SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1004 18. Wahlperiode 26.07.2013 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Das Leistungsschutzrecht in Schleswig-Holstein Vorbemerkung: Durch das zum 1. August 2013 in Kraft tretende Achte Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) ist ein Leistungsschutzrecht auch zugunsten der Presseverleger in das UrhG eingeführt worden. Der eingefügte § 87f Abs. 1 setzt ein öffentliches Zugänglichmachen zu gewerblichen Zwecken voraus. Die Pressearbeit der Landesregierung und der einzelnen Ressorts dient nicht gewerblichen Zwecken. Für die verbotene gewerbliche Nutzung kommt es nicht darauf an, ob der Verleger eine gewerbliche Nutzung betreibt, sondern nur die gewerbliche Nutzung durch Dritte ist untersagt. Wenn der Hersteller eines Presseerzeugnisses sich entschließt, dieses unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, bedeutet dies nicht, dass er es für eine gewerbliche Nutzung durch Dritte freigibt. 1. Gibt es öffentliche Stellen des Landes Schleswig-Holstein oder Stellen, an denen das Land Schleswig-Holstein bzw. seine öffentlichen Stellen beteiligt sind, die Presseerzeugnisse im Sinne des am 1. August 2013 in Kraft tretenden §87f Urheberrechtsgesetz herausgeben? Wenn ja, welche Stellen und Presseerzeugnisse sind dies im Einzelnen? Drucksache 18/1004 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Antwort: StK: • Schleswig-Holstein. Ein starkes Land – Zahlen und Fakten MJKE: • Hanse-Umschau (publiziert vom MJKE durch das Hanse Office gemeinsam mit HH) • Europabrief (publiziert durch MJKE/Europaabteilung gemeinsam mit IB) • Schleswig-Holsteinische Anzeigen, Justizministerialblatt des Landes SH (Her- ausgeber MJKE) MBW • Schulgesetz SH (gedruckte Auflage) Wird seit der Ausgabe 2004 vom Verlag Schmidt & Klaunig vertrieben. Er erhebt dafür eine Schutzgebühr. • Nachrichtenblatt des MBW Herausgegeben vom MBW, kann gegen Gebühr vom Verlag Schmidt & Klaunig bezogen werden. FM: • Merkblatt über die steuerlichen Beistandspflichten der Notare (2012) • Lohnsteuer 2013 – Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler (2012) • Steuertipps für Menschen mit Behinderung (2012) • Steuertipps für Vereine – eine Orientierungshilfe (2010) • „Führungskraft in der Steuerverwaltung“ (2009) MSGFG: • „WIR in Schleswig-Holstein – Mitteilungsblatt für alle, die ihr Leben aktiv ge- stalten wollen“ • „Jahrbuch Gesundheitsland Schleswig-Holstein“ (bis 2013) • Jahrbuch „Gesund leben und arbeiten in Schleswig-Holstein“ 2. Gibt es öffentliche Stellen des Landes Schleswig-Holstein oder Stellen, an denen das Land Schleswig-Holstein bzw. seine öffentlichen Stellen beteiligt sind, die die Herausgabe von Presseerzeugnissen beauftragen? Wenn ja, welche Stellen, Presseerzeugnisse und Herausgeber sind dies im Einzelnen? Antwort: siehe Antwort zu Frage 1. Drucksache 18/1004 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 3. Falls eine der Fragen 1 und 2 mit ja beantwortet wurde: In welcher Weise ist beabsichtigt , die sich daraus ab August 2013 ergebenden neuen Schutzrechte wahrzunehmen ? Antwort: Der Landesregierung ist weiterhin daran gelegen, kostenlos die Öffentlichkeit über ihre Arbeit zu informieren und Broschüren und anderes Informationsmaterial herauszugeben .