STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hosp¡talstraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/9930 Thema: Einstellungen der Ermittlungen gegen Polizeibedienstete im Umfeld der sogenannten Terrorgruppe Freital - Nachfrage zu Drs. 6/8431 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wenn, aus welchen konkreten Gründen und von welcher Behörde wurden die Ermittlungen gegen den leEten von drei bekannten bzw. unbekannten Polizeibedienstete welcher Polizeidienststelle wegen lnformationsweitergabe an den Personenkreis rund um die sog. Terrorgruppe Freital eingestellt ? Die Staatsanwaltschaft Dresden hat das Ermittlungsverfahren gegen einen weiteren - dritten - Polizeibediensteten der Bereitschaftspolizei Leipzig mit Verfügung vom 19. Mai 2017 gemäß S 170Abs.2 Strafprozessordnung eingestellt, weil im Ergebnis der Ermittlungen ein Tatnachweis nicht zu führen war. Der Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.j ustiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E-KLR-3708/1 7 Dresden, //Juti 2017 Hausanschrlft: Sächslsches Staatsmlnlsterlum der Justiz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01 095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbl ndung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8,11 Parken und behinderten- Beschuldigte selbst hatte sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen. Der konkrete ËïåiliÍjogiiì:t,iå, lnhalt der verfahrensgegenständlichen WhatsApp-Nachricht ließ sich nicht mehr *zusansrür€rekrron¡schs¡sni€rr.sow¡e lÏiltri'#ii:iiïrektronischehDoku- Ger¡chts- und V€rwaltungspostfach; Seite 1 von 2 ffi.:r',ilimationen unter STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ilNrJlËFrlrut:v feststellen. Der Zeuge, auf dessen Aussage der Anfangsverdacht gegen den Beschuldigten beruhte, vermochte sich an den genauen Wortlaut der Nachricht nicht zu erinnern . Weder das von dem Zeugen noch das von dem Beschuldigten zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt genutzte Mobiltelefon war im Rahmen der Ermittlungen autfindbar, sodass auch eine Auswertung der Geräte nicht möglich war. Frage 2: Welche lnformationen wurden wann von welchen Mitgliedern der sächsischen Polizei an den Personenkreis rund um die sog. Terrorgruppe Freital und deren U ntersttiEer weitergegeben? Frage 3: lnwieweit wurden durch diese lnformationen Maßnahmen der sächsischen Polizei oder anderer nicht-sächsischer Behörden zur Ermittlung des strafrechtlich relevanten Sachverhalts rund um die Terrorgruppe vereitelt, erschwert oder sonst beeinträchtigt? (Bei den Fragen 2. und 3. handelt es sich um Fragen aus der Drs. 6/8431, die mit dem Hinweis nicht beantwortet wurden, dies sei erst möglich, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind.) Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 2 und 3: lnformationen, die im Zusammenhang mit den Ermittlungen zut sog. Terrorgruppe Freital stehen, von Mitgliedern der sächsischen Polizei an den Personenkreis rund um die sog. ïerrorgruppe Freital und deren Unterstützer weitergegeben wurden, konnten nicht ermittelt werden. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 2 von 2 2017-07-20T10:51:21+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes