STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01 097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9978 Thema: Tierschutzrechtliche Kontrollen in Schweinezuchtbetrieben in Sachsen 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele tierschutzrechtliche Kontrollen gab es in sächsischen Schweinezuchtbetrieben im Jahr 2016 in Sachsen (Anzahl der Kontrollen, angemeldet oder unangemeldet, welcher Betrieb)? Frage 2: Welche Mängel, bzw. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz wurden bei diesen Kontrollen festgestellt (bitte auflisten und den Kontrollen unter Frage 1 zuordnen)? Frage 3: Welche Maßnahmen und/oder Buß- oder Zwangsgelder wurden in Folge dieser Verstöße angeordnet? Frage 4: Welche der angeordneten Maßnahmen wurden von den Betreibern umgesetzt? Frage 5: Welche nicht und was waren die Gründe dafür? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 5: Im Jahr 2016 wurden 137 tierschutzrechtliche Kontrollen in 86 sächsischen Schweinezuchtbetrieben durch die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter (LÜV Ä) durchgeführt. 32 Kontrollen waren unangemeldet. Eine detaillierte Darstellung, aus Datenschutzgründen anonymisiert, kann der beigefügten Anlage entnommen werden. ln 16 sächsischen Schweinezuchtbetrieben wurden bei diesen Kontrollen Mängel bzw. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt. Von den LÜV Ä werden die zur Abstellung der Mängel erforderlichen Anordnungen Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141 .51-17/617 Dresden, IA~i2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ getroffen sowie die Durchführung der angeordneten Maßnahmen überwacht und durchgesetzt. ln acht sächsischen Schweinezuchtbetrieben konnte sich das zuständige LÜVA bereits von der vollständigen Umsetzung der angeordneten Maßnahmen überzeugen . ln sieben Betrieben stehen noch Nachkontrollen aus. Ein Schweinezuchtbetrieb zeigt deutliche Verbesserungen, aber noch mangelnde Kontinuität bei Haltung und Versorgung. Dieser Betrieb wird durch das LÜVA intensiv kontrolliert (alleine im vergangenem Jahr 14-mal), um den fortdauernden Prozess der Umsetzung angeordneter Maßnahmen zu überwachen. Mit freundlichen Grüßen ln1['ffiu~ Themas Schmidt Anlage Seite2 von 2 Freistaat SACl-ISEN Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/9978 Tierschutzrechtliche Kontrollen in sächsischen Schweinezuchtbetrieben im Jahr 2016 Welche der angeordneten Im Rahmen dieser tierschutzrechtlichen Kontrollen gegen das Tierschutzgesetz festgestellte Angeordnete Maßnahmen Maßnahmen wurden von den Welche nicht und was waren die davon Anzahl Mängel bzw. Verstöße und/oder Buß- oder Zwangsgelder Betreibern umgesetzt? Gründe dafür? Betrieb Anzahl unangemeldete Konb'QIIe(n) Kontrolle{n) 1 2 1 keine 2 1 keine 3 1 1 nicht ausreichend Beschäftigungsmaterial mündliche Belehrung Nachkontrolle steht noch aus 4 1 1 Liegebereich nicht sauber und trocken Nachkontrolle angekündigt Nachkontrolle steht noch aus 5 1 1 keine 6 3 1 keine Belehrung, mündlich und Tränkeeinrichtung verbessert; Keine Kontinuität bei Haltung und Haltungseinrichtungen, Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen, ungeeignet, unsauber; Tiere gekennzeichnet; Einstreu Versorgung; Anima\ Hording; 7 14 6 Beleuchtung, Stallklima; Ernährungszustand zum Teil schlecht schriftlich, Bescheid, Bußgeld, verbessert; Tierkörper-Entsorgung Tierfarinahme Nachkontrollen unmittelbar verwaltungsgerichtlich gestoppt 8 1 1 Haltungseinrichtungen, Verletzungsgefahr, Licht, Sauberkeit Kontrollbericht, Nachkontrolle Nachkontrolle steht noch aus angekündigt 9 1 keine 10 1 Absonderung kranker Tiere in geeignete Haltungseinrichtung schriftliche Belehrung Nachkontrolle steht noch aus 11 1 keine 12 3 1 Haltungseinrichtung für Sauen (Kastenstände zu klein) schriftliche Belehrung Umbaumaßnahmen wurden getätigt 13 1 1 Haltungseinrichtungen nicht verletzungssicher Nachkontrolle angekündigt Nachkontrolle steht noch aus 14 1 1 keine 15 2 Haltungseinrichtung für Sauen (Kasten stände zu klein) schriftliche Belehrung Umbaumaßnahmen wurden getätigt 16 1 1 keine 17 1 keine 18 1 1 keine 19 1 Beschäftigungsmaterial nicht ausreichend Kontrollbericht wurde verbessert 20 8 keine 21 1 keine 1/4 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/9978 Tierschutzrechtliche Kontrollen in sachsischen Schweinezuchtbetrieben im Jahr 2016 Welche der angeordneten Im Rahmen dieser tierschutzrechtlichen Kontrollen gegen das Tierschutzgesetz festgestellte Angeordnete Maßnahmen Maßnahmen wurden von den Welche nicht und was waren die davon Anzahl Mangel bzw Verstöße und/oder Buß- oder Zwangsgelder Betreibern umgesetzt? GrUnde dafür? Anzahl Betrieb Kontrolle(n) Ltnangemelde\e Kontrolle(n) 22 1 1 keine 23 1 1 keine I 24 1 1 keine 25 1 1 keine 26 1 keine 27 1 keine 28 4 1 keine 29 1 keine 30 1 Kastenstände Anhörung, Belehrung, Beratung Nachkontrolle steht noch aus 30 1 1 Eingriffel Amputation, Stallluft amtliche Anordnung, Beratung. Nachkontrolle steht noch aus Belehrung 31 1 keine 32 1 keine 33 2 keine 34 1 keine 35 2 2 keine 36 1 1 keine 37 2 keine 38 2 keine 39 4 4 Allgemeine Anforderungen an Überwachung, Fütterung und Pflege Auflagenbescheide, Bußgelder Maßnahmen wurden umgesetzt, Auflagen erfüllt 40 4 keine 41 1 keine 214 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/9978 Tierschutzrechtliche Kontrollen in sächsischen Schweinezuchtbetrieben im Jahr 2016 Welche der angeordneten Im Rahmen dieser tierschutzrechtlichen Kontrollen gegen das Tierschutzgesetz festgestellte Angeordnete Maßnahmen Maßnahmen wurden von den Welche nicht und was waren die davon Anzahl Mängel bzw. Verstöße und/oder Buß· oder Zwangsgelder Betreibern umgesetzt? Gründe dafür? Anz.ahl Betrieb Kontrolle(n) unange\neldele Kon!rolle{n) 42 1 keine 43 1 keine I 44 1 keine 45 2 Kastenstände Kontrollbericht mit Anordnung Maßnahmen wurden umgesetzt 46 2 Kastenstände Kontrollbericht mit Anordnung Maßnahmen wurden umgesetzt 47 3 Kastenstände Kontrollbericht mit Anordnung, Maßnahmen wurden umgesetzt Bußgeld 48 1 keine 49 1 keine 50 1 keine 51 1 keine 52 1 keine 53 1 keine 54 1 keine 55 1 keine 56 1 keine 57 1 keine 58 1 keine 59 1 keine 60 1 keine 61 1 keine 62 1 keine 3/4 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/9978 ---- Tierschutzrechtliche Kontrollen in sächsischen Schweinezuchtbetrieben im Jahr 2016 Im Rahmen dieser tierschutzrechtlichen Kontrollen gegen das Tierschutzgesetz festgestellte Angeordnete Maßnahmen Welche der angeordneten Welche nicht und was waren die Maßnahmen wurden von den davon Anzahl Mängel bzw. Verstöße und/oder Buß- oder Zwangsgelder Betreibern umgesetzt? Gründe dafür? Betrieb Anzahl unangemeldete Kontrolle(n) Konlrolle(n} 63 1 keine 64 1 keine 65 1 keine 66 1 keine 67 1 keine 68 2 keine 68 1 keine 69 1 keine Verstoß gegen die Bestimmungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung bezüglich Inaugenscheinnahme; Zugriff; Mikroklima; Lärmimmission; Notstromaggregat; Lüftungsersatzanlage. -alarmanlage; es ist nicht sichergestellt. dass soweit erforderlich, unverzüglich Maßnahmen für die Behandlung, Absonderung in geeignete Haltungseinrichtungen mit trockener und weicher Einstreu oder Unterlage oder die Tötung kranker oder verletzter Tiere ergriffen werden, sowie ein Tierarzt hinzugezogen wird; Es ist schriftliche Anhörung; 70 2 nicht sichergestellt, dass an Haltungseinrichtungen festgestellte Mängel unverzüglich Ordnungsverfügung mit alle abgestellt werden oder wenn dies nicht möglich ist, bis zu ihrer Behebung andere Androhung von Zwangsgeld Vorkehrungen zum Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens der Tiere getroffen werden und die Mängel spätestens behoben sind, bevor neue Tiere eingestallt werden; Die Haltungseinrichtungen sind nach ihrer Bauweise, den verwendeten Materialien und ihrem Zustand nicht so beschaffen, dass eine Verletzung oder sonstige Gefährdung der Gesundheit der Tiere so sicher ausgeschlossen wird, wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist. 71 1 keine 72 1 keine 73 1 keine 74-77 8 2 keine 78 - 86 9 keine -- 4/4 2017-07-21T12:36:36+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes