SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsident des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01097 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zeis Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/9863 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Thema: Krankenstand und dessen Folgen für die Aufgabenerfüllung in sächsischen Kitas Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch lag der jährlich durchschnittliche Krankenstand von Erzieherinnen und Erziehern in Sachsens Kitas in den Jahren 2014 bis 2016? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie nach Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft unter Angabe der Zahl der Kitas und Personalstellen.) Frage 2: Was sind die Gründe für den Umfang des Krankenstandes in Sachsens Kitas? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Von einer Beantwortung wird abgesehen. Daten zum Umfang des Krankenstandes und Gründen von Erkrankungen pädagogischer Fachkräfte liegen der Staatsregierung nicht vor. Die Fragen betreffen nicht die Tätigkeit der Staatsregierung . Die Kindertagesbetreuung ist eine Pflichtaufgabe im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Die Personalhoheit über die pädagogischen Fachkräfte, die zur Umsetzung der Aufgabe tätig werden , obliegt den kommunalen Trägern von Kindertageseinrichtungen bzw. den privatrechtlich agierenden freien Trägern von Kindertageseinrichtungen . Die Staatsregierung hat keine rechtliche Befugnis, Informationen über den Krankenstand der Erzieherinnen und Erzieher in Sachsen zu gewinnen. Seite 1 von 3 ~SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/9/73 Dresden, j(,. Juli 2017 Hausanschrift : Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail .de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Frage 3: Welche Folgen hat der Krankenstand in Sachsens Kitas für die Gewährleistung des Betreuungsschlüssels, für die Gewährleistung der Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans und für die Gewährleistung des Wohls der Kinder? Frage 4: Welche Konsequenzen drohen Trägern sächsischer Kitas, die infolge eines hohen Krankenstandes den Personalschlüssel nicht erfüllen können und welche Konsequenzen wurden bereits gezogen oder angedroht? (Bitte Landkreise bzw. kreisfreie Städte der betreffenden Einrichtungen benennen.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Die Einhaltung des gesetzlich geregelten Personalschlüssels, die Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans sowie die Gewährleistung des Wohls der Kinder sind Aufgabe des Trägers der Kindertageseinrichtung . Oie in § 12 des Sächsischen Gesetzes über Kindertageseinrichtungen (SächsKitaG) geregelten Personalschlüssel stellen eine Mindestanforderung dar, die der Träger zur Erteilung und zum Erhalt einer Betriebserlaubnis gemäß § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII)- Kinder- und Jugendhilfe - erfüllen muss. Wenn es für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung im Sinne des Kindeswohls erforderlich ist, hat der Träger über diese Mindestanforderung hinaus Personal zur Verfügung zu stellen. Bei längerer Krankheit einer Fachkraft von mehr als sechs Wochen ist der Ersatz der pädagogischen Fachkraft vorzunehmen. Weitere Instrumente, um einen hohen Krankenstand auszugleichen und das Wohl der Kinder in den Kindertageseinrichtungen sicherzustellen, sind das Einrichten eines Vertretungssystems, die Verkürzung der täglichen Öffnungszeiten der Einrichtung bzw. die Reduzierung der Kapazitäten. Erlangt das Landesjugendamt (LJA) davon Kenntnis, dass ein Träger die erforderlichen personellen Rahmenbedingungen für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung nicht sicherstellt, werden vom LJA geeignete Maßnahmen zur Einhaltung rechtlicher Vorgaben festgelegt. Das LJA erließ bislang Verfügungen mit den Maßgaben der Kürzung von Öffnungszeiten und/oder Reduzierung der Kapazitäten in den Einrichtungen und der Androhung des Entzugs der Betriebserlaubnis. Grundsätzlich prüft das LJA vor Erlass einer Verfügung die Verhältnismäßigkeit Der Entzug einer Betriebserlaubnis als schärfstes Mittel erfolgte bislang nicht. Eine statistische Erfassung der Verfügungen wird nicht vorgenommen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Benennung der betreffenden Einrichtungen bzw. der Landkreise/ Kreisfreien Städte nicht möglich. Frage 5: Wie viele Überlastungsanzeigen aus welchen sächsischen Kitas sind seit 2014 beim Landesjugendamt eingegangen und wie hat das Landesjugendamt darauf reagiert ? (Bitte Landkreise bzw. kreisfreie Städte der betreffenden Einrichtungen benennen .) Beim LJA ist seit 2014 ein als "Überlastungsanzeige" bezeichnetes Schreiben eines Kitaträgers eingegangen. Es richtete sich auf die Gewährung zusätzlicher personeller Ressourcen für Kindertageseinrichtungen über den in § 12 SächsKitaG geregelten Personalschlüssel hinaus. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Im Rahmen seiner Zuständigkeit als Betriebserlaubnisbehörde ist das LJA tätig geworden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist gemäߧ§ 61 ff. SGB VIII eine Benennung der betreffenden Einrichtung bzw. des Landkreises/der Kreisfreien Stadt nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2017-07-18T10:05:00+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes