STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/9926 Thema: Umsetzung der Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Am 12. Mai 2015 wurden die Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen bei der Pflege vorgestellt. Damit soll es gelingen, den Kommunen mehr Gestaltungsspielraum zu ermöglichen und pflegebedürftige Menschen in ihrer gewohnten Umgebung bedarfsgerechter zu versorgen. Die Empfehlungen betreffen in einigen Punkten die Zuständigkeit der Länder." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkreten Maßnahmen hat der Freistaat Sachsen seit der Veröffentlichung der Empfehlungen der Bund-Länder- Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in Abstimmung mit den Kommunen in Sachsen umgesetzt? Frage 2: Ist der Umsetzung der Empfehlung eine Bedarfsermittlung in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten vorausgegangen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nicht, mit welcher Begründung? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz hat die Studie "Alter- Rente- Grundsicherung" in Auftrag gegeben. Im Oktober 2011 lagen die Ergebnisse vor, wie sich insbesondere die Entwicklung der Alterseinkommen auf die "Hilfe zur Pflege" nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch auswirken wird. Aus der Studie hat der Freistaat Sachsen Rückschlüsse gezogen und Maßnahmen auf den Weg gebracht, um Angebote zu schaffen, die darauf ausgerichtet sind, die Bürgerinnen und Bürger Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.51-17/609 Dresden, 2. 4f. Juli 2017 Hausanschrlft: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ des Freistaates dabei zu unterstützen, solange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit zu verbleiben. Der Freistaat Sachsen hat die Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege nach deren Vorliegen auch in seine Überlegungen mit einbezogen, um die bereits initiierten Maßnahmen weiterzuentwickeln. Folgende Maßnahmen hat der Freistaat Sachsen ergriffen: Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Anerkennung und Förderung von Betreuungs- und Entlastungsangeboten (Betreuungsangeboteverordnung - BetrAng- VO) wurde geändert. ln diesen Prozess wurden die Kommunen einbezogen. Mit der deutlichen Senkung des Kommunalanteils von 15 auf 5 Prozent und der damit verbundenen Erhöhung des Förderanteils des Freistaates Sachsen wurde es den Kommunen erleichtert, niedrigschwellige Angebote in ihrem Gebiet zu unterstützen. Zur Verbesserung der Datenlage für Kommunen wie auch Versicherte wurden in der BetrAngVO Regelungen getroffen, um Daten über die Anzahl sowie die Art des Angebotes zu erhalten und dies in einer Datenbank zu erfassen und zu veröffentlichen. Diese Daten werden im "PflegeNetz Sachsen" veröffentlicht. Im Freistaat Sachsen wurde eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Deren Aufgabe ist es, die Bürger über Möglichkeit der Inanspruchnahme niedrigschwelliger Angebote zu informieren und die Inanspruchnahme und Akzeptanz dieser Fördermöglichkeit durch aktive Bewerbung, Beratung und Information zu erhöhen. Darüber hinaus fördert das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Vertrauensschutz seit 2015 Pflegekoordinatoren in den Landkreisen und Kreisfreien Städten. Diese sollen insbesondere die niedrigschwelligen Angebote nach §§ 45b-d SGB XI, Nachbarschaftsheiter sowie vorpflegerische Hilfen in Form von Alltagsbegleitern vor Ort initiieren und anwerben. Frage 3: Wie viele Kommunen in Sachsen haben Interesse signalisiert "Modellkommune Pflege" zu werden? Modellkommunen werden im Freistaat Sachsen in Übereinstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden in Sachsen nicht eingeführt. Anträge einzelner Kommunen liegen nicht vor. Frage 4: Welche Voraussetzungen sind auf kommunaler Ebene und Landesebene zu erfüllen, um sich als "Modellkommune Pflege" zu bewerben und sind diese erfüllt? Die Voraussetzungen sind in §§ 123, 124 Sozialgesetzbuch Elftes Buch - Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) geregelt. Da im Freistaat Sachsen keine Modellkommunen eingerichtet werden, erübrigen sich weitergehende Regelungen. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Frage 5: Inwiefern wird die Umsetzung der Empfehlung in Sachsen fachlich begleitet , zum Beispiel im Rahmen eines Monitorings? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Mit freundlichen Grüßen ln Vertretung Themas Schmidt Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2017-07-25T08:36:31+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes