SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1009 18. Wahlperiode 2013-08-06 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Dudda (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Kosten und Organisation der Telekommunikation und Internetnutzung von Inhaftierten und Untergebrachten 1. Wie hoch sind die Kosten von Telefonaten für Personen, a) die aufgrund eines Strafurteils inhaftiert oder arrestiert sind, b) die sich in Untersuchungshaft befinden, c) die sich in Abschiebehaft befinden, d) die aufgrund des Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes untergebracht sind, e) die aufgrund des Therapieunterbringungsvollzugsgesetz untergebracht sind, f) die aufgrund des Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen untergebracht sind, (betroffene Personen) in den Einrichtungen des Landes Schleswig-Holstein sowie für Sicherungsverwahrte in der JVA Fuhlsbüttel? Soweit die Preise in den Einrichtungen oder nach anderen Kriterien divergieren wird um eine Einzelaufstellung der Kosten gebeten. Drucksache 18/1009 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Zu 1 a) Es gibt in den Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig-Holstein zwei un- terschiedliche Telefonanbieter. In den Justizvollzugsanstalten Itzehoe und Flensburg sowie in der Abschiebungshafteinrichtung Rendsburg befinden sich öffentliche Kartentelefone der Telekom. In den Justizvollzugsanstalten Lübeck, Kiel, Neumünster und der Jugendanstalt Schleswig werden Telefonate über den Anbieter Telio geführt. Die Kosten stellen sich wie folgt dar: Die Gebührenhöhe für Telefongespräche durch den Anbieter Telio bestimmt sich nach den Tarifentgeltbestimmungen des Unternehmens. Die Tarifbereiche unterteilen sich in Orts- und Nahgespräche, Fern- und Mobilfunkgespräche so- wie in Verbindungen in europäische Staaten, Zentraleuropa, Osteuropa und Nordamerika. Der Preis für eine Tarifeinheit beträgt 10 Cent, wobei die Taktung je nach Tarifbereich differenziert. An bestimmten Feiertagen verlängert die Fir- ma Telio die Taktung. Die Verbindungskosten pro Minute betragen: • In das Festnetz als Orts-/Nahgespräch 0,10 Euro • In das Festnetz als Ferngespräch innerhalb Deutschlands 0,20 Euro • In das Mobilfunknetz innerhalb Deutschlands ca. 0,70 Euro • In bestimmte europäische Staaten 0,60 Euro • Nach Zentraleuropa und Nordamerika ca. 0,90 Euro • Nach Osteuropa, in die GUS-Staaten, nach Nordafrika und in den Nahen Osten ca. 1,40 Euro Der Preis für eine Tarifeinheit für ein Telefonat mit einem Kartentelefon der Te- lekom beträgt ebenfalls 10 Cent, wobei die Taktung je nach Tarifbereich diffe- renziert. Die Verbindungskosten pro Minute betragen:  In das Festnetz als Orts-/Nahgespräch 0,23 Euro  In das Festnetz als Ferngespräch innerhalb Deutschlands 0,34 Euro  In das Mobilfunknetz innerhalb Deutschlands ca. 0,80 Euro  In die Europäische Union, Norwegen, Schweiz sowie Albanien 0,67 Euro  Vereinigte Staaten, Kanada, Liechtenstein und Türkei 1,00 Euro  Nach Ägypten, Algerien, Bahrain, Bosnien-Herzegowina, 1,50 Euro Irak, Israel, Jordanien, Katar, Kroatien, Kuweit, Libanon, Drucksache 18/1009 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 3 Malediven, Marokko, Mazedonien, Nepal, Oman, Rumänien, Russ. Föderation, San Marino, Saudi-Arabien, Serbien, Montenegro, Syrien, Tunesien, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate  Weitere geografische Verbindungen 3,00 Euro In den Einrichtungen des offenen Vollzuges ist es den Gefangenen gestattet, eigene Mobilfunktelefone zu nutzen. Zusätzlich stehen in einigen Anstalten Telio-Apparate zur Verfügung. Im Rahmen des Arrestes, der maximal eine Dauer von 4 Wochen hat, ist es den Arrestantinnen und Arrestanten aus pädagogischen Gründen nicht gestattet zu telefonieren. Soweit in dringenden Fällen Telefonate geführt werden müssen, erfolgt dies über einen Dienstapparat der Jugendarrestanstalt. Gesonderte Kos- ten entstehen nicht. Zu 1 b) In der Untersuchungshaft ist das Telefonieren aus verfahrenssichernden Grün- den nur eingeschränkt möglich. Mit richterlicher Zustimmung können die instal- lierten Telefonapparate von Telio oder Telekom genutzt werden. Die Kostenhö- he ergibt sich aus der Antwort zu 1 a). Zu 1 c) In der Abschiebungshafteinrichtung Rendsburg stehen zwei von der Telekom bereitgestellte öffentliche Kartentelefone zur Verfügung. Diese Telefone können auch von außen angerufen werden. Ausgehende Telefonate werden durch selbstfinanzierte Telefonkarten abgewickelt. Die Höhe der Kosten für die Tele- fonate ergibt sich aus der Antwort zu 1 a). Darüber hinaus sind Mobilfunktelefone ohne Aufnahmefunktion (Bild oder Ton) zugelassen. Sofern ein Abschiebungsgefangener im Besitz eines Mobiltelefons ist, das nicht die o.a. Voraussetzungen erfüllt, stellt die Abschiebungshaftein- richtung bei Bedarf Leihgeräte zum Selbstkostenpreis in Höhe von 14,95 Euro zur Verfügung. Der Betrag wird nach Rückgabe des Telefons erstattet. Die Kos- ten für den Betrieb der Geräte tragen die Inhaftierten, indem sie die ihnen gehö- rende SIM-Karte in das Leihgerät einsetzen. Im Übrigen werden in begründeten Einzelfällen kostenfreie Gespräche über ei- nen Dienstapparat ermöglicht. Drucksache 18/1009 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Zu 1 d) In der Abteilung für Sicherungsverwahrung der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel in Hamburg werden Telefonate über das Telefonsystem der Firma Telio durch- geführt. Die Kosten entsprechen denen, die in der Antwort zu 1 a) aufgelistet sind. Zu 1 e) Bei einer Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsvollzugsgesetz rich- ten sich die Kosten von Telefonaten wie in der Antwort zu 1 d) dargestellt. Zu 1 f) Die Unterbringung von Personen in Schleswig-Holstein nach dem Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen erfolgt in den dazu be- stimmten kommunalen und privaten Krankenhäusern. Die Fachaufsicht über diese Krankenhäuser wird von den zuständigen Kreisen und kreisfreien Städten ausgeübt. Diese kommunale Aufgabe liegt außerhalb des Verantwortungsbe- reichs der Landesregierung. Informationen über die Möglichkeit, Telefonate durchzuführen, liegen nicht vor. 2. Wie haben sich die in Frage 1 benannten Kosten in den letzten 5 Jahren entwi- ckelt? Antwort: Bei dem Anbieter Telio sind die Tarife seit 5 Jahren unverändert. Bei den Kartentelefonen obliegt die Tarifgestaltung der Telekom. Die aufgeliste- ten Preise je Tarifeinheit entsprechen dem Stand von September 2012. Über die Preisentwicklung der letzten 5 Jahre liegen keine Aufzeichnungen vor. 3. Stehen in den Einrichtungen nach Frage 1 Möglichkeiten für den Internetzu- gang zur Verfügung? Wie ist dieser ausgestaltet, insbesondere welche Kosten entstehen hierbei dem Land und welche dem Nutzer? Antwort: Es gibt keinen Internetzugang für Gefangene im geschlossenen Vollzug. Gefangene können aber Informationen aus dem Internet gewinnen, indem sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Vollzugsdienstes ansprechen, Drucksache 18/1009 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 5 die an einem Gerät im Abteilungsbüro entweder für die Gefangenen oder ge- meinsam mit den Gefangenen die erforderlichen Informationen recherchieren können. Im Jugendvollzug steht für die Suche nach Arbeits- und Ausbildungs- plätzen im Rahmen der Entlassungsvorbereitung eine Fachkraft der Integrati- onsbegleitung zur Verfügung, die mit den jugendlichen Gefangenen gemeinsam am PC recherchiert. Die Internetrecherche verursacht keine Kosten für das Land und für den Gefangenen. Im offenen Vollzug mit Ausnahme der Jugendanstalt Schleswig ist es den Ge- fangenen gestattet, mit eigenen Geräten das Internet zu nutzen. Die Internet- nutzung verursacht keine Kosten für das Land. Die eigenen Verbindungskosten hat der Gefangene zu tragen. Im Jugendarrest haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Internetzu- gang. Im Rahmen einer pädagogischen Maßnahme oder bei Bedarf können mit der Arrestantin oder dem Arrestanten am PC gemeinsam Recherchen durchge- führt werden. In der Untersuchungshaft können ebenfalls durch Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter des Allgemeinen Vollzugsdienstes Internetrecherchen durchgeführt werden. Verfahrenssichernde Maßnahmen sind besonders zu beachten. Besondere Kosten entstehen nicht. In der Abschiebungshafteinrichtung Rendsburg steht den Abschiebungsgefan- genen ein internetfähiger PC mit Videotelefonie zur Verfügung, der aus Sicher- heitsgründen nicht über das Landesnetz betrieben wird. Für die Einrichtung des Terminals sind einmalige Kosten in Höhe von ca. 3.100 € entstanden. Die lau- fenden Kosten pro Jahr betragen ca. 840 €. Kosten für die Nutzung entstehen für die Gefangenen nicht. In der Sicherungsverwahrung der JVA Fuhlsbüttel steht zurzeit noch kein Inter- netzugang zur Verfügung. Dies gilt gleichermaßen für eine Unterbringung nach dem Therapieunterbrin- gungsvollzugsgesetz. Für die nach dem PsychKG untergebrachten Personen wird auf die Antwort zu 1 f) verwiesen. Drucksache 18/1009 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6 4. Soweit ein Zugang zum Internet noch nicht zur Verfügung steht, wird darum gebeten vorhandene Planungen zu dessen Realisierung einschließlich der Kos- ten der Nutzung darzustellen. Antwort: Es wird geprüft, ob die Videotelefonie für die Gefangenen in der Strafhaft nutz- bar gemacht werden kann, um soziale Kontakte zu intensivieren. Bei der Ein- führung müssen verschiedene Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden. Von der technischen Seite her gesehen dürfen die Verbindungen nicht über das Landesnetz hergestellt werden. Was die Gefangenen betrifft, müssen bestimm- te Voraussetzungen erfüllt sein. Es muss ausgeschlossen werden, dass ein Missbrauch erfolgen kann. Für andere, nicht berechtigte Gefangene muss der Zugang zu der Internetnutzung ausgeschlossen sein. Bei der Prüfung werden auch die Erfahrungen der Abschiebungshafteinrichtung in Rendsburg ausge- wertet werden. In der Abteilung für Sicherungsverwahrte der JVA Fuhlsbüttel sollen geeignete Sicherungsverwahrte einen eingeschränkten Zugang zum Internet erhalten. Computerplätze mit Internetzugang soll es nur in einem besonderen Raum der Abteilung und nicht in den Zimmern der Sicherungsverwahrten geben. Die bei der Umsetzung entstehenden Kosten können noch nicht beziffert werden. 5. Aus welchem Mitteln bestreiten die betroffenen Personen die Kosten der Tele- kommunikation und Internetnutzung? Sind diese Mittel gesetzlich oder faktisch begrenzt (z.B. durch eine maximale Höhe der nutzbaren Mittel)? In welchem zeitlichem Umfang je Monat kann bei einer Begrenzung der Mittel telefoniert bzw. das Internet genutzt werden (es ist von einer üblichen oder durchschnittli- chen Situation auszugehen)? Antwort: Gefangene, die einer Arbeit, Ausbildung oder schulischen Maßnahmen nach- gehen, bekommen Arbeitsentgelt oder Ausbildungsvergütung und verfügen so- mit über eigene Mittel. Hieraus können sie die Kosten für die Telekommunikati- on bestreiten. Mittellose Gefangene habe die Möglichkeit, von ihrem Taschen- geld oder in besonders begründeten Einzelfällen unter Aufsicht kostenlos vom Dienstapparat zu telefonieren. Darüber hinaus ist es möglich, dass Externe Geld für die Telekommunikation einzahlen, Telefonkarten für die Gefangenen Drucksache 18/1009 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 7 mitbringen oder Geld direkt auf das Telio-Konto überweisen. Beschränkungen gibt es nicht. Faktisch sind die Mittel durch die finanzielle Situation jedes einzel- nen Gefangenen begrenzt. 6. Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem Erhalt und der Pflege sozia- ler Kontakte außerhalb der Einrichtungen für die Erreichung des Ziels der Frei- heitsentziehung zu? Antwort: Dem Erhalt und der Pflege sozialer Kontakte außerhalb der Einrichtungen wird eine hohe Bedeutung beigemessen. Die Stabilisierung des sozialen Umfeldes ist ein wichtiger Pfeiler für die Wiedereingliederung der Gefangenen und für die Minimierung der Rückfallgefahr. Um den Bedarf an Telekommunikation abzudecken, sind auf den Abteilungen der Justizvollzugsanstalten jeweils 1-2 Apparate installiert worden. Nach Rück- meldung aus den Anstalten werden die Telefonapparate intensiv genutzt. 7. Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem Kontakt zu den betroffenen Personen für deren Familien, insbesondere den Kindern zu? Ist sie der Auffas- sung, dass die „Mitbestrafung“ der Familien durch regelmäßige und umfangrei- che Kontakte reduziert werden kann? Antwort: Dem Kontakt zwischen den Inhaftierten und deren Familien, insbesondere zu den Kindern, wird eine hohe Bedeutung beigemessen. Regelmäßige Kontakte können dazu beitragen, die Nachteile für die Familien zu reduzieren. Es gibt zahlreiche Kontaktmöglichkeiten wie Besuche, Langzeitbesuche, Sonderbesu- che, Briefwechsel und besondere Anlässe, bei denen Gefangene mit ihren An- gehörigen zusammenkommen. Auch bei den laufenden Baumaßnahmen wird darauf geachtet, dass eigene Räumlichkeiten für Besuche zur Verfügung stehen. In der Justizvollzugsanstalt Neumünster wurde der große Besuchsraum neu gestaltet und überwiegend dem Besuch vorbehalten, in der JVA Lübeck werden derzeit neue und erweiter- te Besuchsräumlichkeiten geschaffen. 8. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass der Bedeutung der vorstehend bezeichneten Punkte durch die Gestaltung der Kosten der Kommunikation hin- Drucksache 18/1009 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 8 reichend Rechnung getragen wurde? Antwort: Ja. Mit der Firma Telio ist ein Anbieter gefunden worden, der das Angebot an Telefonmöglichkeiten deutlich ausgeweitet hat. Die allgemeine Kostensenkung der Telekommunikation ist auf den Vollzug nicht übertragbar. Aufgrund der Si- cherheitsanforderungen und der Installations- und Wartungskosten entsteht für einen Anbieter ein erhöhter Aufwand. 9. Wie hoch sind jeweils die Kosten des Landes für den Betrieb der Telefonein- richtungen? Antwort: Dem Land entstehen keine Kosten für die Telefoneinrichtungen. 10. Soweit der Betrieb auf einen nicht dem Land selbst zugehörigen Betreiber aus- gelagert wurde, wird darum gebeten, die Vertragspartner und Konditionen der Verträge anzugeben. Hierbei sollen insbesondere Regelungen zu der Höhe der Telekommunikationskosten für die Nutzer im Wortlaut oder, sofern dies aus rechtlichen Gründen unzulässig ist, sinngemäß dargestellt werden. Antwort: Zu dieser Frage wird auch verwiesen auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andreas Beran und Thomas Rother (SPD) aus dem Jahre 2010 (Drs. 17/158). Vertragspartner sind die jeweilige Vollzugsanstalt und der Anbieter. Insbesondere die Tarifkonditionen sind oben dargestellt worden. Folgende Leistungen werden vom Anbieter Telio erbracht: - Bereitstellung und Installation einer Telefonanlage - Wartung der Anlage auf eigene Kosten und Weiterentwicklung entsprechend technischer Entwicklungen - Bereitstellung der Telefonleitungen für die Endapparate in das öffentliche Telefonnetz - Bereitstellung von Arbeitsplätzen (inkl. von Hard- und Software) zur Verwendung der Telefonanlage - Unentgeltliche Schulung der Bediensteten der Vollzugsanstalt - Wartung/Service der Anlage, insbesondere Störungsbeseitigung Drucksache 18/1009 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 9 - Bereitstellung eines Notstromaggregats Die Leistungen der Firma Telekom liegen im Wesentlichen im Aufstellen der Te- lefonapparate einschließlich Instandhaltung und Wartung. 11. Handelt es sich aus Sicht der Landesregierung bei den Kosten der Telekom- munikation und Internetnutzung, soweit diese über dem Maß außerhalb der Ein- richtungen liegen, für Sicherungsverwahrte, Therapieuntergebrachte, Untersu- chungsgefangene, nach dem PsychKG Untergebrachte oder in Abschiebehaft befindliche Personen um ein sog. Sonderopfer? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie wird dieses sachlich begründet? Antwort: Nein. Wegen der besonderen Situation im Vollzug haben die Anbieter besonde- re Anforderungen zu erbringen, die höhere Kosten verursachen.