SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hosp¡talslraße 7 | 01097 Dr€sden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr, Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9985 Thema: Ermittlungen gegen Dresdner,,llllission Lifeline e.V." Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Laut eines Presseberichtes des Tagesspiegels vom 26.06.17 wird gegen den Dresdner Verein ,lllission Lifeline e.V.'wegen des Verdachtes des versuchten Einschleusens von Ausländern ermittelt. ,Ein Sprecher der Bundespolizei im sächsischen Pirna bestätigte dem Tagesspiegel , dass die zuständige Dienststelle einen entsprechenden Erm ittlu ngsauftrag der Staatsanwaltschaft Dresden erhalten habe', so der Pressebericht. Es seien bereits 190.000 Euro an Spendengeldern durch den Verein gesammelt worden, Ziel seien 240.000 Euro, womit ein Schiff zur Seenotrettung im Mittelmeer gekauft werden solle. Die Ermittlungen seien gegen den Vorsifenden des Vereines, Axel Steier, und dessen Stellvertreter, Sascha Pietsch, gerichtet." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) '10408-KLR-1855/17 Dresden, /2 Juti2o17 Hausanschrlft: Sächslsches Staatsmlnisterlum der Justiz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01 095 Dresden www.just¡z.sachsen.de/smj Verkehrsverblndung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7, 8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 Zugang für elektronisch signisrle sow¡e für verschlüssolte elektronischs Dokumentê nur über das Eloklronische Gerichts- und Verualtun gspostfach; nåhêrô lnformation€n unter M.egvp.deSeite 1 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN il\râJ *t¡Jltd\qE :v Frage l: Gegen wie viele Vereinsmitglieder des Dresdner Vere¡ns ,,Mission Lifeline e.V." wird im Zusammenhang des Vorwurfes des versuchten Einschleusens von Ausländern insgesamt erm¡ttelt und g¡bt es gegen Mitglieder des Vereins noch andere Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Vereinsarbeit? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Mitglieder und Straftatbeständen) Es wurde gegen zwei Mitglieder des Vereins ,,Mission Lifeline e. V." ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Einschleusens von Ausländern geführt und mit Verfügung vom 3. Juli 2017 gemäß S 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Andere Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder des Vereins im Zusammenhang mit der Vereinsarbeit sind - vorbehaltlich der Ausführungen zu Frage 4 - nicht bekannt. Frage 2: lnwiefern ist die Annahme von Spenden zur Umsetzung des vorliegend beabsichtigten Ziels ,,seenotrettung im Mittelmeer" m¡t deutschen Gesetzen vereinbar, jedenfalls dann, wenn eine solche Rettung mit der Tat des (versuchten) Einschleusens von Ausländern einhergeht? Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Von der Beantwortung wird daher abgesehen . Ziel des parlamentarischen Fragerechts ist das Verschaffen von lnformationen, die die Abgeordneten zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Es dient hingegen nicht dazu, die Staatsregierung zu einer Bewertung anzuhalten, die der Fragesteller für geboten hält (vgl. VerfGH v.22.4.2004,Vf .44-l-03). Frage 3: Sind der Staatsregierung noch andere Spendenziele des Dresdner Vereins ,,Mission Lifeline e.V." bekannt und befinden sich darunter solche, die mit der deutschen Rechtsordnung nicht vereinbar sind? (Bitte aufschlüsseln nach Spendenziel und Verstoß gegen welche Norm) Zu anderen Spendenzielen des Vereins, die mit der deutschen Rechtsordnung unvereinbar sind, liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ilNËrl w Frage 4: Wird oder wurde in Sachsen gegen Mitglieder weiterer Vereine oder Organisationen wegen des Volwurfes des versuchten Einschleusens von Ausländern ermittelt ? (Bitte aufschlüsseln nach Name und Ort des Vereins/Organisation, Anzahl der Mitglieder gegen die ermittelt wird oder wurde und Straftatbestand) Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung findet bei den sächsischen Staatsanwaltschaften nicht statt. lnsbesondere ist keine Beantwortung der Frage auf der Grundlage einer Datenbankauswertung möglich, da die Mitgliedschaft eines Beschuldigten in einem Verein oder in einer Organisation nicht in den web.sta- Datenbanken der Staatsanwaltschaften erfasst wird. Eine EDV-Recherche durch die Polizei ist ebenfalls nicht möglich, weil dort keine Zusammenhänge zwischen Personen und Organisationen hergestellt werden können. Eine manuelle Prüfung sämtlicher polizeilicher Vorgänge betreffend den Tatvorwurf des (versuchten) Einschleusens von Ausländern wlirde - unabhängig von dem dafür erforderlichen Auswertungsaufwand - keine vollständige Auskunft ergeben, weil die überwiegende Zahl der Schleusungsverfahren nicht durch die Landespolizei, sondern durch die Bundespolizei bearbeitet wird. Die vollständige Beantwortung der Frage würde daher die manuelle Auswertung aller in Betracht kommender Ermittlungsverfahren mit den Tatvorwürfen $$ 96, 97 AufenthG erfordern. Eine solche Auswertung wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DËR JUSTIZ Freistaat SACHSEN ilNËrl w Ungeachtet des Umstands, dass die Frage eine Beschränkung auf diesen Zeitraum nicht enthält, haben die sächsischen Staatsanwaltschaften vom 1. Januar 2010 bis 5. Juli 2017 wegen der o. g. Tatvorwürfe Ermittlungsverfahren gegen 3.008 bekannte Beschuldigte geführt. Ausgehend davon wird der für eine händische Auswertung der Akten anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 188 volle Arbeitstage geschätzt. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur vollständigen Beantwortung der Frage erforderliche Aufwand daher nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. Eine weitergehende Beantwortung würde in erheblichem Umfang eine größere Anzahl von Bediensteten in sächsischen Staatsanwaltschaften , die für laufende Arbeiten nicht mehr zur Verfügung stlinden, binden. Die Staatsregierung kam bei der Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Behörden andererseits daher zu dem Ergebnis, dass eine weitergehende Beantwortung der Frage unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege nicht zu leisten ist. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 4 von 4 2017-07-20T11:30:59+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes