STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Freistaat SACHSEN Der Staateminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/992 Thema: Überlassung von Bundesliegenschaften zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L/K/46-W 2200/5/145/9-2015/10674 Dresden, fif. März 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Verständigung zwischen Bund und Ländern über ein .Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen Bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern1 vom November letzten Jahres heißt es unter Punkt 1: .Die Überlassung von Immobilien des Bundes an Länder und Kommunen zur Unterbringung von Asylbewerbern erfolgt künftig mietzinsfrei. Dies bedeutet eine Kostenentlastung in der Größenordnung von 25 Millionen Euro p.a.“‘ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Bundesliegenschaften im Freistaat Sachsen kommen für eine mietzinsfreie Überlassung zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in Frage? r Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www. smf. Sachsen. de/eSignatur. html vermerkten Voraussetzungen. STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Freistaat SACHSEN Frage 2: Befinden sich darunter Liegenschaften, die sich zur Erstaufnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern eignen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 2: Der Staatsregierung sind folgende Bundesliegenschaften bekannt, die für eine Überlassung zur Unterbringung von Asylbewerbern in Frage kommen: • Wohneinheiten im Eigentum des Bundes in der Großen Kreisstadt Delitzsch: Diese Wohneinheiten wurden mietzinsfrei seitens der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben dem Landkreis Nordsachsen zur Anmietung für die Unterbringung von Asylbewerbern angeboten. • Unbebaute Liegenschaft an der Windmühlenstraße 55 in Dresden-Niedersedlitz im Eigentum des Bundes: Die Liegenschaft käme erst nach der Errichtung geeigneter Gebäude bzw. Container für die Unterbringung von Asylbewerbern in Frage. Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang der Überlassung der Liegenschaft sind der Staatsregierung nicht bekannt. Die oben angeführten Bundesliegenschaften eignen sich nicht für die Erstaufnahme von Asylbewerbern. Darüber hinaus liegen der Staatsregierung keine weiteren Erkenntnisse vor. Frage 3: Welche Bundesliegenschaften wurden bis jetzt zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylberwerbern vom Bund dem Freistaat Sachsen bzw. welchen sächsischen Kommunen mietzinsfrei überlassen? Der Landkreis Nordsachsen hat zur Unterbringung von Asylbewerbern mietzinsfrei eine Wohnung im Eigentum des Bundes in der Großen Kreisstadt Delitzsch von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben angemietet. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Freistaat SACHSEN Darüber hinaus liegen der Staatsregierung keine weiteren Erkenntnisse vor. Mit freundlichen Grüßen P/of./Dr. Georg Unland / f Seite 3 von 3