STAATSMlNlSTF.RlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9983 Thema: Tierschutzrechtliche Kontrollen in Legebetrieben in Sachsen 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele tierschutzrechtliche Kontrollen gab es in sächsischen Legebetrieben im Jahr 2016 in Sachsen (Anzahl der Kontrollen, angemeldet oder unangemeldet, welcher Betrieb)? Frage 2: Welche Mängel, bzw. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz wurden bei diesen Kontrollen festgestellt (bitte auflisten und den Kontrollen unter Frage 1 zuordnen)? Frage 3: Welche Maßnahmen und/oder Buß- oder Zwangsgelder wurden in Folge dieser Verstöße angeordnet? Frage 4: Welche der angeordneten Maßnahmen wurden von den Betreibern umgesetzt? Frage 5: Welche nicht und was waren die Gründe dafür? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 5: Im Jahr 2016 wurden 171 tierschutzrechtliche Kontrollen in 129 sächsischen Legebetrieben durch die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter (LÜV Ä) durchgeführt. Etwa 25 Prozent der Kontrollen waren unangemeldet. Eine detaillierte Darstellung, aus Datenschutzgründen anonymisiert, kann der beigefügten Anlage entnommen werden. ln fünf sächsischen Legebetrieben wurden bei diesen Kontrollen Mängel bzw. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt. Von den LÜVÄ werden die zur Abstellung der Mängel erforderlichen Anordnungen getroffen Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51-17/622 Dresden, ,4J,Juli 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ sowie die Durchführung der angeordneten Maßnahmen überwacht und durchgesetzt. ln drei sächsischen Legebetrieben konnte sich das zuständige LÜVA bereits von der Umsetzung der angeordneten Maßnahmen überzeugen. ln zwei Betrieben stehen noch Nachkontrollen aus. Einzelheiten hierzu sind in der beigefügten Anlage dargestellt. Mit freundlichen Grüßen ln Vertretung Themas Schmidt Anlage Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/9983 Tierschutzrechtliche Kontrollen in sächsischen Legebetrieben im Jahr 2016 Im Rahmen dieser tierschutzrechtlichen Welche nicht und was Kontrollen gegen das Tierschutzgesetz Angeordnete Maßnahmen und/oder Buß- oder Welche der angeordneten Maßnahmen waren die GrOnde Anzahl Kontrolle davon Anzahl festgestellte Mängel bzw. Verstöße Zwangsgelder wurden von den Betreibern umgesetzt? dafür? Anzahl Betriebe (n) unangemeldete Kontrolle (n) 56 80 18 keine 1 1 Tränkung ungenügend Belehrung bei Nachkontrolle verbessert Bauweise und Sauberkeit der 1 2 1 Haltungs-, Tränke- und Bescheid , Nachkontrolle bei Nachkontrolle verbessert Fütterunqseinrichtunqen 1 1 1 Überwachung der Tiere, Tränkung und Kontrollbericht, Nachkontrolle bei Nachkontrolle verbessert Fütterung 1 1 Bauweise Haltungseinrichtung, Kontrollbericht Nachkontrolle steht noch aus ungenügende Tränke 1 1 1 Futter- und Wasserversorgung Kontrollbericht, Nachkontrolle Nachkontrolle steht noch aus 68 85* keine " nicht hinterlegt ob angemeldet oder unenagemeldet 2017-07-21T12:39:27+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes