Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 101073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/9853 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Thema: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft , Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßenund Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL KStB) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „ In den Dresdner Neuesten Nachrichten vom 7. Juni 2017 wird unter dem Titel" Fördermillionen des Freistaates für den Radwegbau verpuffen" u. a. über die Abrufquoten von Fördermitteln für Radwege der Stadt Dresden berichtet. Dort heißt es: „Offenbar hakt es wegen einer entscheidenden Bedingung, die der Freistaat zur Herausgabe der Fördermittel macht: Unterstützt werden nur alleinstehende Radwege, keine straßenbegleitenden. Und die gibt es gerade im urbanen Raum selten." Auch Presseberichte aus anderen Städten berichten zu diesen Umständen. („Darum flossen 2016 keine Fördergelder für Radwege nach Leipzig", Mopo 10. Mai 2017; „Radfahrer fühlen sich unsicher" , Sächsische Zeitung Radebeul, 13. Juni 2017) Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit ist nach RL KStB Teil A II. 1 c) und 2. c) auch die Förderung von unselbständigen bzw. straßenbegleitenden Radverkehrsanlagen unter jeweils welchen konkreten Voraussetzungen förderfähig? Hierzu wird auf den Richtlinientext selbst sowie auf die zusätzlichen Hinweise zur RL KStB für Antragsteller mit Stand 16.01 .2017 (Punkt 11. 2 .c ) verwiesen . Die Unterlagen sind unter http://www.lasuv.sachsen .de unter dem Punkt Anträge, Formulare und Informationen für jedermann, insbesondere jedoch die Kommunen und kommunalen Vorhabensträger, abrufbar. Seite 1 von 2 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 64-1053/50/48 Dresden, '11. l .lO-f:} Zert rfikat seit :zoo& audlt bcrufu ndfamlllc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fü r Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen .de Verkehrsanbindung· Zu erreichen mit den Straßenbahnhnien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüssel te elektronische Dokumente. STAATSMINISTE RI UM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERK EHR Frage 2: Sofern eine Förderung von nichtselbständigen bzw. straßenbegleitenden Radwegen möglich ist: in welcher Art und Weise hat das SMWA wann die Fördermittelantragsteller/kommunale Verwaltungen über diese Möglichkeit auf jeweils welchem Wege informiert? Die Neufassung der Richtlinie vom 9. Dezember 2015 wurde, wie in solchen Fällen üblich , am 24. Dezember 2015 im Sächsischen Amtsblatt Nr. 52/2015 veröffentlicht. In der Sächsischen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie fanden zudem mehrere Seminare für kommunale Aufgabenträger zur Richtlinie statt. Davon unbenommen steht das Landesamt für Straßenbau und Verkehr als zuständige Bewilligungsbehörde jederzeit beratend zur Seite. Frage 3: Inwieweit trifft die in der Vorbemerkung getätigte Behauptung zu, dass es das SMWA zur „entscheidenden Bedingung" gemacht habe, dass nur „alleinstehende" bzw. selbständige Radwege gefördert werden können? Die Behauptung in den Vorbemerkungen trifft nicht zu. Insgesamt zielführender wäre es gewesen, wenn Herr Uwe Hofmann als Journalist der DNN sich im Zusammenhang mit seiner Recherche mit seinen Fragestellungen auch an das SMWA gewandt hätte. Frage 4: Zu Frage 3: Wie wird diese Rechtsauffassung, die sich gegen den präzisen Wortlaut der KStB Teil A II. 1. c) und 2. c) richtet, begründet? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen . Frage 5: Für welche konkreten Radverkehrsanlagen wurden seit 2015 im Rahmen der RL KStB Anträge auf Förderung von unselbständigen bzw. straßenbegleitenden Radwegen durch wen in welcher Höhe gestellt und wie wurden diese jeweils beschieden? Die Landeseinheitliche Fördermitteldatenbank (FMV/FÖMISAX) bildet die Grundlage für die Beantwortung von Kleinen Anfragen . Gesonderte Statistiken zur Förderung von unselbständigen bzw. straßenbegleitenden Radwegen liegen nicht vor. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Seite 2 von 2 Fre istaat SACHSEN 2017-07-12T14:17:18+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes