Sächsisches Staatsministerium fü r Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 O 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTE RJUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage des Abgeordneten Ronald Pohle, CDU-Fraktion Drs. -Nr.: 6/9870 Thema: Brandanschläge auf Anlagen der Deutschen Bahn Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: Am 19.06.2017 wurden im gesamten Bundesgebiet Anschläge auf technische Anlagen der Deutschen Bahn verübt. Allein in Leipzig wurden vier Signalanlagen durch Brandanschläge geschädigt. Infolge der Anschläge kam es zu zahlreichen Zugausfällen- und Verspätungen. Ähnliche Anschläge ereigneten sich bereits im Januar 2015 im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen in Leipzig. Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch sind die direkten Schäden durch die Schädigung bzw. Zerstörungen technischer Anlagen im Zusammenhang mit dieser Anschlagsserie im Freistaat Sachsen? Frage 2: Auf welche Höhe werden die indirekt mit der Anschlagsserie verbundenen Kosten, wie zum Beispiel durch Zugausfälle und -verspätungen oder die Einrichtung von Ersatzverkehren u.a„ geschätzt? Frage 3: Welche Maßnahmen beabsichtigt die Staatsregierung gemeinsam mit den Verantwortlichen der Deutschen Bahn und des Bundes zu ergreifen, um die Verkehrssicherheit auf den Schienenwegen, sowie die Erfüllung des Beförderungsauftrages der Bahn zu gewährleisten? Seite 1 von 2 SSACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 62-1053/35/50 Dresden , 1 8. JU LI 2017 , .- Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamllle Hausanschri ft : Sächsisches Staatsministerium fü r Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www .smwa . sachsen .de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnl1n1en 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. zusammenfassende Antwort zu den Fragen 1 bis 3: STAATSMINISTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR ~SACHsEN Bei den in Rede stehenden und durch die Brandanschläge vom 19. Juni 2017 geschädigten Anlagen der DB AG im Raum Leipzig handelt es sich um eine bundeseigene Eisenbahninfrastruktur, die unter der Aufsicht des Eisenbahn-Bundesamtes steht. Zuständige Polizeibehörde bei Eisenbahnen des Bundes ist die Bundespolizei. Sie führt die Ermittlungen bei Anschlägen auf Anlagen der DB AG und bezieht nach eigenem Ermessen weitere Ermittlungsbehörden mit ein . Details zu Schadenshöhe, Zugausfällen und -verspätungen sowie Aufwendungen für die Einrichtungen sind der Staatsregierung aus den oben genannten Gründen nicht bekannt. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet , über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht des Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur zu solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge und Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen . (Par. 56 Satz 3 Geschäftsordnung SL T) Letzteres ist hier der Fall , weil sich die Fragen auf die bundeseigene Deutsche Bahn und die Benutzung von bundeseigener Eisenbahninfrastruktur sowie die Bundespolizei beziehen. Beide Bereiche unterliegen der alleinigen Verantwortung und Aufsicht des Bundes. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Sebastian Gemkow Seite 2 von 2 2017-07-19T08:04:24+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes