STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlev Spangenberg, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9886 Thema: Sicherheitspersonal in sächsischen Asylbewerberunterkünften Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Sicherheitsdienste setzten in den Jahren 2015, 2016 und derzeit wieviel Personal in den Asylunterkünften ein? (Bitte absolute Angabe der Höchstzahl je Jahr) Die in den Jahren 2015, 2016 und derzeit in den Erstaufnahmeeinrichtungen eingesetzten Sicherheitsdienste ergeben sich aus der nachfolgenden Aufstellung: 1. WSM Wachschutz GmbH Mittweida (2015, 2016, 2017) 2. Götz Sicherheitsdienst Ost GmbH & Co. KG (2015, 2016) 3. ESD ESKORT Dienstleistungsgesellschaft mbH (2015, 2016) 4. SECUS Dienstleistungs-GmbH (2015, 2016) 5. Ihre Wache GmbH (2015, 2016, 2017) 6. secura protect Süd GmbH (2015, 2016) 7. Securitas Sicherheitsdienste GmbH & Co. KG (2015, 2016, 2017) 8. UNISERVE Sicherheitsdienste GmbH (2015, 2016) 9. Sicherheitsdienst Moschke (2015, 2016) 10. SWD Sicherheits- u. Werttransporte (2016) Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24b-1053/28141 Dresden, / ( . Juli 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN 11. OZ Security Service (2015, 2016) 12. VSD Veranstaltungsschutz Döring (2015, 2016) 13. FDG Freiberger Dienstleistungsgruppe GmbH (2015, 2016) 14. VSU Vereinigte Sicherheitsunternehmen GmbH (2015, 2016) 15. P.E.A. S. Promotion Entertainment and Security GmbH (2015, 2016) Von einer weitergehenden Beantwortung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet, weil eine entsprechende Recherche nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre. Die Summe des von den Sicherheitsdiensten eingesetzten Personals wird statistisch nicht erfasst. Zur Ermittlung des von den Sicherheitsdiensten eingesetzten Personals müssten daher sämtliche monatlichen Rechnungen der Sicherheitsdienste ausgewertet werden. Bei einem Zeitansatz von einer Stunde pro Rechnung wäre ein vollzeitbeschäftigter Sachbearbeiter (VZÄ) 366 Stunden mit der Auswertung gebunden. Dies entspricht ca. 46 Arbeitstagen bzw. neun Wochen. Die Staatsregierung kam dabei bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung andererseits zu dem Ergebnis , dass angesichts der Aktenmenge dieser Aufwand innerhalb der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit unverhältnismäßig und ohne eine Gefährdung der Funktions- und Arbeitsfähigkeit sowie der sonstigen Aufgabenwahrnehmung , nicht leistbar ist. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN e FreistaatSACHSEN Frage 2: Wie hoch ist der prozentuale Anteil von Personen am Wachpersonal, die Kenntnisse der Sprachen a) Arabisch, b) Farsi/Dari, c) Paschtu und d) Afrikanische Sprachen nachweisen können? Die Antwort zu Frage 2, bezogen auf die derzeit noch tätigen Sicherheitsdienste (WSM Wachschutz GmbH Mittweida, Ihre Wache GmbH, Securitas Sicherheitsdienste GmbH & Co.) ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht. Wachpersonal Dresden Wachpersonal Leipzig Wachpersonal Chemnitz Arabisch 35 c)/0 7 % 3 % Farsi/Dari 2,4 )`/0 5 % 2 % Paschtu 0 % 2,5% 2% Afri anische Spr cheff 13,2% 0% , 0% Mit ftlleuridlichen Grüßen U Markus Ulbi Seite 3 von 3 2017-07-17T14:09:39+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes