STAATSMlNl STERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/9995 Thema: Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Handlungsoptionen sieht die Staatsregierung, um die Rolle der Kommunen in der Pflege in Sachsen zu stärken? Seitens der Staatsregierung wurde bereits viel getan, um die Rolle der Kommunen in der Pflege in Sachsen zu stärken. Die Kommunen sind im Landespflegeausschuss vertreten. Bei der vernetzten Pflegeberatung wirken die Kommunen mit. Durch die vom Freistaat Sachsen geförderten Pflegekoordinatoren werden die Kommunen unterstützt. Mit der Änderung der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Anerkennung und Förderung von Betreuungs- und Entlastungsangeboten (Betreuungsangeboteverordnung - BetrAngVO), vor allem mit der erfolgten deutlichen Senkung des Kommunalanteils von 15 auf 5 Prozent und der damit verbundenen Erhöhung des Förderanteils des Freistaates Sachsen wurde es den Kommunen erleichtert, niedrigschwellige Angebote (seit 01.01.2017 Angebote zur Unterstützung im Alltag) in ihrem Gebiet zu unterstützen. Dem gleichen Zweck dient die mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz geschaffene Möglichkeit für die Kommunen, ihren Förderanteil für die Angebote zur Unterstützung im Alltag auch in Form von Personal- oder Sachmitteln einzubringen. Frage 2: Inwiefern werden Empfehlungen des 7. Altenberichts der Bundesregierung mit dem Fokus auf die "Sorge und Mitverantwortung in der Kommune" von der Staatsregierung aufgegriffen? ln ihrer Stellungnahme zum 7. Altenbericht macht die Bundesregierung deutlich , dass dieser als Diskussionsgrundlage und Information der Fachöffentlichkeit dienen soll. Die Empfehlungen werden daher zur Kenntnis genommen und fließen soweit angezeigt in die Überlegungen der Staatsregierung ein. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen {bitte bei Antwort angeben) 33-0141 .51-17/630 9J'ijden, rr .(Juli 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fOr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www .sms.sachsen .de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 3: Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Staatsregierung derzeit Landkreise und kreisfreie Städte bei den Planungs- und Steuerungsaufgaben im Bereich Pflege? Der Freistaat Sachsen fördert ab 2015 Pflegekoordinatoren in den Landkreisen und Kreisfreien Städten. Die Pflegekoordinatoren haben beispielsweise die Aufgabe, bei der Erarbeitung und Aktualisierung einer Altenhilfeplanung des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt mitzuwirken und die Sozialplaner bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Darüber hinaus werden die Landkreise und Kreisfreien Städte mit der Neustrukturierung und Erweiterung der Pflegedatenbank die Möglichkeit haben, mithilfe eines internen Moduls Sozialplanerische Auswertungen insbesondere mit verschiedenen statistischen Daten des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen vorzunehmen. Diese vom Freistaat Sachsen finanzierte Pflegedatenbank wird dabei die Kommunen in der Sozialplanung unterstützen. Frage 4: Sind von Seiten der Staatsregierung Projekte bzw. Maßnahmen zur Erprobung der umfassenden und wohnortnahen Pflegeberatung geplant? Pflegeberatung im Sinne von § 7 a des Sozialgesetzbuches Elftes Buch zur Sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) ist Aufgabe der Pflegekassen. Projekte bzw. Maßnahmen zur Erprobung sind von Seiten der Staatsregierung nicht geplant. Frage 5: Wie stellt das Sozialministerium als oberste Sozialbehörde sicher, dass alle Pflegekassen ihrem gesetzlichen Auftrag nach § 7a SGB XI zur Pflegeberatung nachkommen, auch im Bedarfsfall durch zugehende Pflegeberatung im Hausbesuch? Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz hat nur Rechtsaufsicht über die Pflegekasse der AOK PLUS inne, jedoch nicht über alle Pflegekassen . Allerdings steht das Sozialministerium im Austausch mit den Pflegekassen. Die Pflegekassen haben versichert, dass sie ihren gesetzlichen Pflichten nach § 7a SGB XI nachkommen und im Bedarfsfall die Pflegeberatung auch im Hausbesuch durchführen. Mit freundlichen Grüßen Q,a4!.c Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2017-07-13T11:57:03+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes