Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 I 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATS MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage des Abgeordneten Gunter Wild, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/9856 Thema: Nachfrage zu Drs. 6/9325 - Rückbau von Windenergieanlagen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung : Zur Beantwortung der Frage 1 wurden die Landkreise und kreisfreien Städte um Zuarbeit gebeten . Die Antwort zu Frage 1 führt diese Zuarbeiten zusammen . Frage 1: Für wie viele der in Sachsen in Betrieb befindlichen Anlagen und in welcher Form liegen Sicherheitsleistungen (nicht Rücklagen!) für den Rückbau vor? (Bitte Nennung der Anzahl und der Baujahre sowie die Höhe der Sicherheitsleistung für den jeweiligen Typ der WKA) Eine Zusammenstellung der Sicherheitsleistungen je nach Typ und Baujahr der Windenergieanlagen (WEA) ist als Anlage beigefügt. Da bei gleichem Anlagentyp unterschiedliche Masthöhen und Standortgegebenheiten auftreten können , differieren auch die Sicherheitsleistungen für die einzelnen Typen der WEA. Frage 2: Wie wird sichergestellt, dass Betreiber von Windkraftanlagen ausreichend finanzielle Mittel für den Rückbau zurückstellen? Wie, wer und wann kontrolliert, ob Rückbausicherheiten tatsächlich geleistet wurden? Zur Rückbauverpflichtung und zur Erhebung von Sicherheitsleistungen haben das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) und das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) gemeinsame Hinweise für die Genehmigungsbehörden erlassen. Danach wird die Ge- Seite 1 von 3 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 45-1053/7 /4 Dresden, A1.1.201t Zcrtrhkal ~lt :zoo'5 audlt bcrufundfamillc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen : Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstra ße 4 o 1 099 Dresden www.smwa .sachsen.de Verkehrsanbindung. Zu erreichen mit den Straßenbahnl1n1en 3 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektroni sch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMI NISTE RI UM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERK EHR nehmigung in der Regel unter der Auflage oder der aufschiebenden Bedingung der Erbringung einer Sicherheitsleistung erteilt. Mit der Anzeige des Baubeginns sollen die Behörden prüfen, ob die Sicherheit erbracht wurde. Frage 3: Werden die Baugenehmigungen befristet oder unbefristet erteilt? Wenn befristet, für wie lange? Wenn unbefristet, aus welchen Gründen? Knüpfen die Befristungen an die Dauer des Pachtverhältnisses oder an die Stilllegung der Windkraftanlage an? Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass Baugenehmigungen auf der Grundlage der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) nur für WEA mit einer Gesamthöhe von bis zu 50 m Höhe erteilt werden . WEA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m sind nach § 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BlmschG) i. V. m. Nr. 1.6 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BlmschV) immissionsschutzrechtlich zu genehmigen. Baugenehmigungen werden grundsätzlich nicht befristet. Eine Baugenehmigung stellt - auch für die Zukunft - verbindlich fest , dass das Vorhaben mit den jeweils maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften übereinstimmt. Wegen dieser Feststellungswirkung kommt eine Befristung im Allgemeinen nicht in Betracht. Etwas anderes gilt dann, wenn der Bauherr selbst davon ausgeht, dass die bauliche Anlage nur für einen bestimmten Zeitraum errichtet wird und daher nur eine befristete Baugenehmigung beantragt . Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren hingegen wird die Baugenehmigung von der Immissionsschutzbehörde mit erteilt (vgl. § 13 BlmSchG). Ob die Baugenehmigungen befristet oder unbefristet erteilt werden , ist im Einzelfall zu entscheiden . Frage 4: Wer sind aktuell die Grundeigentümer (Private oder/und Gemeinden), auf deren Grundstücken Windkraftanlagen errichtet und betrieben werden ? (Bitte nach Anzahl der privaten und öffentlichen Grundeigner aufschlüsseln ) Der Staatsregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Die Staatsregierung hat keine Kenntnisse zu den Grundeigentümern, auf deren Grundstücken WEA errichtet und betrieben werden. Frage 5: Wie gestalten sich in Sachsen die Pachtverhältnisse mit den Betreibern von Windkraftanlagen? Gibt es Musterverträge und Vorgaben für wesentliche Regelungsinhalte der Pachtverträge? Maßgebl ich für die Gestaltung von Pachtverträgen sind die einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Seitens der Staatsregierung gibt es weder Musterverträge noch besondere Vorgaben für die Gestaltung von Pachtverträgen. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Im Internet bieten beispielsweise Rechtsanwaltskanzleien Musterverträge gratis oder gegen Entgelt an . Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Anlage Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN Anlage Jahr der Anzahl Höhe der Durchschnittli- Form der Si-In betrieb- der Sicherheitsleis- ehe Sichertrieb - Anlagentyp Anla- tung pro Anlage heitsleistu ng cherheitsleisnahme gen in€ pro Anlage in € tung 2006 Enercon E-70 6 22.000- 37.000 32.000 Bürgschaft Enercon E-82 6 22.000 - 145.000 38.500 Bürgschaft 2007 Enercon E-70 1 70.000 70.000 Bürgschaft Enercon E-82 10 50.000 - 66.000 51.600 Bürgschaft bzw. Treuhandkonto Vestas V-70 3 30.740 30.740 Bürgschaft Vestas V-90 1 20.000 20.000 Treuhandvertrag 2008 Enercon E-82 1 166.780 166.780 Bürgschaft Enercon E-70 6 20.000 - 45.000 36.666 Bürgschaft Vestas V90 3 20.000 - 76.000 57.333 Bürgschaft 2009 Enercon E-53 1 35.816 35.816 Bürgschaft Enercon E70 11 25.336 - 105.585 42.386 Bürgschaft Enercon E-82 8 22 .000 - 91 .307 74.832 Bürgschaft Verpfändung Repower MM92 2 48.060 48.060 eines Sparguthabens 2010 Enercon E-82 8 22.000 - 141 .600 95.909 Bürgschaft Repower MM92 2 39.000 - 75.520 57.260 Bürgschaft Enercon E-70 1 52.515 52.515 Bürgschaft Enercon E- 101 1 88.260 88.260 Bürgschaft Vestas V-90 6 48.00 - 118.863 83.431 Bürgschaft 2011 Enercon E-53 3 32.120 - 35.000 33.080 Bürgschaft Bürgschaft bzw. Enercon E-70 5 21 .819 - 60.680 37.734 Einzahlung auf Verwahrkonto des LRA Enercon E-82 4 58.840 - 101.485 83.814 Bürgschaft Repower MM92 1 35.000 35.000 Bürgschaft Vestas V 90 2 82.162 82.162 Bürgschaft 2012 Enercon E-53 1 31 .040 31 .040 Bürgschaft Enercon E-70 2 15.866 - 23.685 19.775 Bürgschaft Enercon E-82 2 67.580 67.580 Bürgschaft Repower MM92 4 38.651 38.651 Bürgschaft Vestas V 90 1 82.162 82.162 Bürgschaft 2013 Enercon E-82 1 123.127 123.127 Bürgschaft Repower 3.2 2 130.170 130.170 Bürgschaft M114 Vestas V 90 3 85.184 - 88.969 87.707 Büroschaft 2014 Enercon E-70 1 21 .819 21.819 Bürgschaft Enercon E-82 2 80.000 - 189.000 134.500 Bürgschaft Enercon E- 101 6 132.753- 179.000 169.125 Bürgschaft Senvion MM92 6 103.411 103.411 Bürgschaft Siemens 3 95.939 95.939 Bürgschaft SWT-2 .3-1013 Vestas V90 2 44.500 44.500 Bürgschaft Vestas V112 1 158.295 158.295 Bürgschaft 2015 Enercon E-53 3 25.383 - 33.000 27.922 Bürgschaft Enercon E-92 1 105.224 105.224 Bürgschaft Enercon E-101 2 179.000 179.000 Bürgschaft Senvion 3.2 1 210.000 210.000 Bürgschaft Senvion MM92 4 103.411 103.411 Bürgschaft Vestas V112 3 165.500 165.500 Bürgschaft 2016 Enercon E-92 2 99.789 - 197.000 148.394 Bürgschaft GE2.75-120 1 206.500 206.500 BürQschaft Nordex N 117 1 134.232 134.232 Bürgschaft Vestas V126 4 175.242 175.242 Bürgschaft 2017 Enercon E-70 1 145.821 145.821 Bürgschaft E4 Enercon E-90 1 106.991 106.991 BürQschaft Repower 3.2 2 154.700 154.700 Bürgschaft Senvion 4 40.993 40.993 Bürgschaft 3.2MM114 Vestas V 112 1 28.342 28.342 Bürgschaft Vestas V 117 2 171 .000 171 .000 Bürgschaft Vestas V 126 2 164.833 164.833 BürQschaft 2017-07-12T14:16:14+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes