STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51/7533 Präsidenten des Sächsischen Landtages Dresden, /l/[. Marz 2015 Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/993 Thema: Aufnahmeanordnung syrische Familienangehörige Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Syrerinnen und Syrer haben seit dem 01.10.2014 ein Aufnahmeersuchen im Freistaat Sachsen nach der Anordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern nach § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) vom 25.07.2014 (Az.: 24-1355.00/6) zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge (Aufnahmeanordnung) gestellt? Die Anzahl der Aufnahmeersuchen wird nicht erfasst. Die Frage kann daher nur in Bezug auf die von den Ausländerbehörden erteilten Vorabzustimmungen auf entsprechende Anfrage Dritter für das Visumsverfahren beantwortet werden. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Vom 1. Oktober 2014 bis zum Stichtag 28. Februar 2015 haben die Ausländerbehörden des Freistaates Sachsen insgesamt 84 Vorabzustimmungen gegenüber den deutschen Auslandsvertretungen erteilt. Frage 2: Wie viele Syrerinnen und Syrer sind seit dem 01.10.2014 tatsächlich nach der sächsischen Aufnahmeanordnung im Freistaat Sachsen eingereist? (Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und Lebensalter.) Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. Vom 1. Oktober 2014 bis zum 28. Februar 2015 reisten insgesamt 62 Personen ein. Die Aufteilung nach Alter und Geschlecht ergibt sich aus der Anlage. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat Hl SACHSEN Frage 3: Plant die Staatsregierung die Verlängerung der unter 1. genannten Aufnahmeanordnung über den 31.03.2015 hinaus, wenn ja, bis wann soll die Frist verlängert werden? Es wird derzeit geprüft, ob die in Ziffer II. 7 der Aufnahmeanordnung vom 25. Juli 2014 genannte Frist für Anträge zur Teilnahme am Aufnahmeprogramm verlängert werden kann. Die Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen. Frage 4: Plant die Staatsregierung eine Aufnahmeanordnung zur Aufnahme irakischer Familienangehöriger? Nein. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbig Anlage Seite 2 von 2 Anlage zu DS 6/993 Anzahl der eingereisten Personen Alter männl. weibl. 5 bis 5 Jahre 3 2 5 6 bis 10 Jahre 2 3 7 11 bis 15 Jahre 2 5 7 16 bis 20 Jahre 4 3 9 21 bis 30 Jahre 5 4 11 31 bis 40 Jahre 5 6 8 41 bis 50 Jahre 2 6 3 51 bis 60 Jahre 1 2 7 61 Jahre und älter 2 5 62 26 36