STAATSTVIINISTE RlUTVf FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRÄUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/999 Thema: Kontrollen der Heimaufsicht des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen (KSV) im Jahr 2014 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Pflegeeinrichtungen wurden 2014 durch die Heimaufsicht des KSV kontrolliert (Bitte Aufstellung nach jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Heimaufsicht des KSV kontrollierte im Jahr 2014 insgesamt 194 Pflegeeinrichtungen. Die Untergliederung der geprüften Pflegeeinrichtungen nach Landkreisen / Kreisfreien Städten ist aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden Landkreis / Kreisfreie Stadt Anzahl kontrollierter Pflegeeinrichtungen Chemnitz, Stadt 7 Erzgebirgskreis 12 Mittelsachsen 21 Vogtlandkreis 8 Zwickau 20 Dresden, Stadt 24 Bautzen 17 Görlitz 29 Meißen 8 Sächsische Schweiz / Österzgebirge 12 Leipzig, Stadt 16 Leipzig 12 Nordsachsen 8 Summe: 194 Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.51-15/110 Dresden, ^ März 2015 www.sms.sachsen.de 5TAATSM1N1STER1U1VI FÜR SOZIALES UND VERBRAUCUERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie hoch war der Anteil der kontrollierten Einrichtungen an der Gesamtzahl der Heime? Der Anteil der von der Heimaufsicht kontrollierten Einrichtungen (Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe) im Verhältnis zur Gesamtzahl der zu prüfenden Einrichtungen hat im Jahr 2014 33,1 v. H. betragen. Frage 3: Wie viele der Kontrollen erfolgten unangemeldet? Die Heimaufsicht hat in den heimaufsichtspflichtigen Einrichtungen (Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe) im Jahr 2014 384 unangemeldete Kontrollen durchgeführt. Frage 4: Auf welche wesentlichen Mängel wurde hingewiesen? Im Rahmen der Kontrollen hat die Heimaufsicht im Jahr 2014 auf folgende wesentliche Mängel hingewiesen: - Bauliche Mängel, - Mängel in der Personalausstattung, - Mängel im der Medikamentenaufbewahrung, - Hygienemängel, - Mängel in der Pflege- und Betreuungsdokumentation, - Mängel in der Pflegequalität, - Mängel bei der Durchführung des Pflegeprozesses, - Mängel in der Anwendung und Dokumentation freiheitsentziehender Maßnahmen, - Mängel bei der Achtung und Förderung der Selbstbestimmung der Bewohner, - Mängel in der Gestaltung der Dienst- und Pflegepläne, - Mängel bei der Pflege- und Betreuungsplanung. Frage 5: In wie vielen Fällen kam es zu Sanktionen und wie sahen diese konkret aus? In einem Fall hat die Heimaufsicht einen Aufnahmestopp verhängt und einen Bescheid mit Anordnungen zur Personalbesetzung für einzelne Wohnbereiche erlassen. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2