SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9938 Thema: Erstaufnahmeeinrichtung Dresden Johannstadt Weitere Nutzung der Grundstücke Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Für die Erstaufnahmeeinrichtung Dresden Johannstadt wurden folgende Aufwertungen der Grundstücke herbeigeführt: - Anlegungen von Straßen, Kanalisation und Gehwegen - Spielplätze mit Klettermöglichkeiten und Sitzgelegenheit - Spielfeld für Fußball - Installation von LED Straßenlaternen - Zaun - Begrünung und deren Pflege" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Flurstücke sind von oben genannten Aufwertungen betroffen? Die Erstaufnahmeeinrichtung Blasewitzer Str./Fetscherstr. wurde auf den Flurstücken 121/4 und 125/3 der Gemarkung Altstadt II errichtet. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/46-W2200/5/1 45/72- 2017 /32869 / Dresden, l'J . Juli 2017 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de" www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. Frage 2: STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN In wessen Eigentum stehen diese Flurstücke? S SACHsEN Die beiden unter 1. benannten Flurstücke stehen im Eigentum des Freistaates Sachsen . Frage 3: Wie sollen die Flurstücke weiter genutzt werden? Nach Rückbau der Erstaufnahmeeinrichtung wird die Liegenschaft für künftige Landesbaumaßnahmen vorgehalten. Eine Entscheidung für eine konkrete Unterbringungsmaßnahme wurde noch nicht getroffen. Frage 4: Welche Kosten waren mit der Aufwertung verbunden? Wer trägt die Kosten? Für die Aufwertung des Grundstücks wurden in der Kostengruppe 200 (Herrichten + Erschl eßen) 1.122.470 € und in der Kostengruppe 500 (Außenanlagen) 930.153 €verausg bt. ie Kosten trägt der Freistaat Sachsen. Markus Ulbig Seite 2 von 2 2017-07-24T09:53:21+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes