STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/9852 Thema: Anteil der Güterschifffahrt am Umschlagplatz im Riesaer Ha¬ fen und Unterschreitungstage der Fahrrinnentiefe und Ein¬ stellung der Binnenschifffahrt in den Jahren 2011 bis 2016 an der Elbe im Bereich Riesa Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 65-1053/41/31 Dresden, Q ^ 2ÖJ7 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Mengen an Gefahrgut (bitte Angaben einmal in Con¬ tainern und einmal in TEU) und welche Mengen sonstigen Frachtgutes wurden im Hafen Riesa im Jahr 2016 mit welchen Verkehrsträgern umgeschlagen? (Bitte absolute und relative Zahlen aufgeschlüsselt nach Container, Massen- bzw. Schüttgut, sowie Stückgut, Jahren, Monaten und Häfen sowie nach Verkehrsträgern Bahn, Schiff und LKW) Die angefragten Angaben liegen der Sächsischen Staatsregierung nicht vor und wurden bei der Sächsischen Binnenhäfen Oberelbe GmbH abgefragt. Die nachfolgenden Ausführungen geben die dabei gewonnenen Informatio¬ nen wieder. Der Container- und Güterumschlag im Hafen Riesa stellte sich im Jahr 2016 wie folgt dar: Bahn Schiff LKW Gesamt Umschlag in Tonnen 422.401 68.333 596.175 1.086.909 Containerumschlag in TEU (Standardcontainer) 27.538 3.956 6.481 37.975 Angaben zur Umschlagsmenge von Gefahrgütern liegen nicht vor, Zcftffilcat seil 2006 audlt bcrufundfamlllc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 2 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie viele Unterschreitungstage der Fahrrinnentiefe von 1,50 m gab es auf sächsischem Territorium in den Jahren 2011 bis 2016 an der Elbe auf den Strecken E 2 (Dresden-Riesa) und E 3 (Riesa-Elster)? Frage 3: Wie viele Unterschreitungstage der Fahrrinnentiefe von 1,40 m gab es auf sächsischem Territorium in den Jahren 2011 bis 2016 an der Elbe auf den Strecken E 2 (Dresden - Riesa) und E 3 (Riesa - Elster)? Frage 4: Wie viele Unterschreitungstage der Fahrrinnentiefe von 1,60 m gab es auf sächsischem Territorium in den Jahren 2011 bis 2016 an der Elbe auf den Strecken E 2 (Dresden - Riesa) und E 3 (Riesa-Elster)? Frage 5: An wie vielen Tagen in den Jahren 2011 bis 2016 wurde an der Elbe auf den Strecken E 2 (Dresden - Riesa) und E 3 (Riesa-Elster) jeweils die Binnenschifffahrt der Sächsischen Binnenhäfen Oberelbe GmbH SBO eingestellt? (bitte jährlich und nach Gründen wie Niedrigwasser, Hoch¬ wasser, usw. auflisten) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 5: Von einer Beantwortung der Fragen durch die Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staats¬ regierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht des Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Han¬ deln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Fällen zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Um¬ stände außerhalb ihres Verantwortungsbereiches betreffen (Rar. 56 Satz 3 Geschäfts¬ ordnung SLT). Letzteres ist hier der Fall. Der Ausbau und die Unterhaltung der Bundeswasserstraße Elbe obliegt der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, die dem Ge¬ schäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zugeordnet ist. Die ausschließliche Zuständigkeit für die Beantwortung der Fragen liegt daher beim Bund. Mit freupdlichen Grüßen In Vertretung 'S/y Dr. Eva-Maria Stapfge Seite 2 von 2 2017-07-05T07:44:15+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes