Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 O 03 29 101073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage des Abgeordneten Gunter Wild, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/9855 Thema: Nachfrage zu Drs. 6/9324 - Repowering von Windenergieanlagen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung : Zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 wurden die Landkreise und kreisfreien Städte um Zuarbeit gebeten. Die jeweilige Antwort führt diese Zuarbeiten zusammen. Frage 1: Wie viele Windkraftanlagen wurden in Sachsen seit 2010 durch leistungsstärkere Anlagen ersetzt? (Bitte nach Anzahl und Standort pro Jahr aufschlüsseln) In der Antwort zu Punkt 3 der Kleinen Anfrage 6/9324 sind die Windenergieanlagen aufgelistet , die im Freistaat Sachsen im Zuge des Repowering zurückgebaut wurden . Von diesen Anlagen wurden seit 2010 folgende durch neue Anlagen ersetzt: Jahr der Inbetriebnahme Standort Anzahl 2012 Mohorn 1 2014 Hilmersdorf 1 Wülknitz/Streumen 2 Riesa/Mautitz 4 2015 Langenrinne 1 Wülknitz/Streumen 2 2016 Wülknitz/Streumen 1 Glaubitz/Marksiedlitz 2 2017 Clausnitz 1 Nossen/Wendischbora 1 Seite 1 von 2 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 45-1053/714 Dresden , M. ~ -~~ Zcrtrt ikat seit 1006 audlt bcrufundtamlhi: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung· Zu erreichen mit den Straßenbahnl1rnen 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Frage 2: Wie viele Windkraftanlagen, welche durch leistungsstärkere Anlagen ersetzt wurden, befinden sich außerhalb der bestehenden Vorrang- und Eignungsgebieten? (Bitte nach Anzahl unter Angabe des Standortes aufschlüsseln) Alle seit 2014 im Rahmen des Repowering neu errichteten Anlagen befinden sich innerhalb von Vorrang- und Eignungsgebieten für die Windenergienutzung . Die im Jahr 2012 errichtete Anlage befindet sich geringfügig außerhalb des Vorranggebietes Windenergienutzung Mohorn Süd und wurde im Genehmigungsverfahren diesem zugeordnet . Frage 3: Plant die Staatsregierung zukünftig Repowering außerhalb der Vorrangund Eignungsgebieten zu genehmigen? Wenn ja, in welchen Gebieten? Die Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen in dem Bereich einer Planungsregion , in dem die außergebietliche Ausschlusswirkung der Vorrang- und Eignungsgebiete gilt, ist nicht zulässig. Die Staatsregierung plant nicht, derartige Anlagen zu genehmigen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2017-07-12T14:14:56+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes