STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Dresden, ,fU , ^ Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/997 Thema: Befreiung vom Schulsport Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Schüler wurden im Jahr 2014 vom Sportunterricht aus medizinischen Gründen freigestellt? (aufgegliedert nach Klassenstufen) Frage 2: Wie viele Schüler wurden ohne ärztliches Attest vom Schulsport im Jahr 2014 befreit? (aufgegliedert nach Klassenstufen) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Für die Befreiung vom Sportunterricht gemäß § 3 Absatz 2 der Schulbesuchsordnung vom 12. August 1994 (SächsGVBI. S. 1565), geändert durch Verordnung vom 4. Februar 2004 (SächsGVBI. S. 66), müssen Schüler eine Bescheinigung des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes beibringen, wenn eine Befreiung vom Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen den Zeitraum von vier Wochen überschreitet. Bei einer Befreiung vom Sportunterricht ohne ärztliches Attest bis zu einer Dauer von vier Wochen entscheidet der Sportlehrer. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolapiatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,7» 8 Der Staatsregierung liegen zur Anzahl der Schüler, die aus medizinischen Gründen bzw. ohne ärztliches Attest vom Sportunterricht freigestellt wurden, keine statistischen Angaben vor, da die angefragten Daten durch die amtliche Statistik nicht erfasst werden. Es besteht diesbezüglich keine Meldepflicht. Mit freundlichen Grüßen * "*t Brunhild Kurth v Seite 1 von 1 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.50-60/997/3