STAATSMINISTERIUM DES INNERN • SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andrö Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9943 Thema: Zahlungen gemäß § 10 Abs. (2) SächsFlüAG am 15.05.2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: Wie hoch ist der Betrag der Zahlungen gemäß § 10 Absatz 2 Sächs- FlüAG, die der Freistaat Sachsen an die Landkreise und an die kreisfreien Städte am 15.05.2017 ausgezahlt hat (bitte Auflistung getrennt nach den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten)? Es wird auf die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/8602 verwiesen. Zum St. htag 15. Mai 2017 sind keine Auszahlungen gern. § 10 Abs. 3 Sächs üAG erfolgt. Der Nachweis der verauslagten Krankenkosten durch/die Landkreise/Kreisfreien Städte ist derzeit noch nicht abgesch lo en.i Mit frkundllichen Grüßen V ' Markus Ulbig Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24b-1053/28/60 Dresden, 70 . Juli 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. 2017-07-20T10:49:18+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes