SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9936 Thema: Erstaufnahmeeinrichtung Dresden Johannstadt Notwendigkeit der Anlagen und Ausstattung Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen wurden zur Errichtung der Barrierefreiheit getroffen und aus welchen Gründen waren diese notwendig ? (Bitte Angabe der Einzelmaßnahme mit Begründung , warum diese als notwendig erachtet wurde) Entsprechend § 50 SächsBO (Barrierefreies Bauen) sowie in Abstimmung mit der Landesdirektion Sachsen (LOS) sind folgende Maßnahmen zur Barrierefreiheit im Erdgeschoss der Erstaufnahmeeinrichtung in Dresden Johannstadt umgesetzt: Der Höhenunterschied zwischen der Aufstellebene der Container und der Fußbodenhöhe wurde durch ansteigende Wegeführung oder Rampen überbrückt . In einem Unterkunftsgebäude wurden zehn Doppelcontainer mit 1 m breiten Türen und zwei rollstuhlgeeignete Sanitäranlagen errichtet. Die Maßnahmen ermöglichen die Unterbringung einzelner Personen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind. tij SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/46-W2200/5/145/72- 2017 /32865 Dresden, LO . Juli 2017 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 O 1 097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunqen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Frage 2: Weshalb wurden Basketballfelder, Spielplätze und Parkplätze für notwendig erachtet? (Bitte Angabe der Einzelmaßnahme mit Begründung, warum diese als notwendig erachtet wurde) Sport-, Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylbewerber haben eine wichtige Funktion bei der Konfliktvermeidung innerhalb einer Erstaufnahmeeinrichtung. Aus diesem Grund sind laut Musteranforderungsprogramm zur Unterbringung von Asylbewerbern in Erstaufnahmeeinrichtungen im Freistaat Sachsen verschiedene Möglichkeiten für Sport und Spiel vorzusehen. Die Parkplätze wurden ausschließlich für die Bediensteten, die für den Betrieb der Einrichtung erforderlich gewesen wären (Polizei, Wache, Küche, Betreiber, LOS), errichtet. Die Ermittlung der Stellplatzanzahl erfolgte entsprechend der VwV zu Nr. 49 SächsBO auf Grundlage der Bedienstetenanzahl und der ÖPNV-Abminderung. Frage 3: Welche Maßnahmen zum laufenden Betrieb erfolgten? (z.B. Bewachung der Anlage) Die Liegenschaft wurde ab Juli 2016 lediglich im Stand-by-Betrieb mit einer Minimalbesetzung durch ein Wachschutzunternehmen bewacht. Frage 4 Weshalb waren die Maßnahmen aus Ziffer 3 notwendig? (Bitte Angabe der Einzelmaßnahme mit Begründung, warum diese als notwendig erachtet wurde) Durch die Landesdirektion Sachsen war dafür Sorge zu tragen, dass die Anlage jeder Zeit belegt werden konnte. Wesentliche Punkte waren der Schutz der Anlage vor unbefugten Zugriffen von außen (nach 3 Seiten hin offene Anlage), regelmäßige Kontrolle der Anlage auf Schäden, Kontrolle der technischen Anlagen, Veranlassung der Hygienespülungen , Kontrolle des Zuganges (Betreten von Firmen für Restleistungen u. ä.). Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ~SACHsEN Frage 5 Zu welchem Zeitpunkt wurde welche der Maßnahmen aus Ziffer 1-4 ergriffen und weshalb ging man davon aus, dass die Einrichtung mit Asylbewerbern genutzt werden könnte? Aufgrund der enormen Zugangszahlen von Flüchtlingen im Juli/August 2015 wurde im August 2015 der Planungs- und Bauauftrag zum Bau einer Notunterkunft für Asylbewerber auf dem landeseigenen Grundstück Blasewitzer Str./Fetscherstr. erteilt. Alle wesentlichen Auftragsvergaben erfolgten noch im Jahr 2015. Im Juli 2016 erfolgte die Übergabe der Liegenschaft an die Landesdirektion Sachsen zur Nutzung. Da zu diesem Zeitpunkt die Zahl der Asylbewerber erheblich zurückgegangen war, wurde (vgl. Frage ) die Anlage nur im Stand-by-Betrieb vorgehalten. Markus Ulbig Seite 3 von 3 2017-07-24T09:48:50+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes