STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9868 Thema: Nazikonzert in Roda/ Grimma am 17. Juni 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 17. Juni 2017 fand auf einem Grundstück am Eichberg 1 in Roda/ Grimma ein Nazikonzert statt. Dies war bereits Thema der Kleinen Anfrage Drs 6/9308." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Ablauf, Teilnehmer- Innenzahl, auftretende Musikerinnen, Bands, Rednerinnen, Informationsstände etc. im Rahmen des o.g. Nazikonzerts? Am 17. Juni 2017 fand das „Sommerfest mit Lunikoff & Freunden" in Grimma, OT Roda statt, an dem ca. 150 bis 200 Personen teilnahmen. Es traten die rechtsextremistischen Liedermacher „Lunikoff", „Kevin von Amok" (CH) und „Schraddi/RAC Teufel" auf. Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/9308 wird verwiesen. Dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen liegen zu der Frage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit der Nummer 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des LfV Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/29/5g Dresden, . Juli 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN '37- 151 ..177/1/1 KWh. Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt . Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 2: Gegen wie viele Personen wurde im Zusammenhang mit dem Konzert aus welchen wesentlichen Gründen Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet? (bitte nach Tatvorwurf, Tatort, Deliktsgruppe, politischer Einordnung und Zusammenhang zu angemeldeten Versammlungen aufschlüsseln) Es wurden keine Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Frage 3: Wie viele Polizeibeamtinnen waren im Zusammenhang mit dem Konzert im Einsatz ? (bitte nach Einheiten und Dienststellen aufschlüsseln sowie auch Anzahl der eingesetzten zivilen Beamtinnen angeben) Im Zusammenhang mit der Veranstaltung waren Polizeibeamte der Polizeidirektion Leipzig eingesetzt. Einer weiteren Beantwortung der Kleinen Anfrage stehen überwiegende Belange des Geheimschutzes entgegen. Mit Auskünften zur Anzahl eingesetzter Polizeibeamter sowie explizit zur Anzahl eingesetzter Polizeibeamter in ziviler Kleidung würde die Staatsregierung polizeiliche Vorgehensweisen , konkrete Strategien und Maßnahmen zur Bewältigung derartiger Einsätze sowie zur Verhinderung und Aufklärung mit solchen Veranstaltungen im Zusammenhang stehender möglicher Straftaten offenlegen oder Rückschlüsse darauf ermöglichen und damit die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Polizei gefährden. Eine Preisgabe dieser sensiblen Informationen würde sich auf die staatliche Aufgabenwahrnehmung im Gefahrenabwehrbereich wie auch auf die Durchsetzung des staatlichen Strafverfolgungsanspruchs außerordentlich nachteilig auswirken. Kriminellen würde dies ermöglichen, polizeiliche Einsatzkapazitäten und -frequenzen sowie die polizeitaktischen Optionen dieser polizeilichen Strategien und Maßnahmen einzuschät- Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN FreistaaL. 4 7. 1 1.1 7,-7 SACHSEN zen und ihre kriminellen Strategien und Taktiken hieran auszurichten. Hierdurch würden die polizeilichen Möglichkeiten zur Bekämpfung von Straftaten erheblich eingeschränkt oder sogar neutralisiert werden. Entsprechende Gefahren und Straftaten könnten dann nicht mehr wirkungsvoll abgewehrt bzw. verhütet oder verfolgt werden. Das Interesse der Staatsregierung am Schutz der dargestellten Rechtsgüter war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem schützenswerten Interesse an einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse der Abgeordneten unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Staatsregierung zufriedenstellen. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden können, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt . Frage 4: War die Veranstaltung genehmigungspflichtig? Wenn nein: Warum nicht? Wurde sie nach Kenntnis der Staatsregierung bei den zuständigen Behörden angemeldet unil genehmigt? Die V durchgeführtelranraltung war nicht genehmigungspflichtig, da sie auf Privatgrund durchgefüh wurd Mit frtunplichen Grüßen us Ulbig Seite 3 von 3 2017-07-17T14:11:46+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes