Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 o 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Grimm, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9862 Thema: Lärmschutz für Sachsen durch Flüsterbremsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 12. Mai 2017 hat der Bundesrat dem Gesetzentwurf zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen und zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (Schienenlärmschutzgesetz - SchlärmschG) zugestimmt . Ziel des Gesetzes ist es, die vom Schienengüterverkehr ausgehende Schallimmission zu begrenzen und somit die Bevölkerung vor der vom Schienengüterverkehr ausgehenden schädlichen Umwelteinwirkung Schallimmission zu schützen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Züge der DB, die sächsische Bahnstrecken bedienen , sind bereits mit der „leisen Bremstechnik" (Stand: 01. Juni 2017) ausgerüstet? Frage 2: Ist der Staatsregierung bekannt, in welchem Umfang die Züge , welche die sächsischen Bahnstrecken bedienen, jeweils 2018, 2019 und 2020 mit „Flüsterbremsen" (Kunststoffbremsen ) aus- bzw. nachgerüstet werden? (Falls ja, bitte für die jeweiligen Jahre in absoluten Zahlen sowie nach Prozenten am gesamtsächsischen Güterverkehr aufschlüsseln.) Frage 3: Wie viele Güterzüge aus dem EU-bzw. aus dem Nicht-EU-Ausland passierten 2015 und 2016 das sächsische Streckennetz und wie viele davon erfüllen bereits die Anforderungen des SchlärmschG? Seite 1 von 2 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 62-1053/35/49 Dresden, // 3 . .J /!'} Zertltilcat seit 2005 audlt bcrufu ndfamll rc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen : Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen .de Verkehrsanbindung. Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie fur verschlüsselte elektronische Dokumente. Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 1 bis 3: STAATSMJNISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERK EHR Es wird auf die Bundestagsdrucksache 18/11573 verwiesen , in denen die Eckpunkte der 3-Punkte-Strategie Lärmschutz der Bundesregierung genannt werden . Darüber hinaus liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht des Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich . Sie ist daher nur zu solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge und Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen . (Par. 56 Satz 3 Geschäftsordnung SL T.) Letzteres ist hier der Fall, weil sich die Fragen auf die bundeseigene Deutsche Bahn und die Benutzung von bundeseigener Eisenbahninfrastruktur beziehen. Beide Bereiche unterliegen der alleinigen Verantwortung und Aufsicht des Bundes Frage 4: In welchen zeitlichen Abständen werden die nach §§ 9 und 10 Schlärmsch G zuständigen Behörden die Einhaltung des Verbotes des § 3 SchlärmschG nach dem Inkrafttreten des Gesetzes überwachen und wie viel Personal wird die zuständige sächsische Landesbehörde dafür bereitstellen müssen? Die für die Überwachung der Einhaltung des Schienenlärmschutzgesetzes zuständige Behörde ist das Eisenbahn-Bundesamt. Auf Seite des Freistaates entsteht kein Erfüllungsaufwand . Mit freundlichen Grüßen In Vertretung ~L~ Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2017-07-14T09:52:49+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes