SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1000 18. Wahlperiode 23.07.13 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Denkmalschutz in Ahrensburg 1. Welche Areale (auch Bodendenkmäler), Gebäude bzw. Gebäudeensemble wur- den seit 1949 auf Ahrensburger Stadtgebiet darauf hin untersucht, ob sie schutzwür- dig sind? Mit welchem Ergebnis und welchen Begründungen im Einzelfall? Antwort: Seit 1958 gibt es in Schleswig-Holstein ein Denkmalschutzgesetz. Das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein ist zuständig für den Schutz und die Pflege der Kulturdenkmale und Denkmalbereiche mit Ausnahme der archäologischen Denkmale und archäologischen Denkmalbereiche. Das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein ist zuständig für die archäologischen Denkmale und archäologi- schen Denkmalbereiche. Das Denkmalschutzgesetz unterscheidet zwischen einfachen und besonderen Denkmalen. Eine flächendeckende Inventarisation des Ahrensburger Baubestandes ist bislang nicht erfolgt. Das Denkmalbuch und die Liste der einfachen Kulturdenkmale sind da- her nicht vollständig, sondern stellen nur den aktuellen Stand dar. Drucksache 18/1000 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Eine Auflistung der aktuellen Bewertungsergebnisse des Landesamtes für Denkmal- pflege ist in den Anlagen 1 - 5 beigefügt. In Ahrensburg werden 26 Objekte als eingetragene Kulturdenkmale (Anlage 1, Ab- kürzung D§) sowie eine Gartenanlage (Anlage 2, Abkürzung G§) geschützt. 20 ein- fache Kulturdenkmale sind zur Eintragung vorgesehen (Anlage 3, Abkürzung D). In der Liste werden weiter 27 einfache Kulturdenkmale (Anlage 4, Abkürzung K) und 5 zerstörte Kulturdenkmale geführt (Anlage 5, Abkürzung z). In der Kürze der Zeit war eine ausführliche Begründung für die Denkmalbewertungen im Einzelfall nicht möglich. Die unter D und K gelisteten Objekte, deren Bewertungs- zeitpunkt länger zurück liegt, bedürfen einer vertieften Nachinventarisation, da sie möglicherweise heute stark verändert sind oder nicht mehr existieren. Im Denkmalbuch des Archäologischen Landesamtes sind derzeit keine besonderen Kulturdenkmale eingetragen. Die alle Denkmalkriterien erfüllenden und damit prinzi- piell einzutragenden Objekte (s.u.) liegen innerhalb eines Grabungsschutzgebietes (Landesverordnung über ein Grabungsschutzgebiet in der Stadt Ahrensburg, Kreis Stormarn vom 22. Juli 1977, § 1 AhrensGrabSchGV SH in der Fassung vom 04.04.2013) und genießen daher bereits einen Schutzstatus. Es werden folgende Objekte durch das Grabungsschutzgebiet zusammengefasst: Späteiszeitliche Jagdstationen Das Ahrensburg-Stellmoorer Tunneltal zählt zu den bedeutendsten archäologischen Denkmalen Schleswig- Holsteins. Für die Erforschung der frühen Besiedlungsge- schichte während der späten Eiszeit (ca. 12.700 bis 9.700 v. Chr.) ist es eine Quelle von internationaler Bedeutung. An den Ufern und in den Ablagerungen einstiger eis- zeitlicher Seen sind archäologische Funde und Relikte der damaligen Flora und Fau- na in ihrem Erhalt optimal konserviert. In ihrer reichen Vergesellschaftung in überei- nander gestapelten, also zeitlich nacheinander aufgewachsenen Schichten, ermögli- chen diese Relikte einzigartig die wissenschaftliche Erschließung der späteiszeitli- chen Kultur-, Natur-, Klima- und Umweltentwicklung über mehrere Jahrtausende der späten Eiszeit hinweg. Innerhalb des nordeuropäischen Flachlandes ist diese Situa- tion allein im Ahrensburger-Stellmoorer Tunneltal gegeben. Prominenteste archäologische Belege aus den aufsehenerregenden Ausgrabungen durch Alfred Rust in den 1930er Jahren sind die Nachweise der frühesten Kunst in- nerhalb Nordeuropas sowie der ältesten Holzpfeile weltweit. Zehntausende von Kno- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1000 3 chen, ergänzt von vollständig erhaltenen Skeletten, belegen intensiv betriebene Treibjagden auf Rentiere. Das von vielen Rinnenseen eingenommene und im Be- reich der Wanderrouten der Großherden gelegene Tunneltal bot jagdstrategisch op- timale Voraussetzungen für die altsteinzeitliche Lebenshaltung. Die nachgewiesenen Reste von Wohnbauten/ Zelten in Kombination mit der räumlichen Verbreitung von Steinartefakten erlauben die Rekonstruktion einstiger Lagergeschehen. Durch den optimalen und umfassenden Erhalt von natürlichen und kulturellen Relik- ten des späten Eiszeitalters kommt den Beckenablagerungen des Tunneltals eine außergewöhnliche und wertvolle wissenschaftliche Bedeutung zu. Diese ist nicht al- lein in den Aspekten der archäologischen Denkmalpflege und Wissenschaft begrün- det, sondern berührt gleichermaßen die Interessen von Quartärgeologie, Paläoöko- logie und -klimatologie. Grabhügelfeld im Forst Hagen Der Forst Hagen ist flächendeckend belegt durch 71 vorgeschichtliche Steinhügel (Objekte der Archäologischen Landesaufnahme Ahrensburg LA 1 – LA71), die mit durchschnittlich drei Metern Durchmesser obertägig erhalten sind. Anhand von Ar- chivunterlagen sind weitere, jedoch nur noch untertägig erhaltene Strukturen zu ver- muten, deren Anzahl und Dichte aufgrund fehlender Untersuchungen allerdings un- klar ist. Burg Arnesfelde Im nordwestlichen Teil des Forstes Hagen finden sich die Reste einer mittelalterli- chen Burg (Objekt der Archäologischen Landesaufnahme Ahrensburg LA 92). In der Niederung des Hopfenbaches liegt die umwallte Hauptburg mit ovalem Grundriss. Auf einer von Osten in die Niederung vorspringenden Geländezunge liegt eine ge- räumige, durch Abschnittswall und Graben geschützte Vorburg. Das Areal wird nach Osten durch einen dritten im weiten Halbbogen geführten Wall mit Graben gesichert. Die Burg Arnesfelde wird 1196 in einer Schenkungsurkunde des Schauenburger Grafen Adolf III. an das Hamburger Domkapitel erstmalig genannt. 1295 ist die Burg Sitz eines Sohnes Heinrichs I., Grafen von Holstein. 1327 gibt Graf Johann III. von Holstein die Burg an das Reinfelder Zisterzienserkloster. 1567 kaufte der dänische König die Burg und vermachte sie 1569 seinem Feldmarschall Daniel Rantzau für dessen Verdienste. Die Rantzaus rissen 1594 die alte Burg ab und errichteten das Schloss Ahrensburg. Drucksache 18/1000 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Sämtliche Denkmale im Grabungsschutzgebiet sind durch Begehungen, Vermes- sungen, Untersuchungen etc. seit 1949 auf ihre Schutzwürdigkeit hin überprüft wor- den. Das Grabungsschutzgebiet Ahrensburg umfasst 307 Flurstücke. Auch wenn mit § 4 der Landesverordnung Änderungen des Besitzstandes im Bereich des Grabungs- schutzgebietes dem Archäologischen Landesamt (ALSH) unverzüglich anzuzeigen sind, sind - wenn überhaupt - nur sehr sporadisch derartige Mitteilungen eingegan- gen. Zudem wurden Änderungen des Liegenschaftskatasters seit 1977 dem ALSH nicht mitgeteilt. Die Personalstärke im ALSH lässt regelmäßige Überprüfungen und Mitteilungen an Eigentümer nicht zu. 2. Sofern Areale, Gebäude bzw. Gebäudeensemble unter Denkmalschutz gestellt worden sind, welche Zuschüsse hat es für bauliche Maßnahmen durch die Unter- schutzstellung von EU, Bund oder Land gegeben (bitte einzeln aufschlüsseln)? Antwort: Nach Aktenlage des Archäologischen Landesamtes gab es für das Grabungsschutz- gebiet keine EU-, Bund- oder Landesmittel. Eine Übersicht der Landesförderung in Ahrensburg ist in Anlage 6 beigefügt. Das Schloss Ahrensburg wurde seit 1985 durch den Bund mit 257.000,- € gefördert. Über Förderungen aus anderen Bundes- oder Landesprogrammen, die in Ahrens- burg auch Kulturdenkmalen zugutegekommen sein könnten, hat das Landesamt für Denkmalpflege keine Unterlagen. 3. Hat das Landesamt für Denkmalpflege hinsichtlich der Unterschutzstellung des Ahrensburger Rathauses die wirtschaftlichen Belange gewürdigt und abgewogen? Wenn ja, wie und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 Denkmalschutzgesetz sind Kulturdenkmale, die wegen ihres geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen, technischen oder die Kulturlandschaft prägenden Wertes von besonderer Bedeutung sind (be- sondere Kulturdenkmale), in das Denkmalbuch einzutragen. Diese Vorschrift sieht eine gebundene Rechtsfolge vor und eröffnet kein Ermessen. Eine Abwägung findet Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1000 5 im Unterschutzstellungsverfahren nie statt, sondern erst im Genehmigungsverfahren (Renovierung, Umbau, Abbruch etc.). Dieses Vorgehen wurde auch durch die letzte Novelle des Denkmalschutzgesetzes nicht geändert. Abgesehen davon, dass das Unterschutzstellungsverfahren noch nicht eingeleitet ist, hat und wird daher in diesem Zusammenhang auch keine Würdigung der wirtschaftli- chen Belange stattfinden. Kreis Gemeinde Wohnplatz Straße Nr. ZUS Ansprache Dm. Fr. ID Stormarn Ahrensburg, Stadt Ahrensburg Am Alten Markt 1 Gottesbuden (Nordtrakt) D§ K 441 Ahrensburg Am Alten Markt Granit-Böschungsmauern D§ K 30436 Ahrensburg Am Alten Markt 5 Gottesbuden (Südtrakt) D§ K 27759 Ahrensburg Am Alten Markt Grabmale bis 1870 D§ K 19813 Ahrensburg Am Alten Markt Kirchhof D§ K 13598 Ahrensburg Am Alten Markt Schlosskirche mit Ausstattung D§ K 451 Ahrensburg Bei der Alten Kate 4 Alte Kate D§ L 439 Ahrensburg Bei der Alten Kate 6 Kate D§ L 440 Ahrensburg Bornkampsweg 35 Wulfsdorferhof: Gutshaus D§ L 8135 Ahrensburg Bornkampsweg 35 Wulfsdorferhof: Landschaftspark D§ G 9642 Ahrensburg Hamburger Straße Meilenstein D§ G 7297 Ahrensburg Lübecker Straße Schloss Ahrensburg D§ C 463 Ahrensburg Lübecker Straße Skulpturen im Schlossgarten (2 Sandsteinlöwen) D§ G 27036 Ahrensburg Lübecker Straße Skulpturen im Schlossgarten (2 Sandsteinvasen) D§ G 27035 Ahrensburg Lübecker Straße 3 Baumreihen auf der Schlossinsel D§ G 27034 Ahrensburg Lübecker Straße Sammlungsbestand D§ C 13611 Ahrensburg Lübecker Straße Meilenstein D§ G 7296 Ahrensburg Lübecker Straße 8 - 10 Marstall D§ C 1448 Ahrensburg Lübecker Straße Schlossgarten D§ G 1223 Ahrensburg Lübecker Straße innerer und äußerer Burggraben D§ G 1224 Ahrensburg Lübecker Straße Schlossbrücke D§ C 1225 Ahrensburg Lübecker Straße 6 Verwalterhaus D§ C 2011 Ahrensburg Lübecker Straße 8 Reithalle D§ C 1863 Ahrensburg Mühlenredder 1 Schlossmühle D§ C 3943 7/18/2013 SEITE 1 2VON Objekt-Report, mit Wohnplätzen Stormarn Ahrensburg, Stadt Ahrensburg Mühlenredder Allee am Mühlenredder D§ G 27037 Ahrensburg Rudolf-Kinau-Straße 19 Johanneskirche mit Ausstattung D§ K 31387 7/18/2013 SEITE 2 2VON Objekt-Report, mit Wohnplätzen Kreis Gemeinde Wohnplatz Straße Nr. ZUS Ansprache Dm. Fr. ID Stormarn Ahrensburg, Stadt Ahrensburg Mühlenredder Reste ehem. Tiergarten G§ G 27800 7/18/2013 SEITE 1 1VON Objekt-Report, mit Wohnplätzen Kreis Gemeinde Wohnplatz Straße Nr. ZUS Ansprache Dm. Fr. ID Stormarn Ahrensburg, Stadt Ahrensburg Am Alten Markt 10 Wohnhaus D S 27975 Ahrensburg Am Alten Markt Lindenreihe (18. Jh.) D G 27031 Ahrensburg Bagatelle Grünanlage an der Bagetelle mit Rhododendronhain D G 29719 Ahrensburg Fabrikpromenade Allee an der Promenade D G 27039 Ahrensburg Große Straße Grünanlage D G 27388 Ahrensburg Hagener Allee 74 Villa D S 24701 Ahrensburg Hagener Allee Lindenallee mit Pflasterstraße D G 30570 Ahrensburg Hagener Allee Rondeel mit Dreistrahl D G 30566 Ahrensburg Hamburger Straße Rondeel mit Dreistrahl D G 30565 Ahrensburg Kastanienallee Kastanienallee D G 27032 Ahrensburg Kastanienallee Ehrenmal D G 27033 Ahrensburg Langeneßweg/Amrumring/N ordstrandweg Gartenholz-Allee mit Rondell D G 27038 Ahrensburg Lübecker Straße östliche Lindenallee D G 27802 Ahrensburg Lübecker Straße Ländliche Gegend D G 29721 Ahrensburg Lübecker Straße äußerer Schlossgarten D G 29720 Ahrensburg Manfred-Samusch-Straße 5 Rathaus D O 26979 Ahrensburg Manfred-Samusch-Straße 5 Rathausplatz D G 26980 Ahrensburg Manhagener Allee Rondeel mit Dreistrahl D G 30567 Ahrensburg Rondeel Rondeel mit Dreistrahl D G 30564 Ahrensburg Wulfsdorfer Weg Jüdischer Friedhof D G 442 7/18/2013 SEITE 1 1VON Objekt-Report, mit Wohnplätzen Kreis Gemeinde Wohnplatz Straße Nr. ZUS Ansprache Dm. Fr. ID Stormarn Ahrensburg, Stadt Ahrensburg Am Alten Markt 4 Wohnhaus K S 5289 Ahrensburg Am Alten Markt 6 Wohnhaus K S 27974 Ahrensburg Am Alten Markt 9 Pastorat / Gemeindehaus I K K 23745 Ahrensburg Am Tiergarten 6 a ehem. Jagdhäuschen K C 27977 Ahrensburg Bagatelle 1 Personalwohnhaus K C 10864 Ahrensburg Bagatelle Gedenkstein Dr. Joh. Dzierzon K G 24703 Ahrensburg Bahnhofstraße 9 - 13 Bahnhof K S 22804 Ahrensburg Beimoorweg 32 Kate K S 9632 Ahrensburg Beimoorweg 47 Wohn- und Wirtschaftsgebäude K L 27978 Ahrensburg Bismarckallee 23 Wohnhaus K S 402 Ahrensburg Bismarckallee 18 Wohnhaus K S 2007 Ahrensburg Bornkampsweg 39 Wulfsdorferhof: Wohnhaus K L 29077 Ahrensburg Gut Stellmoor Gut Stellmoor K L 31290 Ahrensburg Hagener Allee 74 Nebengebäude K S 29002 Ahrensburg Hagener Allee Lindenallee K G 30569 Ahrensburg Hagener Allee 76 Villa K S 24702 Ahrensburg Hamburger Straße Lindenallee K G 30568 Ahrensburg Hochbahnstieg 1 U-Bahnhof Ost K S 28568 Ahrensburg Hugo-Schilling-Weg 2 Villa K S 2673 Ahrensburg Manhagener Allee Lindenallee K G 30571 Ahrensburg Mühlenredder Brücke bei der Schlossmühle K C 6444 Ahrensburg Reeshoop 22 Wohnhaus K S 13469 Ahrensburg Schulstraße 4 Grundschule Am Schloss K O 24753 Ahrensburg Steinkamp 2 ehem. Sommerhaus K S 11277 Ahrensburg Teichstraße 24 b Backhaus K L 6460 7/18/2013 SEITE 1 2VON Objekt-Report, mit Wohnplätzen Stormarn Ahrensburg, Stadt Ahrensburg Waldemar-Bonsels-Weg 170 U-Bahnhof West K S 28569 Ahrensburg Waldstraße 14 Stormarnschule K O 27030 7/18/2013 SEITE 2 2VON Objekt-Report, mit Wohnplätzen Kreis Gemeinde Wohnplatz Straße Nr. ZUS Ansprache Dm. Fr. ID Stormarn Ahrensburg, Stadt Ahrensburg Am Alten Markt 15 Wohnhaus z 27976 Ahrensburg Am Weinberg 2 Alte Posthalterei z 22515 Ahrensburg Große Straße 12 Gasthaus z 6443 Ahrensburg Hagener Allee Jugendstilbrücke der Walddörferbahn z 30572 Ahrensburg Lübecker Straße Brücke über die Aue z 27801 7/18/2013 SEITE 1 1VON Objekt-Report, mit Wohnplätzen KA231A_Denkmalschutz in Ahrensburg KA231A_Denkmalschutz in Ahrensburg KA231A_Denkmalschutz Ahrensburg_1_eingetragene Denkmale KA231A_Denkmalschutz Ahrensburg_2_Garten KA231A_Denkmalschutz Ahrensburg_3_Eintragung vorgesehen KA231A_Denkmalschutz Ahrensburg_4_einfache Denkmale KA231A_Denkmalschutz Ahrensburg_5_zerstörte Denkmale KA231A_Denkmalschutz Ahrensburg_6_Zuwendungen des Landes SH