STAATSM1N1STERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9842 Thema: Illegales Herunterladen von Dateien / Musik / E -Bücher usw. Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Beantwortung der Fragen 1 und 2 erfolgt auf Grundlage von Daten aus .der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die Angaben beziehen sich auf Straftaten, die unter den Schlüsselzahlen 715100 - Softwarepiraterie (private Anwendung, z. B. Computerspiele) und 715200 - Softwarepiraterie in Form gewerbsmäßigen Handelns erfasst sind. Eine weiterführende Differenzierung z. B. nach Inhalten rechtswidriger Downloads (z. B. Musikdateien oder E -Büchern) erfolgt nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass Straftaten mit einem Tatort im Ausland oder einem unbekannten Tatort in der PKS nicht erfasst werden. Frage 1: Wie viele Anzeigen zu Urheberrechtsverstößen wegen illegalen Herunterladens von beispielsweise Musikdateien oder E -Büchern gab es in den Jahren 2010-2016? (Bitte nach Jahreszahl aufschlüsseln) (Falls keine genaue Angabe möglich ist, wird um Angaben zur Softwarepiraterie — Schlüssel 715100 und 715200 für diese und die nachfolgenden Fragen gebeten) Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/29/48 Dresden, .Juli 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Erfasste Fälle (absolut) — ein Fall kann mehrfach angezeigt worden sein: Freistaat SACHSEN Jahr 715100 - Softwarepiraterie (private Anwendung) 715200 - Softwarepiraterie (gewerbsmäßiges Handeln) 2010 89 22 2011 59 21 2012 43 15 2013 41 17 2014 19 14 2015 22 15 2016 35 12 Frage 2: Wie hoch lag jeweils die Aufklärungsquote zu Ziffer 1? Aufklärungsquote in Prozent: Jahr 715100 - Softwarepiraterie (private Anwendung) 715200 - Softwarepiraterie (gewerbsmäßiges Handeln) 2010 92,1 95,5 2011 88,1 100,0 2012 88,4 86,7 2013 90,2 88,2 2014 89,5 100,0 2015 86,4 93,3 2016 91,4 91,7 Frage 3: Durch welche Maßnahmen seitens der Polizei und seitens der legalen Anbieter der jeweiligen Inhalte konnten/können die Aufklärungsquoten erhöht werden? Alle strafprozessualen Maßnahmen im Sachzusammenhang sind stets darauf gerichtet, Straftaten aufzuklären und die Tatverdächtigen zu ermitteln, was letztlich auch in der Aufklärungsquote zum Ausdruck kommt. Zu möglichen Maßnahmen der legalen Anbieter liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 4: Wie hat sich die Ausstattung und Mannstärke der zur Strafverfolgung zuständigen Abteilungen im entsprechenden Zeitraum entwickelt? Für die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Sinne der Fragestellung sind verschiedene Organisationseinheiten innerhalb der sächsischen Polizei zuständig. In diesen Organisationseinheiten werden jedoch nicht ausschließlich Urheberrechtsverletzungen verfolgt, so dass eine Zuordnung zu einer Personalstärke und Auskünfte zur Ausstattung mit der Deliktsbezogenheit der vorliegenden Anfrage nicht möglich sind. Seite 2 von 3 STAATSIV11NISTERIUM DES INNERN : 373 1 ''Ytr jr Frage 5: Gibt es seitens der Staatsregierung — auch im Dialog mit anderen Bundesländern und der Bundesregierung — ein Gesamtkonzept, um illegales Herunterladen nachhaltig erfolgreich unterbinden zu können? Falls ja: Welches? Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung , PrA. Ir..Georg Unland„ Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2017-07-07T12:13:02+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes