SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1014 18. Wahlperiode 09.08.2013 Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias Koch (CDU) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin Zinssicherung - Haushaltsentwurf 2014 Vorbemerkung: In den Haushaltseckwerten 2014 ist ein Betrag von 30 Mio. Euro für zusätzliche Maßnahmen zur Sicherung der niedrigen Zinsausgaben in den kommenden Jahren vorgesehen. Drs. 18/689 zur Folge sollen diese für Zinsswaps sowie Zinsoptionen mit Versicherungscharakter eingesetzt werden. Laut Medieninformationen fallen nun Versicherungsprämien von bis zu 60 Mio. Euro an. Dabei neigt die Landesregierung zu riskanteren Versicherungsmodellen (Kieler Nachrichten vom 10.07.2013, Seite 2 und Seite 11). 1. Trifft es zu, dass mit Kosten bis zu 60 Mio. Euro geplant wird? Wenn ja, wie ist diese Differenz zu erklären? Wenn nein, welcher Betrag ist tatsächlich angesetzt? Antwort: Die Landesregierung hat in der Kabinettssitzung am 25. Juni der Zinssicherungsstrategie des Finanzministeriums zugestimmt. Zur Finanzierung der Kosten sollen in 2014 zusätzliche Mittel i.H.v. 30 Mio. € bereitgestellt werden. Bereits vor dieser nun beschlossenen Zinssicherungsstrategie hat das Land im Rahmen seiner konservativen Finanzierungsstrategie auf Grundlage der haushaltsgesetzlichen Ermächtigungen mit der schrittweisen Zinssicherung der Anschlussfi- Drucksache 18/1014 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 nanzierungen in den Folgejahren begonnen. Unter Einbeziehung der Fälligkeitsstruktur des Gesamtportfolios aus Schulden und Derivaten wurde in den vergangenen Jahren angestrebt, etwa bis zu ein Drittel des zukünftigen Refinanzierungsbedarfs vorzeitig abzusichern. Grundsätzlich entstehen direkte Kosten im Rahmen der Zinssicherung lediglich bei Abschluss sog. Zinsoptionen mit Versicherungscharakter. Bei dieser Art von Geschäften ist das Land gegen Zahlung einer Prämie gegen einen Zinsanstieg versichert . Diese Versicherungsprämien werden unmittelbar nach dem Geschäftsabschluss gezahlt. Das bedeutet, dass die Kosten der bereits getätigten Zinsoptionsgeschäfte im laufenden bzw. in den vergangenen Haushaltsjahren angefallen sind und somit nicht das kommende Haushaltsjahr 2014 betreffen. Entsprechende Zinsoptionsprämienzahlungen sind Teil des Zinstitels 1116-575 01 und werden im Abschluss zur Haushaltsrechnung nachgewiesen. Die Höhe der tatsächlichen Zinssicherungskosten in 2014 hängt wesentlich vom Anteil der Sicherungsgeschäfte mit Versicherungscharakter und von der Höhe der bereits noch in diesem Haushaltsjahr abgeschlossenen Sicherungsgeschäfte ab. Die Umsetzung der Geschäfte ist im Wesentlichen abhängig von der Marktentwicklung. 2. Wurden bereits konkrete Maßnahmen beschlossen? Wenn ja, welche Maßnahmen zu welchen Konditionen? Antwort: Mit der Zustimmung des Kabinetts zur Zinssicherungsstrategie des Finanzministeriums im Rahmen der Kabinettssitzung am 25. Juni wurden auch konkrete Eckpunkte zur Umsetzung beschlossen. Grundsätzlich sieht die geplante Zinssicherungsstrategie der Landesregierung eine deutliche Ausweitung des bisher verfolgten Sicherungsanteils und -zeitraums der zukünftigen Anschlussfinanzierungen vor. Die Umsetzung der Strategie soll, wie bislang praktiziert, durch den Einsatz von Finanzderivaten in Form von Zinsswaps und Zinsoptionen erfolgen (siehe Drucksache 18/689). Es wurden bislang jedoch noch keine Geschäftsabschlüsse getätigt, die über den ohnehin angestrebten Sicherungsanteil von einem Drittel der zukünftigen Anschlussfinanzierungen hinausgehen. 3. Auf welcher Grundlage wurde die Entscheidung getroffen? Antwort: Grundlage für die konkreten Eckpunkte der Umsetzung der Zinssicherungsstrategie waren die Annahmen zur Zinsentwicklung des Finanzministeriums, die von den Teilnehmern des Institutes für Weltwirtschaft, der Bundesbank und der HSH Nordbank im Rahmen des jährlich stattfindenden Konjunktur- und Kapitalmarktgesprächs zum Jahreswechsel 2012/2013 diskutiert und bestätigt wurden (siehe Drucksache 18/689). Auf Basis dieser Zinsprognose und zusätzlicher Zinsszenarien wurden ausführliche Analysen zur Zinsausgabenbelastung des Landeshaushaltes erstellt. Anlässlich der Haushaltsaufstellung 2014 wurden die Annahmen zur Zinsentwicklung evaluiert und entsprechend aktualisiert. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1014 3 4. Welche Kriterien haben den Ausschlag gegeben? Antwort: Die Kriterien für die Entscheidung zu einer deutlichen Ausweitung des Zinssicherungsanteils waren das historisch zinsgünstige Marktumfeld in Verbindung mit dem mittelfristig hohen Zinssteigerungspotenzial einerseits und die geringe Risikoabsorbtionsfähigkeit des Landeshaushalts in den zukünftigen Haushaltsjahren aufgrund des hohen Schuldenstandes und den einzuhaltenden Konsolidierungsvorgaben andererseits . 5. Trifft es zu, dass es sich hierbei um eine risikoreichere Variante handelt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis ist im besten Fall zu rechnen und mit welchem Ergebnis ist im schlimmsten Fall zu rechnen? Wie rechtfertigt sich das größere Risiko? Antwort: Nein, es ist nicht zutreffend, dass es sich bei den geplanten Zinsoptionsgeschäften mit Versicherungscharakter um eine risikoreichere Variante der Zinssicherung handelt . Das Ziel der Zinssicherung ist es, drohende Risiken, die von einem potenziellen Zinsanstieg ausgehen, für zukünftige Haushaltsjahre deutlich zu begrenzen. Beide vorgesehenen Varianten zur Umsetzung, Zinsswaps und Zinsoptionen, erfüllen diesen Zweck. Grundsätzlich handelt es sich bei diesen Instrumenten um standardisierte und marktgängige Finanzderivate, die sich in den vergangenen Jahren bewährt haben. Beide Varianten unterscheiden sich jedoch in ihrem Chance-/Risikoprofil. Während Zinsswaps eine verbindliche Zinsfestschreibung beinhalten, besteht für das Land bei Abschluss von Zinsoptionen gegen Zahlung einer Prämie weiterhin die Möglichkeit von sinkenden Zinsen profitieren zu können und bieten somit eine höhere Flexibilität. Mit Blick auf die möglichen Auswirkungen auf die Zinsausgaben sind daher Zinsversicherungen die risikoärmere Variante. Sofern noch keine konkreten Maßnahmen beschlossen wurden, frage ich die Landesregierung : 1. In welcher Form wird die Prüfung erfolgen? Siehe Antwort zu Frage 2. 2. Welche Kriterien werden den Ausschlag für die Entscheidung geben? Siehe Antwort zu Frage 4.