STAATSMINISTERIUM DES INNERN '777 " Freistaat473». . „ ''..7 SACHSEN _.7 SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9892 Thema: Dienstzeiten und Ausstattung der Sächsischen Sicherheitswacht Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen Polizeirevieren gibt es Einschränkungen der möglichen Dienstzeiten der Sicherheitswächter aufgrund welcher Vereinbarung Norschrift? (Bitte aufschlüsseln nach Polizeidirektionen und Polizeirevieren ) Die Einschränkungen der Dienstzeiten der Angehörigen der Sächsischen Sicherheitswacht stellen sich wie folgt dar: Polizeidirektion/ Polizeirevier Einschränkungen der Dienstzeiten Polizeidirektion Chemnitz Der Einsatz erfolgt nach örtlichen und zeitlichen Schwerpunkten, die das Polizeirevier selbst festlegt. Annaberg keine Aue keine Chemnitz-Nordost Mai bis Oktober 13:00 - 20:00 Uhr November bis April 11:00 -18:00 Uhr Chemnitz-Südwest keine Döbeln Werktage 15:00 - 20:00 Uhr an Markttagen 09:00 - 13:00 Uhr Freiberg keine Marienberg keine Mittweida nach Abstimmung in der Regel ab 16:00 Uhr Rochlitz keine Stollberg keine Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-1053/29/60 Dresden, A Z Juli 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTER1UM DES INNERN e FreistaatSACHSEN Polizeidirektion Dresden alle Polizeireviere Durch die Polizeireviere werden Schwerpunktzeiten ermittelt und im Benehmen mit den Angehörigen der Sächsischen Sicherheitswacht die durchführbaren Dienstzeiten abgestimmt. Polizeidirektion Görlitz Görlitz keine Bautzen festgelegte Dienstzeit zwischen 07:00 - 20:00 Uhr Kamenz im Fall von Einzelfußstreifen kein Einsatz nach Einbruch der Dunkelheit Zittau-Oberland nicht nach 20:00 Uhr Weißwasser Dienst in der Regel zwischen 07:00 - 20:00 Uhr Hoyerswerda keine Polizeidirektion Leipzig alle Polizeireviere keine Polizeidirektion Zwickau alle Polizeireviere keine Frage 2: Mit welchen sachlichen Mitteln und Einsatzmitteln sind die Sicherheitswächter durch die Behörden des Freistaates Sachsen ausgestattet? (Bitte aufschlüsseln nach Polizeidirektionen und Polizeirevieren) Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/4699 verwiesen. Darüber hinaus gibt es grundsätzlich keine Differenzierungen zwischen den Polizeidirektionen und Polizeirevieren im Sinne der Fragestellung. Frage 3: Wenn es Abweichungen von der Standardausstattung gibt, durch wen und zu welchem Zweck werden die ergänzenden Einsatzmittel bereitgestellt, bzw. warum werden einzelne Einsatzmittel an bestimmten Dienstorten nicht bereitgestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Polizeidirektionen und Polizeirevieren) Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/4699 verwiesen. Frage 4: Für den Fall, dass Sicherheitswächter zur Dienstverrichtung private Kraftfahrzeuge nutzen dürfen oder sollen, wie können die entstandenen zusätzlichen Unkosten entschädigt werden? (Bitte aufschlüsseln nach Polizeidirektionen und Polizeirevieren) Es witd afif die Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. fi/4699 verwiesen. Mit Neutüllichen Grüßen MaYkus Ulbig Seite 2 von 2 2017-07-17T14:14:51+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes