STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/9833 Thema: Polizeiliche Videoüberwachung anlässlich der Innenministerkonferenz in Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Seit mindestens dem 9. Juni 2017 befanden sich mindestens zwei Videokameras auf dem Dach des Kongresszentrums Dresden. Eine der Kameras war auf die gesamten Fläche hinter dem Maritim -Hotel und in Richtung der Westseite des Landtags mit Plenarsaal, Abgeordnetenund Mitarbeiterbüros gerichtet. Die andere war in Richtung Marienbrücke aufgestellt" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: An welchen konkreten Orten wurden zu welchem Zeitpunkt und über welchen Zeitraum anlässlich der Frühjahrssitzung der Innenministerkonferenz in Dresden welche technischen Mittel zur Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen auf welche jeweiligen Rechtsgrundlage eingerichtet ? (Bitte jeweils den konkreten Standort, ein Skizze des überwachten Bereichs und die konkrete Benennung der verwendeten technischen Mittel angeben/beifügen.) Frage 2: Inwieweit wurden in dem o.g. Zeitraum Übersichtsbildübertragungen und/oder Bild- und Videoaufnahmen gefertigt? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/29/45 Dresden, ÄO . Juli 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Inwieweit waren die Bildübertragungen und/oder die Bild- und Videoaufnahmen mit Blick auf die jeweilige Rechtsgrundlage auf welcher Tatsachen gerechtfertigt oder im Einzelfall erforderlich? Frage 4 Inwiefern wurden die o.g. Bild- und Videoaufnahmen a) (wohin) übertragen, b) (von wem und wie lange) gespeichert, c) (von wem und mit welchem Ergebnis) ausgewertet und d) zwischenzeitlich gelöscht? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Anlässlich der Frühjahrssitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) in Dresden wurden vier Industrie -Kamerasysteme (Bildbereiche s. Karten in der Anlage) auf Grundlage des § 37 Abs. 2 Sächsisches Polizeigesetz betrieben, um eine Bildübertragung in den Führungsstab der Polizeidirektion Dresden zu ermöglichen. Im Zusammenhang mit den Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit 2016 war es am späteren Tagungsort der IMK zu Sachbeschädigungen durch Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) gekommen. Zudem waren ebenfalls in diesem Einsatzzusammenhang an der Marienbrücke USBV-Attrappen aufgefunden worden , die einen weiteren polizeilichen Einsatz notwendig machten. Deshalb ist für die IMK eine Lagebeurteilung durchgeführt worden, wonach der Einsatz von technischen Hilfsmitteln zur Bildübertragung für die Einsatzführung zur Lagebewältigung u. a. aufgrund dieser Erfahrungen sowie der weiterhin hohen abstrakten Gefahr durch islamistische Anschläge und anderer zu besorgender politisch motivierter Störabsichten notwendig war. Die Kameras dienten der Sichtbarmachung der Sicherheitsbereiche. So wurden auf dem Dach des Internationalen Congress Centers Dresden (ICD) zwei Kameras am 9. Juni 2017 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr aufgestellt. Eine davon in Blickrichtung Marienbrücke, die andere mit Blickrichtung auf die Freifläche (Wiese) zwischen Hotel Maritim, ICD, Elbe und dem Sächsischem Landtag. Die beiden Kameras wurden in der Zeit vom 9. Juni 2017, 14:00 Uhr, bis zum 14. Juni 2017, 14:00 Uhr, betrieben. Eine weitere Kamera wurde am 8. Juni 2017 in der Zeit von 09:30 Uhr bis 11:00 Uhr am Residenzschloss mit Blickrichtung zum Vorplatz Hotel Kernpinskirfaschenbergpalais aufgebaut. Auch diese Kamera wurde in der Zeit vom 9. Juni 2017, 14:00 Uhr, bis zum 14. Juni 2017, 14:00 Uhr, betrieben. Die vierte Kamera wurde am 13. Juni 2017 um 12:00 Uhr in Radebeul vor dem Planetarium aufgestellt. Blickrichtungen der Kamera waren die Weinberge und die inneren Zufahrtswege im Schloss Wackerbarth. Diese Übersichtskamera wurde in der Zeit von 12:00 Uhr bis 23:00 Uhr betrieben. Es erfolgten ausschließlich Übersichtsbildübertragungen zur Lenkung und Leitung des polizeilichen Einsatzes, ohne Aufzeichnung oder Identifizierung von Personen. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 5: Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen wurden ergriffen, um durch den Einsatz von Videotechnik und die technische Möglichkeit des Heranzoomens einzelner Person, insbesondere Landtagsabgeordneter in ihren Büros, Hotelbewohner in ihren Zimmern oder mögliche Versammlungsteilnehmer, einen Eingriff in deren Grundrechte oder Abgeordnetenrechte zu verhindern? Die Kameras wurden von speziell geschultem Personal des Polizeiverwaltungsamtes bedient, die u.a. für den Schutz der Rechte Dritter, wie beispielsweise der Abgeordneten und der Nutzer des Hotels, sensibilisiert worden sind. Die Bilder der Übersichtskameras waren im Polizeiführungsstab im Einsatzzeitraum permanent sichtbar und unterlagen somit dem „Mehraugenprinzip". Um die Übersichtsbilder zu erreichen, muss an der Kamera die niedrigste Zoomstufe eingestellt sein. Das hat zur Folge, dass beispielsweise bei der Kamera auf dem Dach des ICD im Hintergrund auch die Rückseite des Sächsischen Landtages auf dem Bildschirm zu sehen war. Aufgrund des fehlenden Zooms sowie der Verspiegelung des Sächsischen Landtages sind dabei weder Personen noch andere Details erkennbar gewesen. Zudem war der Sächsische Datenschutzbeauftragte durch die Polizeidirektion Dresden über diesen Kameraeinsatz in Kenntnis gesetzt worden. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung ffr FALA eorg Unland Anlagen: 3 Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/9833 Überwachungsbereich Internationales Congress Center Dresden Internationales Congress Center Dresden Ostra-Ufer 2, 01067 Dresden Kamerastandorte mit Sichtbereichen GoogleFarth Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/9833 Überwachungsbereich Residenzschloss Dresden Residenzschloss Dresden Taschenberg 2,01067 Dresden Überwachungsbereich Schloss Wackerbarth Radebeul Schloss Wackerbarth Wackerbarthstraße 1, 01445 Radebeul Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/9833 2017-07-11T12:11:24+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes