SACHSISCHE STAATSKANZLEI SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten André Schollbach (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6/9845 Thema: Fernsehturm in Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wann wird dem Freistaat Sachsen nach gegenwärtigem Stand voraussichtlich die Endfassung der Machbarkeitsstudie zur touristischen Nutzung des Fernsehturms in Dresden vorliegen? Die Endfassung der Machbarkeitsstudie wurde dem Freistaat Sachsen am 20. Juni 2017 vorgelegt. Frage 2: Wann wird der Freistaat Sachsen nach gegenwärtigem Stand voraussichtlich die Endfassung der Machbarkeitsstudie zur touristischen Nutzung des Fernsehturms in Dresden auf welche Weise veröffentlichen? Die Endfassung der Machbarkeitsuntersuchung wurde am 21. Juni 2017 auf der lnternetseite der Landeshauptstadt Dresden veröffentlicht. Eine Veröffentlichung der Endfassung der Machbarkeitsstudie durch den Freistaat Sachsen ist nicht vorgesehen. Frage 3: Aus welchen Gründen konnte die unter ZlÍler I genannte Machbarkeitsstudie zunächst noch nicht abgenommen werden? Die notwendigen Abstimmungen zur Studie waren teilweise sehr zeitaufwändig. Der Auftragnehmer der Studie wurde außerdem beauftragt, weiterführende wirtschaftliche Betrachtungen zu den Varianten 1a und 1b der Studie zu erarbeiten, die ursprünglich nicht Gegenstand der Machbarkeitsstud ie wa ren. Freistaat SACHSEN Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.25.2-1051t1t1824- 2017149871 Dresden, &. Juni2}17 Die Kampagne des Freistaates Sachsen Hausanschrift: Sächsische Staatskanzle¡ Archivstraße 1 01097 Dresden .. SO GEHT sAcHsrscH Seite 1 von 2 www.sachsen.de SACHSISCHE STAATSKANZLEì l5 FreistaatSACHSEN Õ 'L Frage 4: Aus welcher Haushaltsstelle erfolgt die Finanzierung des von dem Freistaat Sachsen zu tragenden Anteils an den für die unter Zlffer I genannte Machbarkeitsstudie entstehenden Kosten? Der vom Freistaat Sachsen zu tragende Anteil an den Kosten für die Machbarkeitsstudie wird durch die Haushaltsstelle 02 021526 02 ,,Ausgaben für Sachverständige und Mitglieder von Fachbeiräten u. ä. Ausschüssen" gedeckt. Mit freundlichen Grüßen Dr. Fritz Jaeckel Seite 2 von 2 2017-06-26T13:44:04+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes