STAATSMINISTERIIIM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzelchen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/2/166-2017 Dresden, Juli 2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9977 Thema: Beendigung der Arbeit der Brücke/Most-Stiftung zum Jahres ende Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt; „Den DNN vom 24.06.2017 ist zu entnehmen, dass die Brücke/Most-Stiftung wegen Er tragsmangels infolge der Niedrigzinspolitik zum Jahresende ihre Arbeit aufgibt. Die Tschechisch-Deutschen Kulturtage 2018 stünden damit vor dem Aus. Immer dringender habe Stiftungsgründer Helmut Köser je doch vergeblich beim Freistaat um institutionelle Förderung nachge sucht." -ir Zertifikat seit 2007 audit berufundfamille Namens und im Auftrag der Staatsregierung beantworte ich die Kleine An frage wie folgt: Frage 1: Ist es zutreffend, dass Vertreter der Stiftung sich hilfesuchend an die Staatsregierung gewandt hat? Es trifft zu, dass sich Vertreter der Brücke/Most-Stiftung an die Staatsregie rung gewandt haben. Mit Schreiben vom 9. Dezember 2016 hat Prof. Dr. Kö ser um eine institutionelle Förderung der Stiftung gebeten, um die jährlichen Defizite von ca. 200.000 EUR auszugleichen. Die Staatsregierung hat auch mit Vertretern der Stiftung Gespräche geführt und sie bei der Suche nach Lösungsmöglichkeiten beraten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stiftung in ihrem Bestand nicht gefährdet ist und ihre Arbeit mit neuer Ausrichtung fortsetzen will. Frage 2: Wenn Ja, aus welchem Grund konnte die Staatsregierung dem Hilfeersuchen nicht stattgeben? Das Problem der geringen Erlöse aus dem Stiftungskapital trifft auf alle Stif tungen in Deutschland zu. Die Staatsregierung verfügt nicht über die Möglich keit, jährlich auflaufende negative Jahresergebnisse von Stiftungen des pri vaten Rechts durch Zuführung von Fördermitteln abzubauen. Ein „Rettungs schirm" für finanziell gefährdete bzw. angeschlagene Stiftungen existiert Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkpiätze gilt: Bitte beim Pfortendienst meiden. *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN nicht. Die Staatsregierung sieht daher neben den gewährten Projektförderungen keine Möglichkeit zur institutionellen Förderung der Brücke/Most-Stiftung. Frage 3: Gibt es weitere Stiftungen, die sich seit 01. Januar 2015 aufgrund von Ertragsmangel hilfesuchend an die Staatsregierung gewandt haben? Die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur hat sich aus diesem Grund im Jahr 2015 an die Staatsregierung gewandt. Die Stiftung Wald für Sachsen (SWS) hat im Jahr 2015 auf die zunehmend schwierige Ertragssituation hingewiesen und das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft um Unterstützung gebeten. Frage 4: Wenn ja, wie wurde deren Hilfeersuchen beschieden und aus welchen Gründen? Die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur ist darauf hingewiesen worden, dass für eine auskömmliche Finanzierung einer Bundesstiftung die Bundesrepublik Deutschland zuständig ist. Zugleich wurde die Bundesstiftung auf die grundsätzliche Möglichkeit zur Förderung einschlägiger Projekte sächsischer Antragsteller nach der „Förderrichtlinie 25 Jahre Deutsche Einheit und Freistaat Sachsen" der Sächsischen Staatskanzlei hingewiesen. Mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 ist für die SWS aus Haushaltsmitteln des Freistaates Sachsen eine Förderung zur Gewährleistung der Umsetzung des Zieles der Waldmeh rung und des Schutzes naturnaher, leistungsfähiger Wälder im Freistaat Sachsen vorge sehen (2017 bis zu 26,0 TEUR, 2018 bis zu 45,0 TEUR). Die Mittel sollen die Stiftung in die Lage versetzen, ihren unerlässlichen Beitrag zur Waldmehrung und zum ökologi schen Waldumbau im Freistaat Sachsen zu leisten und den Staatsbetrieb Sachsenforst dadurch in der Erfüllung dieser Aufgaben zu entlasten. Außerdem soll darüber eine ef fektive Öffentlichkeitsarbeit für die Notwendigkeit der Waldmehrung sichergestellt wer den. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 2 von 2 2017-07-18T10:07:13+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes