STAATSMINISTERIUM DES INNERN .377 Freistaat SACHSEN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9841 Thema: Demo „Perspektiven statt Des -Integrationspolitik" am 11.06.2017 in Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wer hat die Demonstration angemeldet? Frage 2: Welche Rechtsverstöße wurden während der Demonstration begangen ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Bei der Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden wurde für den 11. Juni 2017 keine Versammlung mit dem Motto „Perspektiven statt Des -Integrationspolitik" angezeigt. Frage 3: Frau MdL Juliane Nagel hat auf ihrem Twitter Account ein Bild gepostet , auf welchem das Abbrennen von augenscheinlich Bengalos in der Nähe des Innenministeriums zu erkennen ist. Wurde eine Prüfung durch die Polizei vorgenommen, welcher Kategorie die Bengalos zuzuordnen waren oder gab es hierfür eine Genehmigung ? Frage 4: Hat das Abbrennen der Bengalos gegen § 41 Absatz 1 Nr.16 SpregG i.V.m. § 23 Absatz 2 i.V.m. § 46 Nr8b SprengV verstoßen? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/29/50 Dresden, 4 4 . Juli 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 5: Welche Maßnahmen hat die Polizei ergriffen, um das Abbrennen der Bengalos oder andere Rechtsverstöße während der Demonstration und somit Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu unterbinden? Falls keine Maßnahmen ergriffen wurden: Warum nicht? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: Im Zusammenhang mit einer durch eine Privatperson für den 11. Juni 2017 angezeigten Versammlung mit dem Thema „STOP DEPORTATIONS NOVV" hat die Versammlungsbehörde die Verwendung von Leuchtfackeln mit Bescheid vom 8. Juni 2017 hinsichtlich Anzahl, Verwendung und Sicherheitsmaßnahmen beschränkt. Auch wurde, unter anderem, während der Versammlung das Mitführen von pyrotechnischen Erzeugnissen , außer den als Kundgebungsmitteln angezeigten Leuchtfackeln, verboten. Die Einhaltung der im Versammlungsbescheid der Landeshauptstadt Dresden festgelegten Beschränkungen wurde durch den Polizeivollzugsdienst überwacht. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung / ,, /l4,11 1'; /•---1 / P of.)3r/Georg Unland Seite 2 von 2 2017-07-12T14:04:51+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes