STAATSMHN15TER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCFIUTZ Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.51-15/111 Dresden, Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, ^2^ärz 2015 Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/998 Thema: Förderprogramm für Medizinstudenten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Koalitionsvertrag wird unter dem Thema Gesundheit ausgeführt: Das 20-Punkte-Programm zur Sicherung der Ärzteversorgung im ländlichen Raum ist für uns die Leitlinie, bei deren Umsetzung wir eng mit der Kassenärztlichen Vereinigung Zusammenarbeiten. Medizinstudierende, die sich vertraglich verpflichten, nach ihrem Studium für eine Mindestzeit hausärztlich oder fachärztlich im ländlichen Raum Sachsens tätig zu werden, erhalten eine Ausbildungshilfe.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Studenten werden mit monatlichen Förderbeiträgen unterstützt und wie hoch ist die monatliche Förderung pro Student? Beginnend ab dem Studienjahrgang 2013/2014 und für vorerst 4 Studienjahrgänge sollen bis zu 20 Medizinstudenten pro Studienjahr gefördert werden. Im Studienjahrgang 2013/2014 werden 20 Studenten und im Studienjahrgang 2014/2015 werden derzeit 15 Studenten (Stand: März 2015) gefördert. Der Abschluss von fünf weiteren Verträgen in diesem Studienjahrgang ist beabsichtigt. Die monatliche Ausbildungsbeihilfe pro Student beträgt 1.000 Euro. Frage 2: Wie hoch ist die maximale Fördersumme pro Student? Die Ausbildungsbeihilfe wird für maximal 6 Jahre und 3 Monate, somit für maximal 75 Monate gezahlt. Dies ergibt eine maximale Ausbildungsbeihilfe in Höhe von 75.000 Euro. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz: Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMINISTERIUTVI FÜR SOZIALES UND VERBRALICHERSCHIJTZ Freistaat SACHSEN Frage 3: Wann stehen die Studenten für die hausärztliche Tätigkeit in Sachsen voraussichtlich zur Verfügung? Nach erfolgreichem Abschluss des Medizinstudiums, in der Regel nach 6 Jahren und 3 Monaten, schließt sich die Weiterbildung zum Facharzt an. Die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin dauert nach der derzeit gültigen Weiterbildungsordnung der Sächsischen Landesärztekammer 60 Monate (5 Jahre). Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums und der Weiterbildung stehen diese Absolventen für die haus-ärztliche Tätigkeit voraussichtlich zur Verfügung. Frage 4: Ist eine Ausweitung des Programms „Ausbildungsbeihilfe“ auf andere Fachgebiete geplant? Wenn ja, auf welche? Aufgrund der Altersstruktur der Ärzte, des fehlenden Nachwuchses und der demografischen Entwicklung in einigen Facharztbereichen zeichnen sich ebenfalls Probleme in der ambulanten Versorgung ab. Es gibt Überlegungen bezüglich der Ausweitung des Programms „Ausbildungsbeihilfe“. Die Entscheidungsfindung ist insoweit noch nicht abgeschlossen. Frage 5: Gibt es bereits Erfahrungen mit der Wirksamkeit vergleichbarer Programme? Es liegen keine Erfahrungen mit der Wirksamkeit derartiger Programme vor. Entsprechende Programme wurden erstmals im Jahr 2008 eingeführt. In diesem Jahr wurden vom Freistaat Sachsen gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und den Krankenkassen das Programm „Studienbeihilfe“ eingeführt. Seit 2013 sind keine Neuaufnahmen mehr möglich. Die Programmteilnehmer haben ihre Ausbildung noch nicht abgeschlossen. Sie befinden sich noch im Studium oder in der Weiterbildung. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2