STAATSMINISTERIUM OES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DlE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/986 Thema: Chemieunfall in Pirna-Neundorf am 1. Dezember 2014 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 1. Dezember 2014 ereignete sich ein Chemieunfall in PirnaNeundorf . Das SächsBRKG sieht im Rahmen der Weisungsaufgabe Katastrophenschutz in SS 42 ff. vor, dass für bestimmte ,gefährliche' Einrichtungen, für welche das BIMSchG anzuwenden ist, externe Notfallpläne der Landratsämter vorzuhalten sind." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Besteht für den Standort Pirna-Neundorf der Firma Schill & Seilacher ein solcher externer Notfallplan und wenn ja, wann wurde er gemäß S 45 SächsBRKG zuletzt mit welchem Ergebnis überprüft? Frage 2: Sofern ein externer Notfallplan vorhanden ist: Gab es am 1. Dezember 2014 Probleme mit der Verfügbarkeit des Notfallplanes bzw. mit der Nutzung durch die Einsatzkräfte? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Für den Standort Pirna-Neundorf der Firma Schill & Seilacher besteht kein externer Notfallplan. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister 37-014' _WE26 . Marz 2015 01097 Dres*n 351 *4-0 351 "4-31" Zu 7. 13 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Falls kein externer Notfallplan vorliegt: Wann und mit welcher Begründung wurde durch wen entschieden, das dessen Erstellung nicht notwendig ist? Die Entscheidung zur Erstellung eines externen Notfallplans ergibt sich aus S 43 Abs. 1 SåchsBRKG. Diese Tatbestande, welche einen externen Notfallplan erforderlich maChen , lagen bisher nicht vor. Frage 4: Wie viele externe Notfallplåne gemäß 43 ff. SächsBRKG bestehen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Bitte um einrichtungsbezogene Auflistung mit letztem Auslegungs- sowie Aktualisierungszeitpunkt)? Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge besteht ein extemer Notfallplan für den Betriebsbereich der Fluorchemie Dohna GmbH. Die öffentliche Auslegung des externen Notfallplanes erfolgte vom 2. Januar 2008 bis 1. Februar 2008. Die letztmalige Überprüfung erfolgte im November 2014. Eine erneute Auslegung nach S 45 SachsBRKG war dabei nicht erforderlich. Frage 5: Welche Ergebnisse brachte die Beteiligung der Öffentlichkeit bei den bisherigen Auslegungen der externen Notfallpläne gemäß S 44 SächsBRKG im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Bitte um einrichtungsbezogene Auflistung der Anzahl der Einwendungen und der wesentlichen Einwendungsgründe)? Der externe Notfallplan der Fluorchemie Dohna GmbH wurde im Rahmen der öffentliChen Auslegung durch eine Person eingesehen. Dabei wurden folgende Hinweise vorgebracht : • Ver ntlichung von Verhaltensregeln der einzelnen Gefahrstufen, • Info ationen über Sirenensignale des Betriebes, • Be lt lung von Schutzmitteln durch den Betrieb für direkte Anlieger. M' u lichen Grüßen Markus Ulb Seite 2 von 2 SACHSEN