STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DËR JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9990 Thema: Ausübung islamischen Glaubens im Knast Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Aus Artikel 4 GrundgeseE folgt die Freiheit zur Ausübung der eigenen Religion. Dieses Grundrecht muss auch in Justizvollzugsanstalten gewährleistet werden. Zu den fünf Säulen des lslam gehört, dass Muslima und Muslime ein Glaubensbekenntnis ablegen, den Armen Almosen zukommen lassen, mindestens einmal nach Mekka pilgern, fünfmalam Tag beten und im Ramadan fasten müssen. Nach einem Bericht der LVZ vom 24.06.2017 (http://www.lvz.de/Leipzigl Lokales/Zoff-um-Knast-Laerm-Wir-dachten-das-ist-ei ne-Gefaengnisrevolte ) kam es im vergangenen Ramadan zu lautstarkem Protest in der JVA Leipzig." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Tclefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040- KLR-1 856/1 7 Dresden, 2r. Juti2017 Hausanschrlft: Sächslsches Staatsmlnisterlum de¡ Justlz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01 095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverblndung Zu erre¡chen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 Zugang für eleklronisch signiert€ sowìB ftir vBrschlússelte elektronischs Dokum €ntB nur ilber das Elektron¡sch€ Gerichts- und Ve¡wallungspostfach; nåhere lnformationên untêr w.egvp.de Seite I von 7 STAATSMINISTERIUÏVI DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN rÌar-NSfl w Frage 1: Wie stellt sich der allgemeine Sachverhalt in der JVA Leipzig vor dem Hintergrund des Artikels, insbesondere im Hinblick auf die Soll-lstbesetzung des Allgemeinen Vollzugsdienstes und Stationsdienstes, aus Sicht der Staatsregierung dar? Gemäß SS 70 bis 72 Sächsisches Strafuollzugsgesetz, SS 43 bis 45 Sächsisches Jugendstrafuollzugsgesetz , $$ 75 bis 77 Sächsisches Sicherungsverwahrungsgesetz und SS 29 bis 31 Sächsisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz haben alle Gefangenen das Recht auf Ausübung ihrer Religion. Da den Gefangenen muslimischen Glaubens während der Haft die Ausübung ihres Glaubens - mit Ausnahme der Pilgerreise nach Mekka - ermöglicht wird, scheiden Beschränkungen in der Ausübung des Glaubens als Ursache für die im o. g. Online-Artikel genannten Ereignisse aus. Es ist vielmehr zu vermuten, dass kulturelle Besonderheiten Anlass für das auffällige Verhalten der Gefangenen waren. So scheint es in den Herkunftsländern einiger Gefangener verbreitet zu sein, persönliche Ziele nicht auf dem in sächsischen Justizvollzugsanstalten eröffneten Antragsweg, sondern durch auffälliges Verhalten zu verfolgen. Daher bildet die Vermittlung von Kompetenzen zur Bewältigung des Haftalltags in den sächsischen Justizvollzugsanstalten einen Schwerpunkt in der täglichen Arbeit der Justizvollzugsbediensteten . Die Sollbesetzung im Nachtdienst der Justizvollzugsanstalt Leipzig mit Krankenhaus beträgt 11 Bedienstete. ln der im o. g. Online-Artikel abgesprochenen Nachtwaren 10 Bedienstete anwesend. ln der Zeit von 22:00 Uhr bis 00:50 Uhr fehlten zwei Bedienstete , die eine Ausführung in das Hezzentrum aufgrund eines medizinischen Notfalls absichern mussten. Ein Zusammenhang zwischen dem auffälligen Verhalten der Gefangenen und einer zu geringen personellen Besetzung der Justizvollzugsanstalt Leipzig mit Krankenhaus zum Zeitpunkt der im o. g. Online-Artikel genannten Ereignisse wird daher nicht gesehen. Seite 2 von 7 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN I rE!-INJI ñrllw Frage 2= Welche Möglichkeiten der musl¡m¡schen Seelsorge (lmame, musl¡mische Gebetskreise , Gebetsräume, etc...) wurden geschaffen? (bitte nach JVA aufschlüsseln ) ln den sächsischen Justizvollzugsanstalten bestehen für muslimische Gefangene nachfolgende Angebote: J ustizvol lzugsanstalU Jugendstrafuollzugsanstalt Angebote Dresden Alle 14 Tage leitet ein ehrenamtlicher Mitarbeiter einen muslimischen Gesprächskreis mit maximal I Gefangenen. Torgau Unter Leitung eines Vollzugsabteilungsleiters findet wöchentlich freitags mit dezeit sechs muslimischen Gefangenen ein lntegrationsprojekt statt. Regis-Breitingen Unter Betreuung durch einen Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes trifft sich freitags in einem eingerichteten Gebetsraum eine Gebetsgruppe. Görlitz Es wurde ein Gebetsraum eingerichtet, den die Gefangenen auf Nachfrage nutzen können. Zwickau Mangels Nachfrage seitens der Gefangenen wurden keine speziellen Maßnahmen ergriffen. Zeithain Die in der Justizvollzugsanstalt tätige Pfarrerin unterbreitet ein Angebot ft¡r seelsorgerische Gespräche auch für muslimische Gefangene. Waldheim Bisher nutzen die Gefangenen die Angebote der katholischen und evangelischen Seelsorge und nehmen an deren Veranstaltungen und Gesprächen teil. Chemnitz Bei Bedarf bieten die Seelsorger der Justizvollzugsanstalt Seelsorge für die muslimischen Gefangenen an. Seite 3 von 7 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN llE-Nä' w Bautzen Die Gefangenen ziehen es derzeit vor, für sich im Haftraum zu beten. Es bestand bislang kein Handlungsbedarf für besondere Maßnahmen. Leipzig mit Krankenhaus Die Gefangenen werden von den evangelischen und katholischen Seelsorgern betreut. Es werden die Teilnahme an den wöchentlichen Gottesdiensten, Einzelgespräche und die Teilnahme an Gruppen angeboten. Frage 3: lnwieweit wird den besonderen Anforderungen des Ramadan hinsichtlich der Essensausgabe und dem Aufschluss Rechnung getragen? (bitte nach JVA aufschli ,isseln) Für Gefangene muslimischen Glaubens, die den Ramadan betretfende religiöse Gebote einhalten, sind folgende Regelungen getroffen: J ustizvol lzu gsanstalU Jugendstrafvollzugsanstalt Regelung Dresden Die Warmverpflegung wird in der Küche gesondert portioniert , gekühlt und auf die Stationen transportiert. Die am Ramadan teilnehmenden Gefangenen können die Verpflegung abends vor dem Nachteinschluss, der wochentags gegen 21:15 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen gegen 17:45 Uhr erfolgt, vom Hausarbeiter der Station erwärmen lassen. Torgau Die Gefangenen haben die Möglichkeit, die Stationsküchen über die üblichen Einschlusszeiten hinaus bis zum Nachtverschluss um 21:00 Uhr zu nutzen, um die Mittagsmahlzeit aufzuwärmen bzw. eigenständig eine gewünschte Mahlzeit zuzubereiten. Seite 4 von 7 STAATSMìNISTERIUM I $ffil Freistaat DERrusÏz I W SACHSEN Regis-Breitingen Die Warmverpflegung wird in der Küche gesondert portioniert , gekühlt und auf die Stationen transportiert. Das Essen wird vor der Ausgabe, die kuz vor dem Nachteinschluss in der Woche zwischen 20:30 Uhr und 21:30 Uhr und am Wochenende zwischen 16:00 Uhr im Bereich des Zugangs und 21:00 Uhr in den übrigen Bereichen erfolgt, durch den teilnehmenden Gefangenen selbst oder durch den Hausarbeiter erwärmt. lm Bereich des Zugangs erwärmt ein Hausarbeiter das Essen und bringt es gegen ca.21:00 Uhr in den Haftraum des am Ramadan teilnehmenden Gefangenen. Görlitz Die teilnehmenden Gefangenen erhalten ihr Essen in der Zeit von 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr zeitversetzt warm serviert . Zwickau Die teilnehmenden Gefangenen erhalten ihr Essen zum Zeitpunkt der Abenddämmerung warm ausgehändigt. Zeithain Die Essensausgabe erfolgt durch den externen Caterer regelmäßig auch für die Gefangenen mit muslimischem Glauben. Bei Bedarf wird zum abendlichen Kochen in der Stationskt¡che der Aufschluss verlängert. Waldheim Die Portionen für die teilnehmenden Gefangenen werden unmittelbar nach der Zubereitung gekühlt und tiefgefroren und entsprechend des Sonnenuntergangskalenders erwärmt und ausgegeben. Chemnitz Das Essen wird zu den im Ramadan üblichen Essenszeiten warm ausgegeben. Seite 5 von 7 STAATSMINISTERIUIVI DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN FE!-NÉ¡lffiw Bautzen Das Mittagessen wird gekühlt gegen 11:15 Uhr in den Haftbereich gebracht. Die Gefangengen muslimischen Glaubens können das Essen, das in Kühlschränken aufbewahrt wird, dort in den Kleinküchen bis zur Beendigung des Aufschlusses gegen 17:15 Uhr erhitzen und in Warmhaltebehältnissen bis zum Vezehr nach dem Sonnenuntergang im Haftraum aufbewahren. Leipzig mit Krankenhaus Die warmen Speisen werden den teilnehmenden Gefangenen erst am Abend in den Haftraum ausgegeben. Veränderte Aufschlusszeiten waren lediglich in der Justizvollzugsanstalt Zeithain erforderlich . Frage 4: Welche Schulungen wurden seit 2016 Justizvollzugsbeamfinnen angeboten oder von ihnen wahrgenommen, um diese im Umgang mit dem lslam zu schulen oder Anzeichen für eine islamistische Radikalisierung bei Gefangenen zu erkennen ? Sowohl 2016 als auch 2017 wurden Schulungen zum Umgang mit muslimischen Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten, in der Jugendstrafvollzugsanstalt, im Ausbildungszentrum Bobritzsch und an der Akademie für öffentliche Verwaltung Meißen angeboten und von den Bediensteten in Anspruch genommen. Veranstaltungsinhalte waren ,,Umgang mit muslimischen Gefangenen", ,,Umgang mit extremistischen Gefangenen ", ,,lnterkulturelles Konfliktmanagement", ,,Fit für andere Kulturen", ,,lnterkulturelle Kompetenz - Arabien / lslamische Länder", ,,Therapeutisches/pflegerisches Arbeiten mit ausländischen Patienten", ,,lslam/lslamismus", ,,lslam, Reichsbürger, Extremismus", ,,lslam - lslamisierung" sowie ,,Extremismus, auch islamistischer Extremismus". Seite 6 von 7 STAATSì\4I N I STERI U IVI DËR JUSTIZ Freistaat SACHSEN I rE-I\Hlw Frage 5: Laut WAZ (https://vrrvwv.waz.de/staedte/essen/in-essen-wird-ein-landes-kompetenzzentrum -islam-gegruendet-¡d209684873.htm1) will das Justizministerium NRW noch in diesem Jahr in Essen ein ,,Kompetenzzentrum lslam" gründen, das die Landesjustizbehörden, Vollzugsanstalten und Staatsanwaltschaften im Umgang mit Straftäter*innen islamischen Glaubens beraten soll. War das auf der Frühjahrskonferenz der Justizminister*innen am 21. und 22. Juni 2017 tn Deidesheim Thema und/oder wird in Sachsen ein solches Kompetenzzentrum diskutiert bzw. inwieweit ist das bestehende Demokratie-Zentrum Sachsen in dieser Hinsicht aktiv und wenn ja, wie? Das ,,Kompetenzzentrum" lslam war nicht Thema auf der Frühjahrstagung der 88. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 21. und 22. Juni 2017 in Deidesheim . Die Koordinierungs- und Beratungsstelle Radikalisierungsprävention (KORA), die dem Demokratie-Zentrum Sachsen angegliedert ist, wird die Koordination von Maßnahmen der Prävention und lntervention innerhalb von Justizvollzugsanstalten im Phänomenbereich islamistischer Extremismus unterstützen. Diese Maßnahmen beinhalten lnformations -, Sensibilisierungs- und Fortbildungsveranstaltungen, bei denen Justizvollzugsbedienstete geschult und mit ihnen Handlungsempfehlungen erarbeitet werden. Zudem wird im Falle islamistischer Radikalisierung innerhalb von Justizvollzugsanstalten eine Einzelfallberatung durch freie Träger angeboten werden. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 7 von 7 2017-07-26T08:27:34+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes