STAATSM1NISTER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9994 Thema: Kredite für den Breitbandausbau in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort zur Drucksache 6/9302 führt die Staatsregierung zum Punkt 11.1 aus: ,Um Probleme der kommunalen Liquidität abzufangen, hat die Staatsregierung daher die Versorgung mit Breitband als Aufgabe der Daseinsvorsorge definiert und auf diesem Wege auch Kommunen in der Haushaltssicherung eine Finanzierung ihrer Eigenanteile mittels Kreditaufnahme ermöglicht.'" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Seit wann existiert diese Möglichkeit der Kreditaufnahme für den Breitbandausbau? Die Finanzierung der Eigenanteile bei Investitionen der Kommunen durch Kredite richtet sich nach den Regelungen der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGem0). Für den Breitbandausbau besteht allerdings die Besonderheit , dass er zur infrastrukturellen Grundversorgung gezählt werden kann, für deren Finanzierung durch Kreditaufnahmen Erleichterungen im rechtsaufsichtlichen Genehmigungsverfahren gelten. Frage 2: Wie viele und welche Kommunen, die sich im Haushaltssicherungsverfahren befinden, haben bisher im Freistaat Sachsen Kredite für den Breitbandausbau aufgenommen? (Bitte jeweils für jede Kommune nach Jahreszahl und Kredithöhe aufschlüsseln.) Frage 3: Wie viele Anträge auf Kreditgenehmigung für diesen Zweck wurden im Jahr 2017 gestellt und sind noch nicht beschieden? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 23a-1053/28/62 Dresden, ?0. Juli 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die Staatsregierung ist im Rahmen ihrer Zuständigkeit nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen , die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Fragen betreffen ausschließlich die Finanzhoheit, die zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Kommunen gehört. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 SächsGem0 nur Gebrauch machen, wenn es im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits eingetretene Rechtsverletzung gibt. Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die Kommunen im Zusammenhang mit Kreditaufnahmen für den Breitbandausbau gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen haben. Frage 4: Welche Voraussetzungen muss eine Kommune im Haushaltssicherungsverfahren erfüllen, um einen Kredit für den Breitbandausbau aufnehmen zu können? Kreditaufnahmen von Kommunen, die sich im Haushaltssicherungsverfahren befinden, werden allgemein nach den Regelungen des § 82 SächsGem0, wonach die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde durch die Kreditaufnahme nicht gefährdet werden darf, beurteilt. Weitere für das Genehmigungsverfahren relevante Restriktionen können sich allerdings aus den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls ergeben. Frage 5: Wodurch ist die Rückzahlung der Kredite gewährleistet, da dem Breitbandausbau ja keine Einnahmen gegenüberstehen? Die Wompinen finanzieren die Rückzahlung der Kredite aus ihren Erträgen und Einzahltinge . Mit fieuridlichen Grüßen Markus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-07-20T10:47:12+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes