.853,87 Vogtlandkreis Vogtlandkreis, Kreisfreie Stadt Plauen 225.353,08 210.347,80 233.986,36 195.001,00 180.121,06 180.000,78 183.730,71 188.654,40 Zwickau Chemnitzer Land, Zwickauer Land, Kreisfreie Stadt Zwickau 161.770,87 143.289,95 170.116,80 140.170,80 138.508,30 144.920,37 146.552,09 126.031,75 Kreisfreie Stadt Chemnitz SW 801.433,61 568.074,95 694.391,20 724.317,09 675.757,56 669.420,24 630.847,79 675.584,26 Kreisfreie Stadt Dresden EEB, LEB, LSB, Kneipp 2.036.090,14 2.273.630,59 2.263.604,93 2.011.671,20 2.021.419,69 2.020.754,82 2.098.387,89 2.106.374,34 Kreisfreie Stadt Leipzig A&L, Urania 888.713,35 829.585,33 942.096,46 884.658,10 870.202,58 975.084,42 975.499,30 964.847,40 gesamt 6.370.477,10 6.244.637,45 6.465.635,44 5.914.804,96 5.945.922,13 5.951.907,44 5.996.286,04 5.982.157,15 KEBS Katholische Erwachsenenbildung Sachsen IBZ Internationales Begegnungszentrum St. Marienthal SW Sächsischer Volkshochschulverband e. V. EEB Evangelische Erwachsenenbildung Sachsen LEB Ländliche Erwachsenenbildung im Freistaat Sachsen e. V. LSB Bildungswerk des Landessportbundes Sachsen e. V. Kneipp Kneipp Verein Dresden e. V. A&L Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Sachsen Urania URANIA Leipzig e. V. Seite 2 von 2