STAATSMINISTERIUM FÜR UNI) VERBRAUCHERSCHUTZ FOR VERBRAUCHERSCHUTZ Präsidenten des Sächsischen Landtages Herm Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9997 Thema: Vorlage des 5. Frauenförderberichts Sehr geehrter Herr Präsident. den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt" Das Sächsische Frauenförderungsgesetz (SächsFFG) sieht nach S 17 vor, dass „die Staatsregierung (...J dem Landtag alle vier Jahre einen Erfahrungsbericht über die Situation der Frauen in den in S 1 genannten Verwaltungen und über die Anwendung dieses Gesetzes vorliegt)" Der vierte und aktuell letzte Bericht wurde im Jahr 2012 vorgelegt, entsprechend wäre mit einem 5. Bericht im Jahr 2016 zu rechnen gewesen. So wurde auf eine Kleine Anfrage vom März 2016 mitgeteilt, dass der Frauenförderbericht eines der Schwerpunktvorhaben des Haushaltstitels 547 52 des Doppelhaushalts 2015116 sei. Für das Jahr 2016 wurden entsprechende Mittel im Haushalt eingestellt (Drs. 614466). Vor dem Hintergrund des aktuell in Erarbeitung befindlichen Gleichstellungsgesetzes ist es problematisch, dass entgegen der gesetzlichen 4- Jahres-Frist noch immer kein aktueller Frauenförderbericht vorgelegt wurde. Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage f: Wie, bzw. durch wen wird Oder wurde der S. Frauenförderbericht erarbeitet ? Der 5. Frauenförderbericht wird durch Rechtsanwältin Susanne Köhler erstellt , Die Beauftragung von Frau Köhler erfolgte nach Durchführung eines entsprechenden Vergabeverfahrens. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Durchwahl Telefon +49 564-54905 Telefax 351 564-54909 Ihr Zeichen Ihr. Nachricht (bide Antwort GL-0141±1.17/631 tur Soziales und A I bertstraß• 10 01097 Dresden 01099 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 2: Freistaat SACHSEN Wann plant die Staatsregierung dem Sächsischen Landtag nach S 17 SächsFFG den 5. Frauenförderbericht vorzulegen? Der 5. Frauenförderberichtet befindet sich gegenwärtig in der Endphase der Erarbeitung und wird nach Kabinettsbeschluss dem Sächsischen Landtag sobald wie möglich — voraussichtlich Ende 2017 — zugeleitet. Frage 3: Aus welchen konkreten Gründen hat die Staatsregierung ihre Berichtspflicht nach S 17 SächsFFG gegenüber dem Sächsischen Landtag verletzt und eine Verzögerung von nunmehr mindestens sechs Monaten zugelassen? Für die Erstellung des 5. Frauenförderberichts wurde ein umfangreicher Fragenkatalog erstellt, um neben den statistischen Angaben auch Schwerpunktthemen zu erfassen. In die entsprechende Erfassung wurden sämtliche dem Geltungsbereich des SachsFFG unterfallenden Behörden und Dienststellen einbezogen. Da sich Zuarbeiten aufgrund von Arbeitsüberlastungen verzögert haben, konnte der ursprünglich angestrebte Zeitplan nicht eingehalten werden. Frage 4: Welche bisherigen Daten und Ergebnisse liegen der Staatsregierung bereits vor, die zur Erarbeitung des 5. Frauenförderberichtes erhoben wurden? Es werden die auf Grundlage des Fragenkataloges verfassten Berichte der zum Geltungsbereich des SachsFFG zählenden Behörden und die vom Statistischen Landesamt gemäß Sächsischer Frauenforderur:gsstatistikverordnung (SächsFFStatVO) S 4 erstellten jährlichen Frauenförderungsstatistiken für die Erarbeitung verwendet. Frage 5: Welche Schwerpunkte wird der 5. Frauenförderbericht enthalten? Der 5. Frauenförderbericht soll eine detaillierte Analyse zum Anteil von Frauen in Führungspositionen in Zusammenhang mit Gesichtspunkten der Stellenbeschreibungen zur Erhöhung des Frauenanteils, zur Gremienbesetzung. der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege sowie zur Gesundheitsvorsorge enthalten. Mit freundlichen Grüßen in ng Dr. Eva-Maria Sta Seite 2 2