SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/105 18. Wahlperiode 24.08.2012 Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias Koch (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Ernennung eines zusätzlichen Staatssekretärs In der 18. Wahlperiode hat sich die Anzahl der von der Landesregierung ernannten Staatssekretäre um eine Staatssekretärsstelle von 10 auf 11 erhöht. 1. Welche besetzbare Planstelle des gültigen Doppelhaushaltes 2011/2012 wur- de für die Einrichtung der Position eines zusätzlichen Staatssekretärs herangezogen ? (Der besseren Übersichtlichkeit wegen bitte für jeden der 11 Staatssekretäre die verwendete Stelle im Stellenplan tabellarisch aufschlüsseln) Antwort: Die Antwort ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Tabelle „Antwort auf Frage 1“. 2. Hält die Landesregierung diese Vorgehensweise für vereinbar mit der Landeshaushaltsordnung ? Antwort: Ja. Drucksache 18/105 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Welche Personal- und Sachkosten werden dadurch verursacht, dass eine zusätzliche Staatssekretärsposition eingerichtet wurde (Vorzimmer, Dienstfahrzeug , Fahrer usw.)? Antwort: Alle Personal- und Sachkosten, die durch eine zusätzliche Staatssekretärsposition entstehen, werden im Rahmen der vorhandenen Haushaltsansätze gedeckt ; Überplanmäßige Ausgaben entstehen nicht. Für die Personal- und Sachausstattung wird auf vorhandenes Personal sowie vorhandene Räume und soweit möglich vorhandene Büroausstattungen zurückgegriffen. Dies vorausgeschickt , beziffern sich die Kosten wie folgt (die angegebenen Kosten sind Durchschnittswerte):  Dienstwagen einschließlich Fahrer: 1,91 €/km durchschnittliche jährliche Gesamtfahrleistung: ca. 30.000 Kilometer  IT-Ausstattung und Telefon (für Staatssekretär und Vorzimmer): einmalig 2.109,25 € monatlich 136,78 €  Durchschnittliche Raumkosten (Bewirtschaftung und Bauunterhaltung): monatlich 128,25 €  Büroausstattung (für Staatssekretär und Vorzimmer): einmalig 4.140 €  Gehaltskosten Sekretärin: jährlich 54.228,77 € (durchschnittlicher Jahreswert Entgeltgruppe 9 TV-L einschließlich Lohnnebenkosten mit Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, ohne Gemeinkosten) Antwort auf Frage 1 Ressort Stellenplan zu Titel Anzahl im Haushalt 2011/2012 Bemerkung Staatssekretär/-in Anzahl nach Neubildung der Landesregierung Staatskanzlei 0301-422 01 2 1 Planstelle der BesGr. B 91 übertragen nach 1301-422 01 CdS – Stefan Studt 1 Ministerium für Justiz , Kultur und Europa 0901-422 01 1 II St – Dr. Eberhard SchmidtElsaeßer 1 Ministerium für Bildung und Wissenschaft 0701-422 01 1 1 Planstelle der BesGr. B 91 übertragen von 0601-422 01 (III St/W) III St/B – Dirk Loßack III St/W – Rolf Fischer 2 Innenministerium 0401-422 01 1 IV St – Bernd Küpperbusch 1 Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume 1301-422 01 1 1 Planstelle der BesGr. B 91 übertragen von 0301-422 01 V St – Dr. Ulf Kämpfer V St E – Ingrid Nestle 2 Finanzministerium 0501-422 01 1 VI St – Thomas Losse-Müller 1 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie 0601-422 01 2 1 Planstelle der BesGr. B 91 übertragen nach 0701-422 01 (neu: III St/W) 1 neue SDV-Stelle gem. § 49 Abs. 5 LHO analog der BesGr. B 9 eingerichtet2 VII StW – Dr. Frank Nägele VII StA – Ralph Müller-Beck 2 Ministerium für Soziales , Gesundheit, Familie und Gleichstellung 1001-422 01 1 VIII St – Anette Langner 1 10 11 1 Entsprechend den in den Stellenplänen ausgebrachten Vermerken „künftig umzuwandeln“ wurden infolge der Änderung des Landesbesoldungsgesetzes durch Artikel 4 Haushaltsbegleitgesetz 2011/2012 alle in den Ressorts ausgebrachten Planstellen der Besoldungsgruppe B 10 mit Freiwerden in Planstellen der Besoldungsgruppe B 9 umgewandelt. 2 Mit Einwilligung des Finanzministeriums wurde gemäß § 49 Abs. 5 S. 2 LHO eine Stelle für einen Sonderdienstvertrag (SDV) analog der Besoldungsgruppe B9 eingerichtet. Mit Staatssekretär Müller-Beck ist ein entsprechender SDV geschlossen worden.